Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Dritte Satzung zur
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt
Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde
liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2019 deutlich unterschreiten, so dass eine Unterdeckung von rd. 775.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf einen deutlichen Anstieg der Personalkosten zurückzuführen. Dieser Anstieg ist den steigenden Einsatzzahlen und der damit notwendig gewordenen Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Kreis Unna geschuldet. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.
In das Ergebnis wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 (rd. 89.900 €) und die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 (= rd. 39.000 €) im Saldo gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.
Bei den Verwaltungs-
und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für die Gebäude- und
Grundstücksbewirtschaftung, da hier die im Rettungsdienstbedarfsplan
ausgewiesene notwendige weitere Wache in der Planung berücksichtigt wurde. Die
kalkulatorischen Kosten sinken. Es wurde ein Zinssatz von 5,1 % berücksichtigt.
Im Übrigen wurden die
normalen Teuerungsraten berücksichtigt.
Für die Vergütung für die Notärzte wurde eine neue, ab 01.01.2018 gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen geschlossen. Auch hier ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.
Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf rd. 7.632.400 €. Bei aktuellen Tarifen würden rd. 6.857.160 € im Jahr 2019 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 775.290 € unterschritten.
Um den Gebührenbedarf zu decken, wird eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt vorgeschlagen:
Gebührensätze im Rettungsdienst |
Gebührensatz |
Gebührensatz |
Abweichung |
alt |
neu |
|
|
Einsatz |
|
|
|
- Krankentransporteinsatz |
183,60 € |
227,10 € |
43,50 € |
- Rettungseinsatz |
616,40 € |
676,70 € |
60,30 € |
- Notarzteinsatz |
358,40 € |
418,80 € |
60,40 € |
außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
|||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
3,10 € |
3,30 € |
0,20 € |
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
6,80 € |
7,70 € |
0,90 € |
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung
im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der
Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt
Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Anlagen:
Gebührenbedarfskalkulation
Satzungsentwurf