Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Familien-, Sozial- und
Generationenausschuss
bisher neu
ordtl. Mitglied Lana Schnack Udo Theimann
Gleichstellungsbeirat:
bisher neu
stv. Mitglied Lana Schnack Ursula Müller
ordtl. Mitglied Kornelia Arnold Christel Austenfeld
Integrationsrat
bisher neu
ordtl. Mitglied Lana Schnack Christiane Klanke
Jugendhilfeausschuss:
bisher neu
stv. Mitglied Lana Schnack Thomas Blaschke
Partnerschaftsausschuss
bisher neu
ordtl. Mitglied (skB) Udo Theimann Elena Liedtke
Planungs- und
Straßenverkehrsausschuss:
bisher neu
stv. Mitglied (skB) Udo Theimann Leon Zühlke
Schul- und Sportausschuss:
bisher neu
stv. Mitglied Lana Schnack Udo Theimann
Umwelt- und
Klimaschutzausschuss:
bisher neu
ordtl. Mitglied Ursula Müller Udo Theimann
stv. Mitglied Lana Schnack Ursula Müller
ordtl. Mitglied (skB) Udo Theimann Zhili Guo
stv. Mitglied (skB) Zhili Guo Rüdiger Janßen
VHS-Zweckverband
Kamen-Bönen -
Verbandsversammlung:
bisher neu
ordtl. Mitglied Lana Schnack Udo Theimann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Frau Lana Schnack hat zum 18.09.2017 ihr Ratsmandat niedergelegt, nachgerückt in den Rat ist Herr Udo Theimann.
Da Frau Schnack Mitglied im Familien-, Sozial- und Generationenausschuss, Integrationsausschuss, Gleichstellungsbeirat (stv.), Jugendhilfeausschuss (stv.), Schul- und Sportausschuss (stv.), Umwelt- und Klimaschutzausschuss (stv.) und in der VHS-Zweckverbandsversammlung war, ist hier eine Nachbesetzung erforderlich.
Herr Udo Theimann war bis 20.09.2017 sachkundiger Bürger im Planungs- und Straßenverkehrsausschuss (stv.), Partnerschaftsausschuss und im Umwelt- und Klimaschutzausschuss. Hier ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Frau Kornelia Arnold, sachkundige Bürgerin im Gleichstellungsbeirat, ist aus Kamen verzogen. Daher ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW hat das Vorschlagsrecht für die Wiederbesetzung von frei gewordenen Ausschusssitzen die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte. Dies gilt analog auch für die Besetzung der Beiräte durch Gruppen und Verbände.
Mit Schreiben vom 26.10.2017 beantragt die SPD-Fraktion die entsprechenden Umbesetzungen der Ausschüsse.
Für die Nachbesetzung findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.