Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen schließt
sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 05.07.2011 an und stimmt zu,
dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw) wird
zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) ist
an der Energiehandelsgesellschaft
West mbH (ehw) beteiligt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
05.07.2011 wird die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der ehw beraten. Nach
erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW wird eine
Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
(Anlage
– Vorlage Aufsichtsrat mit 1 Anlage - Gesellschaftsvertrag der ehw)
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen
der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und
Beschlussfassung gegeben.
Sollte eine abweichende
Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat entsprechend
berichtet.
Die Stadt Kamen ist mittelbar über die GSW Gemeinschaftsstadtwerke Kamen
– Bönen – Bergkamen GmbH mit 3,93% an der Energiehandelsgesellschaft West mbH beteiligt.
Gegenstand des Unternehmens sind der Handel mit und/oder die Erzeugung von
Energie, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung
sowie die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen gegenüber den
Gesellschaftern mit dem Ziel, die örtliche Energieversorgung zu stärken.
Aufgrund von geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine
Modifizierung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. Die Anpassungen werden in
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg vorgenommen: