Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur
Prüfung zugeleitet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß §
95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschluss wird gem. § 95 Abs. 3 vom
Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Er
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Ergebnisrechnung 2018 weist im Entwurf einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.956.049,60
€ (Planwert: 4.985.397,00 €) aus und wurde dem Rat am 29.03.2019 und somit
innerhalb der in § 95 Abs. 3 Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d.h.
innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, zugeleitet. Im
Folgenden ist der Jahresabschluss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rat stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Dieses wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 23.09.2019 erfolgen.