hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach
Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen
Fassung:
1. über die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen
vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlags
der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW
"Nikolaus-Otto-Straße" gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen
Fassung als Satzung.
3. Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Kamen zum Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Vorrangiges Ziel
der Planung ist die Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum einschließlich
einer Pflegeeinrichtung für Senioren im Stadtteil Kamen Heeren-Werve. Ein
diversifiziertes wohnortnahes Dienstleistungsangebot ermöglicht es älteren
Menschen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu
führen und ihre Selbstständigkeit aufrecht zu erhalten. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung dieser speziellen seniorengerechten
Wohneinrichtungen geschaffen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 14.05.2013 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ gem. § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen. Die weiteren Verfahrensschritte wurden
gemäß BauGB sowie BauNVO in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt.
Im
beschleunigten Verfahren kann gem. § 13a (2) Nr. 1 BauGB von den frühzeitigen
Beteiligungsschritten gem. § 3 (1) sowie § 4 (1) BauGB abgesehen werden. Im
Rahmen einer Bürgerversammlung am 27.11.2013 wurden die Bürgerinnen und Bürger
im Sinne des § 3 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung, Alternativen sowie der in diesem Zusammenhang zu
berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen in Kenntnis gesetzt.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. 13a
(2) BauGB fand parallel im Zeitraum 07.12.2015 - 18.01.2016 statt. Die
öffentliche Auslegung des Planentwurfs wurde am 25.11.2015 im Amtsblatt 29/2015
der Stadt Kamen ortsüblich bekannt gemacht.
Im Zuge der
dargelegten Beteiligungsverfahren sind einige Anregungen vorgebracht worden.
Öffentliche und private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander
gerecht abgewogen werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und
Bedenken sachlich und fachlich bewertet und vorgeprüft. Die Prüfergebnisse sind
der Beschlussvorlage zusammen mit einem Abwägungs- und Beschlussvorschlag
beigefügt.
Es handelt sich
um den nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans 15 Ka-HW - Königsborn 2/5. Mit
Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 19 Ka-HW werden die Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 15 Ka-HW im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans
aufgehoben.
Im Regionalplan
des Regierungsbezirkes Arnsberg, Oberbereich Dortmund (westlicher Teil) ist die Fläche - unter
Berücksichtigung des groben Maßstabs von 1 : 50.000 - als
Grenzbereich zwischen Allg. Siedlungsbereich (ASB) und Bereich für gewerbliche
und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans
entsprechen insofern den Zielen der Raumordnung.
Im
rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden
für den Bereich des Plangebiets keine Festsetzungen getroffen.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist dieser Bereich teilweise als
"Wohnbaufläche" und zum Teil als "Gewerbefläche"
dargestellt. Die Entwicklung des Plangebiets als Wohnbaufläche erfolgt im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a (2) BauGB. Die teilweise abweichenden
Darstellungen im Flächennutzungsplan werden nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege
der Berichtigung angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch
die Berichtigung nicht berührt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
zum Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“
Anlage 2: Bebauungsplan
Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ (Entwurf)
Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ (Entwurf)
Anlage 4: Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag
Anlage 5: Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (2) BauGB einschließlich Abwägungsvorschlag
Anlage 6: 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Kamen zum Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“