Betreff
Wahl der/des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen
Vorlage
058/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit Herrn Bürgermeister Hermann Hupe zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen.


Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) wählt der Rat der Stadt Kamen für die Dauer seiner Wahlzeit eines seiner Mitglieder oder den Bürgermeister zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

 

Hier ist auf § 11 Abs. 3 SpkG zu verweisen, aus dem sich die verpflichtende Teilnahme des Bürgermeisters an den Sitzungen des Verwaltungsrates ergibt. Danach nimmt grundsätzlich der Bürgermeister oder bei Verhinderung sein Vertreter im Amt an den Sitzungen teil, wenn dem Bürgermeister nicht die Sitzungsleitung obliegt.

 

Für den Wahlvorgang ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Danach wird die/der Vor­  sitzende nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Da der Verwaltungsrat kein kommunaler Ausschuss ist, unterliegt sein Vorsitz auch nicht dem Zugreifverfahren.