Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2006
Vorlage
037/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Jahresabschluss wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.230.140,60 Euro wird durch eine Entnahme in Höhe von

2.1.            2.489.991,22 Euro aus der Ausgleichsrücklage und

2.2.            7.740.149,38 Euro aus der Allgemeinen Rücklage

ausgeglichen.

 

3.      Dem Bürgermeister wird für das Hauhaltsjahr 2006 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 3 wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister genehmigte Entwurf der Jahresrechnung dem Rat zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Bürgermeister legte zum 26.04.2007 dem Rat den Entwurf der Jahresrechnung 2006 vor.

 

Die Verwaltung legte gemäß § 95 Absatz 3 zur Rechenschaftslegung über das abgelaufene Jahr 2006 dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme und Beratung vor:

 

- Jahresabschluss 2006

            - Ergebnisrechnung

            - Finanzrechnung

            - Teilrechnungen

            - Schlussbilanz zum 31.12.2006

            - Anhang

 

- Lagebericht nach 48 GemHVO

 

- Abschluss Teilbereich Jugend und Soziales

 

Der jetzt von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Jahresabschluss 2006 basiert auf der vom Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 13.09.2007 festgestellten Eröffnungsbilanz und dem zwischenzeitlich vom Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 13.12.2007 festgestellten Jahresabschluss 2005.

 

Der zur Feststellung vorgelegte Jahresabschluss 2006 beinhaltet auch die Korrekturbuchungen, die sich im Rahmen der Prüfung des von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlusses 2006 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben haben.

 

Die Bilanz zum 31.12.2006 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 413.130.885,25 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2006 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 10.230.140,60 Euro aus.

 

Der Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.489.991,22 Euro und durch eine Entnahme in Höhe von 7.740.149,38 Euro aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Gemäß §§ 101 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf der Jahresrechnung geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Feststellung vorgelegt.

 

Nach Maßgabe des § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat nach Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes über die Entlastung des Bürgermeisters. Eine Verweigerung oder Erteilung mit Einschränkungen ist vom Rat besonders zu begründen.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2006 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.