Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt bis zum Ende seiner Legislaturperiode als ordentliches Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlergesellschaft mbH (UKBS):
bisher: Nicola Zühlke
neu: Klaus Kasperidus
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der UKBS entsendet die Stadt Kamen einen Delegierten sowie einen Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung. Die Delegierten sind gemäß §§ 63, 113 Abs. 2 GO NRW vom Rat zu bestellen.
Frau Nicola Zühlke war ordentliches Mitglied in der Gesellschafterversammlung der UKBS. Mit ihrem Tod ist eine Nachbesetzung erforderlich. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach
§ 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Klaus Kasperidus vorgeschlagen.