Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt als Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die restliche Amtsperiode bis 2020:
Delegierter:
bisher: Michael Krause
neu: Volker Sekunde
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 13 Abs. 7 Lippeverbandsgesetz sind von den Mitgliedern Delegierte für die Amtsperiode bis 2020 zu benennen. Die Stadt Kamen kann 4 direkte Delegierte und aufgrund der verbleibenden Beitragsteileinheiten 1 Stimmgruppen-Delegierte/Delegierten entsenden. Die Delegierten können sich nicht vertreten lassen und dürfen nicht in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Lippeverbandsmitglied stehen.
Herr Michael Krause hat sein Ratsmandat am 30.10.2017 niedergelegt. Er war Delegierter für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes. Gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW ist durch den Rat ein Nachfolger zu wählen, wenn eine Person vorzeitig aus einem Gremium, für das sie bestellt worden war, ausscheidet. Der Nachfolger ist dann nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW) zu wählen. Das Vorschlagsrecht richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Die SPD-Fraktion hat als Nachfolger Herrn Volker Sekunde vorgeschlagen.