- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz –
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 31.03.02.533800 - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wird ein überplanmäßiger Aufwand von 450.000 € zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
umfassen im Wesentlichen Leistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und sonstige Leistungen (Bildung und
Teilhabe, Schulbegleitung).
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für 2015 erhielten 172 Personen
Leistungen nach AsylblG (30.06.2014), zurzeit sind es schon 283 Personen. Dies
bedeutet einen Anstieg von ca. 60% innerhalb eines Jahres.
Dies bedeutet außerdem einen erhöhten Aufwand bei den Leistungen bei Krankheit,
Schwangerschaft und Geburt und den sonstigen Leistungen (z. B.
Schulbegleitung).
Im Rahmen des Produktes 31.03.02 konnten höhere Erträge aus den Landzuweisungen zur Deckung herangezogen werden. Diese Mittel werden Anfang Oktober aufgebraucht sein, sodass es bis zum Jahresende eines überplanmäßigen Aufwandes von 450.000 € bedarf.
Diese Entwicklungen waren bei der Aufstellung des Haushaltes nicht vorauszusehen.
Der überplanmäßige Aufwand wird gedeckt durch höhere Erträge bei der Gewerbesteuer
oder durch höhere Erträge bei den Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, bedingt durch eine in Aussicht gestellte Änderung der Stichtagsregelung. Die exakte Höhe und der Zeitpunkt dieser Zuweisung sind derzeit noch unbekannt.