- von 734.000 Euro außerordentlich im Produkt 12.01.01 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung -
- von 210.000 Euro zusätzlich im Produkt 54.01.01 - Bau von Verkehrsflächen -
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird die nachfolgende gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigt:
Im Produkt 12.01.01 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung – werden unter der neu eingerichteten Buchungsstelle 12.01.01.591000 – Außerordentliche Aufwendungen – 734.000 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehenden Aufwand zur Verfügung gestellt.
Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden unter der Buchungsstelle 54.01.01/0461.783100 - KP II Unnaer Str./Bahnhofstr., Umgestaltung DB-Unterführung –210.000 Euro als über den Buchungsrahmen hinausgehenden Aufwand zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 29.07.2010 (059/2010).
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung