Die
Betriebsabrechnung des Jahres 2015 der Stadtentwässerung Kamen ist in der
beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen
Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus
dem Jahresabschluss 2015 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei
die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung
(Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet
werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- /
Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe
des Jahresabschlusses.
Nach diversen
Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2015 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte
weist die Betriebsabrechnung 2015 eine Überdeckung in Höhe von 97.122,81 €
aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich
darauf, dass
-
der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von
Sonderposten für Zuschüsse (rd. 382 T€), im Rahmen der Betriebsabrechnung
und Kalkulation keinen Erlös darstellt
-
die kalkulatorischen Abschreibungen bei der
Betriebsabrechnung rd. 505 T€ höher ausfallen als die handelsrechtlichen
Abschreibungen,
-
im Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 Aufwendungen
für die Gewässerunterhaltung in Höhe von rd. 219 T€ enthalten sind, die in
der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres
darstellen und
-
die kalkulatorischen Zinsen rd. 2.570 T€ höher
ausfallen als die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen.
Insgesamt
betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2015 aus folgenden
Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2015:
|
Ergebnis
Jahresabschluss 2015 |
3.162 T€ |
./. |
Erlöse Klärschlamm |
6 T€ |
./. |
Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für
Zuschüsse |
382 T€ |
./. |
Sonstige Kostenerstattungen der Stadt |
39 T€ |
+ |
Kosten für Klärschlammentsorgung |
5 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Abschreibung |
505 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
219 T€ |
+ |
Personalaufwand für Klärschlammentsorgung |
2 T€ |
+ |
Sonst. Aufwand für Baumaßnahmen |
42 T€ |
+ |
Periodenfremder Aufwand |
100 T€ |
./. |
Erträge aus Swaps |
2 T€ |
+ |
Aufwand für Swaps |
71 T€ |
./. |
Mehr kalkulatorische Zinsen |
2.570 T€ |
= |
Betriebsergebnis
2014 |
97 T€ |
Somit
ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine
Kostenüberdeckung in Höhe von 97.122,81 €.
Das
KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung)
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen
(noch offene Unterdeckung 2014: 307.571,75 €) sollen ebenfalls innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Wie
diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab
2017 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2016) entschieden
werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen
und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2017 vorliegen.
Anlagen:
-
Betriebsabrechnung