hier: Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung zur Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten in neuen Bebauungsplänen wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Umwelt- und Klimaschutzausschuss sowie den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der BUND beantragt in künftigen Bebauungsplänen festzusetzen, dass Garten- und Vorgartenflächen nicht überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden dürfen.
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.
Aus diesem Grund wird die Anregung sowohl an den Umwelt- und Klimaschutzausschuss als auch an den Planungs- und Straßenverkehrsausschuss verwiesen.
Anlagen:
Bürgeranregung