Betreff
Zwölfte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
125/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte "Zwölfte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen" und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Biomüllgebühren können unverändert übernommen werden. Sie sind auf dem Stand von 2008.

 

Für die Restmüllgebühren reicht, dank der Überdeckung des Jahres 2013 in Höhe von ca. 140.000 €, die voll zu Gunsten des Kostenträgers Restmüll eingestellt werden kann, eine moderate Anhebung um ca. 0,6 Prozent. Dies trotz der auf breiter Front für diesen Kostenträger zu verzeichnenden Gebühren- und Entgeltanhebungen.

 

Kreiseinheitsgebühren (KEG)

 

Kostenträger

 

 Bioabfall / t

Restmüll / t

Sperrmüll / t

Grünabfall / t

Altpapier / t

2015

     103,69 €

     257,86 €

       86,36 €

       55,04 €

         2,98 €

2014

     101,78 €

     256,90 €

       85,75 €

       50,13 €

         3,04 €

 

Nur die KEG für Altpapier sinkt leicht. Dem steht aber eine starke Reduzierung der Verkaufserlöse beim Altpapier gegenüber. Die Verkaufserlöse sinken von 90,43 €/t auf 57,33 €/t. Insgesamt gehen die Verkaufserlöse um ca. 90.000 € zurück.

 

Zudem werden die Systemkosten- und Betreiberentgelte für die beiden Wertststoffhöfe und die Entgelte für das Projekt „Saubere Stadt Kamen“ leicht angehoben. In Absprache mit der GWA werden ab 2015 am Wertstoffhof Werkstraße auch Sperrmüll (in kleinen Mengen) und Elektroaltgeräte angenommen werden. Die Abfallgebührensatzung wird entsprechend ergänzt (s. Artikel 1, Nr. 3 der Änderungssatzung).

 

Insgesamt (einschl. Personal, Abschreibung etc.) werden die Kosten rund 4,76 Mio. € und die erwarteten Erlöse (u.a. aus dem Verkauf des Altpapiers, Sperrmüllgebühren, Verkauf von Restmüllsäcken) rd. 0,39 Mio. € betragen, so dass nach Abzug der Überdeckung aus 2013 in Höhe von rd. 140.000 € rund 4,22 Mio. € (davon für Bioabfall rund 0,64 Mio. € und für Restmüll rund 3,58 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Für die 60-l-Restmülltonne ergibt sich keine Gebührenänderung; bei der 80- und 120-l-Restmülltonne ergibt sich eine Anhebung um 1,00 €/a.

 

Daneben ist eine Anpassung an die 2012 neu gefasste Abfallentsorgungssatzung erforderlich (s. Artikel 1, Nr. 2 der Änderungssatzung).

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Änderungssatzung