Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage beigefügte „Siebte
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld
für Wochenmärkte und Volksfeste (Kirmessen) - Standgeldsatzung - “.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Aufgrund der gestiegenen Stromkosten wird für
das Jahr 2015 eine Anpassung der Stromkostenpauschale für den Wochenmarkt
erforderlich.
Die Stromkostenpauschale ist differenziert
nach dem elektrischen Anschlusswert von bis 2,0 KW, 2,1 bis 3,5 KW und über 3,5
KW.
Um eine gerechte Aufteilung der Stromkosten
auf die jeweiligen Nutzer zu gewährleisten, wurden zunächst die Nutzer nach
dem jeweiligen Anschlusswert der Stromkostenpauschale anhand der
Quittungsbelege ermittelt und die erhöhten Stromkosten entsprechend auf die
Stromkostenpauschale aufgeteilt.
Bisher galten folgende Stromkostenpauschalen:
Elektrischer Anschlusswert Stromkostenpauschale
bis 2,0 KW 2,00
€
2,1 bis 3,5 KW 3,00
€
über 3,5 KW 4,00
€
Nach der neuen Berechnung ergeben sich
folgende Stromkostenpauschalen:
Elektrischer Anschlusswert Stromkostenpauschale
bis 2,0 KW 3,50
€
2,1 bis 3,5 KW 5,20
€
über 3,5 KW 7,00
€
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Anlagen:
Änderungssatzung