Betreff
Verkehrsbedingte Luftschadstoffe - Ermittlung der Situation in Kamen
Vorlage
019/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Mit der 22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) aus dem Jahr 2002 (Stand 27.02.07) hat die Bundesrepublik EU-Recht (hier: EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie von 1996 und sogenannte Tochterrichtlinien) in nationales Recht umgesetzt und damit u.a. die Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10), Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Blei ab 2005 und für Stickstoffdioxid und Benzol ab 2010 formuliert.

 

Nach der 22. BImSchV haben die zuständigen Behörden die Ballungsräume und Gebiete mit möglicher Überschreitung bzw. Einhaltung der Grenzwerte festzulegen und dies über Modellrechnungen, kontinuierliche und Einzelmessungen der Luftschadstoffe zu überprüfen.

 

(Hinweis: Aktuell hat die EU eine Reform auf den Weg gebracht, die den Kommunen bei der Umsetzung der Richtlinien mehr Zeit verschafft.)

 

 

Aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung am 14.06.2005 einen Sachstandsbericht zu der Feinstaubsituation in Kamen gegeben. Im Anschluss an die Beratung hat die Verwaltung beim damaligen Landesumweltamt (heute LANUV) die Errichtung eines Luftschadstoff-Messcontainers beantragt und auf die stark belasteten Straßen B 61, B 233, A 1 und A 2 im Stadtgebiet hingewiesen.

 

Wegen fehlender Kapazitäten bei den fest installierbaren Messcontainern in NRW konnte diesem Antrag nicht gefolgt werden. Das Landesumweltamt arbeitete zu dieser Zeit aber bereits intensiv an einer Möglichkeit, in den Kommunen die Luftschadstoffbelastung an Verkehrswegen rechnergestützt zu simulieren (sog. Luftschadstoff-Screening).

Seit Anfang 2007 stellt das Land den Kommunen diese Software online zur Verfügung. Unter Nutzung dieser Software hat die Verwaltung in einer ersten Stufe 14 Straßenabschnitte, die von der Geometrie der Straße bzw. der Bebauung und den Verkehrsbelastungszahlen in Frage kommen, berechnet und dem LANUV Ende Mai 2007 gemeldet. Unter Beachtung bestimmter Kriterien hat das LANUV aus den aus ganz NRW gemeldeten Straßenabschnitten eine Prioritätenliste zum Einsatz der Messcontainer und sog. Passivsammler erarbeitet.

 

Für Kamen ergab die Auswertung des LANUVs, dass die NO2-Werte im Bereich Bahnhofstraße auffällig sind (45,7 µg/m³ *, bei aggressiv gesetzten Randbedingungen) und durch einen sog. Passivsammler für NO2 verifiziert werden sollen. Luftqualitätsmessungen mit Passivsammlern sind eine bewährte, sichere Methode zur Erfassung kleinräumiger Luftbelastungen , z.B. an stark befahrenen Straßen. Sie werden für die Erfassung von NO2  und/oder Benzol eingesetzt.

 

Der Passivsammler Bahnhofstraße wurde – wie berichtet – Ende November 2007 installiert (Übrigens wurden Passivsammler noch an ca. 30 weiteren Standorten in NRW montiert). Der Messzeitraum des Passivsammlers beträgt ein Jahr. Belastbare Ergebnisse werden erst nach diesem Zeitraum zur Verfügung stehen.

 

Abhängig vom Ergebnis der NO2 -Messung wird entschieden, ob an dem Standort evtl. ein Messcontainer (der alle relevanten Schadstoff-Parameter misst) zu installieren ist oder ob hier unter den aktuellen Rahmenbedingungen (gesetzl. Grenzwerte, Verkehrsbelastungszahlen) Entwarnung gegeben werden kann.

 

Im Fall von festgestellten Grenzwertüberschreitungen wäre nach § 47 BImSchG ein Luftreinhalteplan, der Maßnahmen für eine dauerhafte Reduzierung der Immissionen festlegt, bzw. ein Aktionsplan aufzustellen, der kurzfristig greifende Maßnahmen formuliert (z.B. Verkehrsbeschränkungen für best. Verkehrsarten auf betroffenem Abschnitt, siehe Dortmund, Borsigstraße oder Hagen, von-Galen-Ring).

 

Die Stadtverwaltung wird bis zum nächsten Stichtag (jährlich, z.Zt. 01.06.) weitere Straßenabschnitte mit Hilfe des Luftschadstoff-Screenings berechnen und an das LANUV melden.

 

Weil die Anwendung des Screenings aber an best. Randbedingungen geknüpft ist (diese werden in der Sitzung erläutert) können Autobahnen oder Straßenkreuzungen (z.B. Hochstraße) nicht mit diesem Programm berechnet werden. Die Stadt hat daher das LANUV aufgefordert, diese Bereiche dennoch zu berücksichtigen (durch Messungen oder andere Simulationsmethoden, falls vorhanden) und darüber zu informieren.

 

 

 

* :  Immissionsgrenzwert für NO2 :       ab 2010     40µg/m³ (als Jahresmittelwert)