Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Wahlbezirkseinteilung für die Wahl zum Rat der Stadt Kamen im Jahr 2009 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KwahlG) besteht der Rat der Stadt Kamen aus 44 Vertretern, davon werden 22 Vertreter in den Wahlbezirken gewählt.
Entsprechend § 4 Abs. 1 KwahlG hat der Wahlausschuss das Wahlgebiet in 22 Wahlbezirke einzuteilen. Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge gewahrt bleiben.
Nach § 78 Abs.1 der Kommunalwahlordnung (KwahlO) ist für die Berechnung der Größe der Wahlbezirke die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentlichte Einwohnerzahl maßgebend. Die Einwohnerzahl beträgt 45.722 –Stand 30.06.2007-. Geteilt durch die Zahl der zu bildenden Wahlbezirke (22) ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 2.078. Diese Zahl darf gem. § 4 Abs. 2 KwahlG um 25 % nach oben und unten unter- bzw. überschritten werden.
Aufgrund dieser Vorschriften schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Aufteilung der 22 Wahlbezirke beizubehalten und zwar:
Kamen-Heeren-Werve: 4 Wahlbezirke
Wahlbezirk 01 bis 04
Kamen-Südkamen: 2 Wahlbezirke
Wahlbezirk 05 und 06
Kamen-Mitte: 11 Wahlbezirke
Wahlbezirk 07 bis 17
Kamen-Methler: 5 Wahlbezirke
Wahlbezirk 18 bis 22
Aus der vorliegenden Aufstellung ist die Zuweisung der Straßen zu den einzelnen Wahlbezirken zu ersehen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.