Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für die gesamte Legislaturperiode des Rates als Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Radio U Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG
ordentliches Mitglied stellvertretendes Mitglied
Sachverhalt und Begründung:
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Die Stadt Kamen hat die Möglichkeit, gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Radio U Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu entsenden.
Für die Wahl ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vertreter / die Vertreterin für die gesamte Legislaturperiode des Rates zu wählen.