Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen wählt für die Dauer seiner Wahlzeit als Mitglied für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH:
ordentliches Mitglied stellvertretendes
Mitglied
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Kamen einen Vertreter/ eine Vertreterin in den Aufsichtsrat der WFG.
Nach § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages kann ferner ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt werden.
Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlsystem. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Legislaturperiode der kommunalen Parlamente. Die jetzige Legislaturperiode endet am 31.10.2020.