Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2015 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
040/2016
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2015 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 – 7) dargestellt. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsabrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2015 der Finanzbuchhaltung (Spalten 2 und 3) entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- /Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsabrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein- / Ausgliederungsspalte und der Betriebsabrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

Nach diversen Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2015 über die Ein-/ Aus­gliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2015 eine Überdeckung in Höhe von 97.122,81 € aus. Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert hauptsächlich darauf, dass

-       der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Zuschüsse (rd. 382 T€), im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt

-       die kalkulatorischen Abschreibungen bei der Betriebsabrechnung rd. 505 T€ höher ausfallen als die handelsrechtlichen Abschreibungen,

-       im Ergebnis des Jahresabschlusses 2015 Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung in Höhe von rd. 219 T€ enthalten sind, die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen und

-       die kalkulatorischen Zinsen rd. 2.570 T€ höher ausfallen als die tatsächlichen Fremdkapitalzinsen.

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2015 aus folgenden Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2015:

  

Ergebnis Jahresabschluss 2015

3.162 T€

./.

Erlöse Klärschlamm

6 T€

./.

Ertrag aus Auflösung v. Sonderposten für Zuschüsse

382 T€

./. 

Sonstige Kostenerstattungen der Stadt

39 T€

+

Kosten für Klärschlammentsorgung

5 T€

./.

Mehr kalkulatorische Abschreibung

505 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung

219 T€

+

Personalaufwand für Klärschlammentsorgung

2 T€

+

Sonst. Aufwand für Baumaßnahmen

42 T€

+

Periodenfremder Aufwand
(davon 97 T€ für Rückstellung für KAG-Ausgleich)

100 T€

./.

Erträge aus Swaps

2 T€

+

Aufwand für Swaps

71 T€

./.

Mehr kalkulatorische Zinsen

2.570 T€

=

Betriebsergebnis 2014

 97 T€

 

Somit ergibt sich nach Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) eine Kostenüberdeckung in Höhe von 97.122,81 €.

Das KAG NRW schreibt in § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen (noch offene Unterdeckung 2014: 307.571,75 €) sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

Wie diese Vorgaben des KAG NRW bei den kommenden Kalkulationen der Gebührensätze ab 2017 Anwendung finden, muss zu gegebener Zeit (ab Herbst 2016) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2017 vorliegen.

 


Anlagen:

 

-       Betriebsabrechnung