Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Lichtzeichenanlage auf der Lünener Straße, an der Einmündung Straße „Lüner Höhe“, mit Blick auf die vorliegende Bürgeranregung zu prüfen und das Ergebnis in den Gremien beschlussreif vorzutragen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit Bürgeranregung vom 11.12.2009 beantragt ein Anwohner der Von-Ketteler-Straße, 59174 Kamen, dass auf der Lünener Straße (B 61), an der Einmündung der Straße „Lüner Höhe“, eine Lichtzeichenanlage errichtet werden soll.
Die Begründung entnehmen sie bitte dem beiliegenden Antrag.
Dem Anwohner ist mit Schreiben vom 13.01.2010 der Eingang der Bürgeranregung bestätigt und mitgeteilt worden, dass dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 16.03.2009 zur Beratung vorgelegt wird.
In der Regel wird vom Haupt- und Finanzausschuss eine derartige Bürgeranregung zur Beschlussfassung an den Fachausschuss, dem Straßenverkehrsausschuss, verwiesen.
Eine Verweisung war in dieser Sache aber nicht möglich, da die Sitzung des Straßenverkehrsausschusses auf den 04.03.2010 terminiert war.
Die nächste Sitzung des Straßenverkehrsausschusses findet gemäß der Jahresplanung erst am 07.10.2010 statt.
Um der Sache gerecht zu werden, sollte nun ein Prüfauftrag im Haupt- und Finanzausschuss erörtert und beschlossen werden.
Nach Abschluss der Überprüfungen ist vorgesehen, das Ergebnis im Sinne einer zeitgerechten Erledigung entweder im Haupt- und Finanzausschuss oder im Planungs- und Umweltausschuss vorzutragen und beschließen zu lassen.
Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses wurden in der Sitzung am 04.03.2010 über die in Rede stehende Bürgeranregung unter Top 5 – Verkehrssituation Lünener Straße; hier: Sachstandsbericht – informiert. Ferner wurden sie über die Absicht der Verwaltung, den o. a. Beschlussvorschlag ausnahmsweise von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses erörtern und beschließen zu lassen, unterrichtet.
Von den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses wurde mit Blick auf den nächsten Sitzungstermin am 07.10.2010 diese Vorgehensweise gebilligt, da dem Antragsteller eine derartig lange Bearbeitungszeit nicht zugemutet werden könne.
Weiterhin bestanden keine Bedenken, das Ergebnis der Überprüfungen von einem der genannten Ausschüsse beschließen zu lassen.
Anlagen:
Bürgeranregung