hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3
(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung:
1.
über
die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend
des beigefügten Abwägungsvorschlags der Verwaltung;
2.
den
Bebauungsplan Nr. 04 Ka-Me 2. Änderung „Mozartstraße“ gem. § 10 BauGB in der
derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des
räumlichen Geltungsbereiches des zu ändernden Bereiches des Bebauungsplans sind
aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der im
beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt südlich der Robert-Koch-Straße
sowie östlich der Beethovenstraße und hat eine Größe von insgesamt ca. 740 m².
Vorrangiges Ziel
der Änderung ist die Schaffung und Sicherung eines breiteren, durchgängigen und
barrierefreien Fußwegs, um eine bestehende Engstelle im Einmündungsbereich der
Beethovenstraße zu beseitigen und Fußgängern eine gefahrlose Nutzung der
Beethovenstraße zu gewährleisten. Zu diesem Zweck erfolgt ein Rückbau der
Garage und eine Übertragung des Flurstücks 420 an die Stadt Kamen (öffentliche
Verkehrsfläche). In diesem Zusammenhang bietet sich die geringfügige
Erweiterung des Baufensters des Flurstücks 424 unter Berücksichtigung der
erforderlichen Abstandsflächen an. Dies erfordert eine Änderung des
Bebauungsplanes.
Da die erläuterten Änderungssachverhalte keine Beeinträchtigung der
Planungsgrundzüge des Bebauungsplans Nr. 04 Ka-Me „Mozartstraße“ bewirken und
die generelle Absicht der ursprünglichen Planung mit der Bebauungsplanänderung
erhalten bleibt, kann das Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes
Verfahren durchgeführt werden.
Im Regionalplan des Regierungsbezirkes
Arnsberg, Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – ist die Fläche als Allg.
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die Ziele des Bebauungsplans entsprechen
insofern den Zielen der Raumordnung.
Im
rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen des Kreises Unna werden
für den Bereich des Plangebiets keine konkreten Festsetzungen getroffen.
Die geplanten Ausweisungen für das Plangebiet werden aus den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen entwickelt.
Die Beteiligung
der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB erfolgte über ein
Anschreiben mit der Möglichkeit zur Stellungnahme, in dem frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die in diesem Zusammenhang zu
berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Auswirkungen informiert wurde.
Eingegangene Stellungnahmen:
Im Zuge des
dargelegten Beteiligungsverfahrens wurde angeregt, auf Fenster in südlichen
Gebäudefassaden zu verzichten, die auf Grundlage des geänderten Bebauungsplans
errichtet werden können. Dies ist jedoch im Rahmen der Bebauungsplanänderung
nicht regelbar. Baurechtliche Mindestabstände zu Nachbargrenzen werden in jedem
Falle eingehalten. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans enthält hinsichtlich
der Abstände zu Nachbargrundstücken übliche Regelungen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festsetzungen
des Bebauungsplans gemäß § 9 BauGB berücksichtigen nachbarschaftliche Belange
in üblichem und ausreichendem Maße. Die im Rahmen einer Stellungnahme
vorgebrachte Anregung, auf Fassadenöffnungen in Südfassaden zu verzichten, ist
daher zurückzuweisen.
Öffentliche und
private Belange müssen untereinander sowie gegeneinander gerecht abgewogen
werden. Die Verwaltung hat die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sachlich
und fachlich bewertet und geprüft. Aufgrund der genannten Argumente, die für
einen Satzungsbeschluss der Planung sprechen, kommt die Stadt Kamen zu dem
Ergebnis, den Bebauungsplan Nr. 04 Ka-Me „Mozartstraße“ als Satzung zu
verabschieden.
Anlagen:
Lageplan
Bebauungsplan Nr. 04
Ka-Me 2. Änderung „Mozartstraße“ (Entwurf)
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 04 Ka-Me 2. Änderung „Mozartstraße