Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2019 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2018 – 2022.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf des
Wirtschaftsplanes für das Jahr 2019 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die
Jahre 2018 - 2022 wurden nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung
NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus:
1.
Erfolgsplan
2.
Vermögensplan
3.
Stellenübersicht
Der Erfolgsplan
enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
2019.
Im Vermögensplan
ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe
Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden
die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden
Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2019. Die Betriebsleitung beabsichtigt, in 2019 neben dem bereits in der Stellenübersicht 2018 für 2019 ausgewiesenen TV-Inspektionsfahrer zusätzlich eine Baustellenaufsicht, einen Bauingenieur und vier Mitarbeiter für die Kanalunterhaltung einzustellen. Aufgrund von Einarbeitungszeiten wird eine Ingenieurstelle vorübergehend doppelt besetzt. Für das zusätzliche Personal werden entsprechende Personalkosten und damit einhergehende Investitionskosten eingeplant.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 14.494.800,00
€
und
Aufwendungen in Höhe von 10.840.400,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 12.488.000,00
€
und
Ausgaben in Höhe von 12.488.000,00 €
ab.
Für 2019 wird mit
einem positiven Ergebnis von 3.654.400,00 € gerechnet (Planwert 2018:
3.138.300,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen
Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an
die Stadt Kamen in Höhe von 2,5 Mio. €
beizubehalten.
Gemäß § 4 der EigVO
NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt
Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des
Vermögensplans von 2018 bis 2022. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung
ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein
Investitionsprogramm zugrunde zu legen.
Anlagen:
- Wirtschaftsplan 2019