Mit der 22.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) aus dem Jahr 2002 (Stand 27.02.07)
hat die Bundesrepublik EU-Recht (hier: EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie
von 1996 und sogenannte Tochterrichtlinien) in nationales Recht umgesetzt und damit u.a. die
Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel (PM10), Schwefeldioxid,
Kohlenmonoxid und Blei ab 2005 und für Stickstoffdioxid und Benzol ab 2010
formuliert.
Nach der 22. BImSchV haben die
zuständigen Behörden die Ballungsräume und Gebiete mit möglicher Überschreitung
bzw. Einhaltung der Grenzwerte festzulegen und dies über Modellrechnungen,
kontinuierliche und Einzelmessungen der Luftschadstoffe zu überprüfen.
(Hinweis: Aktuell hat die EU eine
Reform auf den Weg gebracht, die den Kommunen bei der Umsetzung der Richtlinien
mehr Zeit verschafft.)
Aufgrund eines Antrags der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat die Verwaltung am 14.06.2005 einen Sachstandsbericht
zu der Feinstaubsituation in Kamen gegeben. Im Anschluss an die Beratung hat
die Verwaltung beim damaligen Landesumweltamt (heute LANUV) die Errichtung
eines Luftschadstoff-Messcontainers beantragt und auf die stark belasteten
Straßen B 61, B 233, A 1 und A 2 im Stadtgebiet hingewiesen.
Wegen fehlender Kapazitäten bei den
fest installierbaren Messcontainern in NRW konnte diesem Antrag nicht gefolgt
werden. Das Landesumweltamt arbeitete zu dieser Zeit aber bereits intensiv an
einer Möglichkeit, in den Kommunen die Luftschadstoffbelastung an Verkehrswegen
rechnergestützt zu simulieren (sog. Luftschadstoff-Screening).
Seit Anfang 2007 stellt das Land den
Kommunen diese Software online zur Verfügung. Unter Nutzung dieser Software hat
die Verwaltung in einer ersten Stufe 14 Straßenabschnitte, die von der
Geometrie der Straße bzw. der Bebauung und den Verkehrsbelastungszahlen in
Frage kommen, berechnet und dem LANUV Ende Mai 2007 gemeldet. Unter Beachtung
bestimmter Kriterien hat das LANUV aus den aus ganz NRW gemeldeten
Straßenabschnitten eine Prioritätenliste zum Einsatz der Messcontainer und sog.
Passivsammler erarbeitet.
Für Kamen
ergab die Auswertung des LANUVs, dass die NO2-Werte im Bereich
Bahnhofstraße auffällig sind (45,7 µg/m³ *, bei aggressiv gesetzten
Randbedingungen) und durch einen sog. Passivsammler für NO2
verifiziert werden sollen.
Luftqualitätsmessungen mit Passivsammlern sind eine bewährte, sichere Methode
zur Erfassung kleinräumiger Luftbelastungen , z.B. an stark befahrenen Straßen.
Sie werden für die Erfassung von NO2 und/oder Benzol eingesetzt.
Der Passivsammler Bahnhofstraße wurde – wie berichtet – Ende November 2007 installiert (Übrigens wurden Passivsammler noch an ca. 30 weiteren Standorten in NRW montiert). Der Messzeitraum des Passivsammlers beträgt ein Jahr. Belastbare Ergebnisse werden erst nach diesem Zeitraum zur Verfügung stehen.
Abhängig vom Ergebnis der NO2 -Messung
wird entschieden, ob an dem Standort evtl. ein Messcontainer (der alle
relevanten Schadstoff-Parameter misst) zu installieren ist oder ob hier unter
den aktuellen Rahmenbedingungen (gesetzl. Grenzwerte, Verkehrsbelastungszahlen)
Entwarnung gegeben werden kann.
Im Fall von festgestellten
Grenzwertüberschreitungen wäre nach § 47 BImSchG ein Luftreinhalteplan, der
Maßnahmen für eine dauerhafte Reduzierung der Immissionen festlegt, bzw. ein
Aktionsplan aufzustellen, der kurzfristig greifende Maßnahmen formuliert (z.B.
Verkehrsbeschränkungen für best. Verkehrsarten auf betroffenem Abschnitt, siehe
Dortmund, Borsigstraße oder Hagen, von-Galen-Ring).
Die Stadtverwaltung wird bis zum
nächsten Stichtag (jährlich, z.Zt. 01.06.) weitere Straßenabschnitte mit Hilfe
des Luftschadstoff-Screenings berechnen und an das LANUV melden.
Weil die Anwendung des Screenings
aber an best. Randbedingungen geknüpft ist (diese werden in der Sitzung
erläutert) können Autobahnen oder Straßenkreuzungen (z.B. Hochstraße) nicht mit
diesem Programm berechnet werden. Die Stadt hat daher das LANUV aufgefordert,
diese Bereiche dennoch zu berücksichtigen (durch Messungen oder andere
Simulationsmethoden, falls vorhanden) und darüber zu informieren.
* : Immissionsgrenzwert für NO2 : ab 2010 40µg/m³ (als Jahresmittelwert)