hier: Positionierung in der Prioritätenliste 2012
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme „Ausbau der Derner Straße –
Westabschnitt“ in der Dringlichkeitsliste B Kategorie 1 für das Jahr 2012 mit
Priorität zu positionieren, so dass die Durchführung in 2012 sichergestellt
ist.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Bei der Derner Straße handelt es sich um eine verkehrswichtige,
vielbefahrene Straße für die Verbindung Kamen-Mitte – Herren-Werve.
Die Fahrbahn der Derner Straße weist im Westabschnitt – zwischen der
Kreisverkehrsanlage Hammer Str. / Ostenallee und der Brücke der ehemaligen
Zechenbahn – starke Deformierungen und
punktuelle Verwerfungen auf, die auf Schäden im Straßenoberbau zurückzuführen
und als stark verkehrsgefährdend einzustufen sind.
In den vergangenen Jahren sind verschiedene Erhaltungsmaßnahmen
durchgeführt worden, die eine grundhafte Erneuerung bis heute herauszögern
konnten. Weitere Oberflächensanierungen sind aus wirtschaftlichen Erwägungen
nicht mehr sinnvoll.
Aus Gründen der Verkehrssicherung und -sicherheit ist für den gesamten
Überplanungsbereich Tempo 30 angeordnet. Zum Abbau des Schilderwaldes wurde die
Derner Straße in diese Zone des Wohnquartieres zw. Seseke, Hammer Straße und
Klöcknerbahntrasse einbezogen.
Neben der ca. 6,0 m breiten Fahrbahn in Asphaltbauweise befinden sich
mit einem Schwarzdecken-, Platten- und Pflaster-Mix befestigte Gehwege unterschiedlicher
Breite. Auch der Oberbau dieser Gehwege ist deutlich geschädigt.
Die vorstehend beschriebenen
Verhältnisse bedeuten insbesondere für die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer ( Fußgänger
und Radfahrer) erhebliche Schwierigkeiten in Hinsicht auf Verkehrssicherheit
und Komfort. Fußgänger werden schlecht zwischen ungeordnet parkenden Fahrzeugen
gesehen, wenn sie die Straße überqueren wollen. Radfahrer schlängeln sich auf
der Fahrbahn an parkenden Fahrzeugen vorbei.
Die hier vorhandene rd. 11,5 m breite Straßenparzelle soll daher gemäß den Richtlinien
für die Anlage von Stadtstraßen 2006 sinnvoll ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen im Produkt 54.01.01 – Maßnahme 203
werden mit 1.060.000 Euro kalkuliert. Die Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG
werden auf 130.000 Euro geschätzt.
Der Ausbau der Derner Straße wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg für
das Förderprogramm 2011 angemeldet. Die Aufnahme in das Förderprogramm 2011
ist mittlerweile erfolgt, eine Bewilligung der Maßnahme wird erwartet.
Dazu ist die Bereitstellung des finanziellen Eigenanteils im Haushalt
der Stadt Kamen für 2012 notwendig.
Der Förderbetrag wird voraussichtlich 510.000 Euro umfassen, so dass die
Stadt Kamen einen Eigenanteil von ca. 420.000 Euro leisten muss.
Aufgrund des Zustandes der Straßen ist eine Priorisierung in der
Dringlichkeitsliste B in der Kategorie 1 unter dem Gesichtspunkt der
Verkehrssicherungspflicht, in der
Kategorie 2 unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit sowie zugleich in der
Kategorie 3 mit Blick auf die Förderzusage möglich. Es wird vorgeschlagen die
Maßnahme der Kategorie 1 zuzuordnen.
Diese Verfahrensweise ist mit der Finanzaufsicht des Kreises Unna und
der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.
Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.