Betreff
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
098/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Dritte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2019 deutlich unterschreiten, so dass eine Un­ter­deckung von rd. 775.000 € entstehen könnte. Dieses ist auf einen deutlichen Anstieg der Perso­nalkosten zurückzuführen. Dieser Anstieg ist den steigenden Einsatzzahlen und der damit notwendig gewordenen Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Kreis Unna geschuldet. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher vorgeschlagen.

 

In das Ergebnis wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2016 (rd. 89.900 €) und die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2017 (= rd. 39.000 €) im Saldo gebührenbedarfsmindernd eingesetzt.

 

Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 826.700 € zu verzeichnen. Diese Kostensteigerungen sind im Wesentlichen durch Neueinstellungen auf­grund des geänderten Rettungsdienstbedarfsplan entstanden. Hinzu kommen Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen sowie geänderte Tarifbedingungen (z. B. Eingruppierung von Notfall­sanitätern).

 

Bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhen sich die Kosten für die Gebäude- und Grundstücksbewirtschaftung, da hier die im Rettungsdienstbedarfsplan ausgewiesene not­wendige weitere Wache in der Planung berücksichtigt wurde. Die kalkulatorischen Kosten sinken. Es wurde ein Zinssatz von 5,1 % berücksichtigt.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Für die Vergütung für die Notärzte wurde eine neue, ab 01.01.2018 gültige, Vereinbarung des Kreises Unna mit dem Klinikum Westfalen geschlossen. Auch hier ist eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf rd. 7.632.400 €. Bei aktuellen Tarifen würden rd. 6.857.160 € im Jahr 2019 als Gebührenerlöse erwartet und der Gebührenbedarf würde um rd. 775.290 € unterschritten.

 

Um den Gebührenbedarf zu decken, wird eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt vorgeschlagen:

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

183,60 €

227,10 €

43,50 €

- Rettungseinsatz

616,40 €

676,70 €

60,30 €

- Notarzteinsatz

358,40 €

418,80 €

60,40 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich 

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

3,10 €

3,30 €

0,20 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

6,80 €

7,70 €

0,90 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbe­hörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen infor­miert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf