Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der "Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die ursprüngliche Satzung stammt aus dem Jahr 1982. Mit den für 2016 zu ändernden Gebührensätzen währe die 21. Änderung der Satzung zu beschließen. Zur Rechtsbereinigung soll eine Neufassung beschlossen werden. Inhaltlich ändern sich lediglich die Gebührensätze in § 5 und der Text von § 6 bzgl. des ehemaligen Garantiescheines der Krankenkassen.
Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2014 beschlossen und gilt seit dem 01.01.2015. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2015 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 140.225 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.
In das Ergebnis wurde ein Drittel der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2013 gebührenbedarfserhöhend eingesetzt. Die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2013 und die Unterdeckung aus dem Jahr 2014 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleiben für die Jahre 2017 und 2018.
Die kalkulatorischen Kosten sinken um 51.600 € gegenüber dem
Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die zeitliche Verschiebung der
geplanten Anschaffung von 3 Rettungseinsatzfahrzeugen im Jahr 2015 begründet.
Der Gebührenbedarf
beläuft sich schließlich auf 5.928.695 €.
Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen und
Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen nah an den hochgerechneten Ist-Werten
des laufenden Jahres. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen bei
Krankentransport- und Rettungseinsätzen ist ein zusätzliches
MZF im Oktober 2014 in Betrieb genommen worden. Durch den Kreis Unna wurde
hierzu eine erfolgreiche Abstimmung mit den Krankenkassen durchgeführt.
Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2016
vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend aufgelistet abzuändern:
Gebührensätze
im Rettungsdienst |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
|
in
Euro |
Satz,
alt |
Satz,
neu |
|
|
innerhalb
des Gebietes des Rettungsdienstbereiches |
||||
- Krankentransporteinsatz |
186,90 |
186,00 |
-0,90 |
|
- Rettungseinsatz |
614,70 |
580,70 |
-34,00 |
|
- Notarzteinsatz |
292,90 |
297,70 |
+4,80 |
|
Außerhalb
des Rettungsdienstbereiches zusätzlich |
||||
- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km |
3,20 |
2,90 |
-0,30 |
|
- Notarzteinsatz pro gefahrene km |
6,30 |
6,40 |
+0,10 |
|
Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten
Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur
Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer
keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und
Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden
gleichermaßen informiert.
Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und
Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die
Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.
Zum Vergleich wird die Gebührenkalkulation für 2015
beigefügt.
Anlagen:
-
Gebührenbedarfskalkulation 2016
-
Gebührenbedarfskalkulation 2015
-
Satzung