Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH werden gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
In seiner Sitzung am 17.11.2008 hat der Aufsichtsrat empfohlen, die Geschäftsführung zu entlasten.
Die Verwaltung schließt sich an und empfiehlt, Aufsichtsrat und Geschäftsführung Entlastung zu erteilen.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Bartosch, Gabriele
Borowiak, Ingried
Ciecior, Christel
Dreher, Britta
Gercek, Kaya
Gerdes, Rosemarie
Gube, Astrid
Hartig, Petra
Hasler, Reinhard
Hupe, Hermann
Jung, Renate
Mann, Annette
Müller, Jochen
Müller, Ursula
Plümpe, Rüdiger
Scharrenbach, Ina
Weber, Franz Hugo