Betreff
Neufassung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen.
Vorlage
087/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der "Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebühren­satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die ursprüngliche Satzung stammt aus dem Jahr 1982. Mit den für 2016 zu ändernden Gebührensätzen währe die 21. Änderung der Satzung zu beschließen. Zur Rechtsbereinigung soll eine Neufassung beschlossen werden. Inhaltlich ändern sich lediglich die Gebührensätze in § 5 und der Text von § 6 bzgl. des ehemaligen Garantiescheines der Krankenkassen.

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2014 be­schlossen und gilt seit dem 01.01.2015. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2015 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung in Höhe von 140.225 €. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig.

 

In das Ergebnis wurde ein Drittel der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2013 gebührenbedarfserhöhend eingesetzt. Die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2013 und die Unterdeckung aus dem Jahr 2014 wurde nicht in diese Kalkulation vorgetragen und verbleiben für die Jahre 2017 und 2018.

 

Bei den Personalkosten ist eine Aufwandssteigerung im Vergleich zum Vorjahr um ca. 497.770 € und bei den Sach- und Dienstleistungskosten eine Aufwandsminderung im Vergleich zum Vorjahr um 40.870 €. Diese Kostensteigerungen sind im Wesentlichen durch Tarif- bzw. Besoldungserhöhungen und ein zusätzliches Fahrzeug, das aufgrund einer Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes in Betrieb genommen wurde, entstanden.

 

Die kalkulatorischen Kosten sinken um 51.600 € gegenüber dem Vorjahreswert. Dies ist vornehmlich durch die zeitliche Verschiebung der geplanten Anschaffung von 3 Rettungseinsatzfahrzeugen im Jahr 2015 begründet.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 5.928.695 €.

 

Bei Krankentransport-, Rettungseinsätzen und Notarzteinsätzen liegen die Einsatzzahlen nah an den hochgerechneten Ist-Werten des laufenden Jahres. Aufgrund der gestiegenen Einsatzzahlen bei Krankentransport- und Rettungseinsätzen ist ein zusätzliches MZF im Oktober 2014 in Betrieb genommen worden. Durch den Kreis Unna wurde hierzu eine erfolgreiche Abstimmung mit den Krankenkassen durchgeführt.

 

Es wird seitens der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2016 vorgeschlagen, die Gebührensätze wie nachfolgend aufgelistet abzuändern:

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweichung

 

in Euro

Satz, alt

Satz, neu

 

 

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- Krankentransporteinsatz

186,90

186,00

-0,90

 

- Rettungseinsatz

614,70

580,70

-34,00

 

- Notarzteinsatz

292,90

297,70

+4,80

 

Außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

3,20

2,90

-0,30

 

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

6,30

6,40

+0,10

 

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 

Zum Vergleich wird die Gebührenkalkulation für 2015 beigefügt.

 


Anlagen:

 

-       Gebührenbedarfskalkulation 2016

-       Gebührenbedarfskalkulation 2015

-       Satzung