Beschlussvorschlag:
Der Rat
wählt für die verbleibende Wahlperiode des Rates als Mitglied in die
Gesellschafterversammlung der Radio U Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
stellvertretendes
Mitglied:
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63
Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen
von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom
Rat bestellt.
Die
Mitgliedschaftsrechte wurden bisher von Herrn Ronald Sostmann als
stellvertretendes Mitglied wahrgenommen. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst
der Stadt Kamen hat Herr Sostmann den Sitz in der Gesellschafterversammlung
verloren. Eine Nachbesetzung ist daher erforderlich.
Die Wahl
ist gem. § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Danach ist die vorgeschlagene Person
gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Vertreter / die Vertreterin für die verbleibende
Legislaturperiode des Rates zu wählen.