Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2019 und die Finanzplanung für die Jahre 2018 – 2022
Vorlage
121/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2019 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2018 – 2022.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2019 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 - 2022 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbe­triebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.    Erfolgsplan

2.    Vermögensplan

3.    Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjah­res 2019.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachge­wiesen (Mittelherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2019. Die Betriebsleitung beabsichtigt, in 2019 neben dem bereits in der Stellenübersicht 2018 für 2019 ausgewiesenen TV-Inspektionsfahrer zusätzlich eine Baustellenaufsicht, einen Bauingenieur und vier Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung einzustellen. Aufgrund von Einarbeitungszeiten wird eine Ingenieurstelle vorübergehend doppelt besetzt. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionskosten eingeplant.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    14.494.800,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von                                        10.840.400,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                               12.488.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von                                                 12.488.000,00

 

ab.

 

Für 2019 wird mit einem positiven Ergebnis von 3.654.400,00 € gerechnet (Planwert 2018: 3.138.300,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von  2,5 Mio. € beizubehalten.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Fi­nanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Ver­mögensplans von 2018 bis 2022. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirt­schaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.

 


Anlagen:

 

- Wirtschaftsplan 2019