Betreff
Erweiterung des Kraftwerksstandortes Lünen, Moltkestraße
Neubau eines Steinkohleblocks (Block 8) - Bauherr: Evonik Steag GmbH, Essen
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen zum Untersuchungsrahmen nach § 5 Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz (UVPG)
Vorlage
011/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Am 12.12.2007 fand unter der Federführung der Bezirksregierung Arnsberg ein Besprechungstermin zu der geplanten Kraftwerkserweiterung statt. Diese frühzeitige Beteiligung von Behörden, Verbänden und Bürgerinitiativen diente ausschließlich der Vorbereitung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Die Beteiligten waren aufgefordert, eine Stellungnahme zu dem Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und zu den mit dem Genehmigungsantrag vorzulegenden Unterlagen abzugeben. Das Bauvorhaben selbst sollte zu diesem Zeitpunkt nicht bewertet werden.

 

 

Einige Daten zu dem vorhandenen Steinkohlekraftwerk an der Moltkestraße:

  • Kraftwerksstandort seit 1937
  • z.Zt. Block 6 mit 150 und Block 7 mit 350 MWel
  • versorgt öffentl. Stromnetz, erzeugt auch Bahnstrom und Fernwärme
  • Einspeisung in 110 und 220 kV
  • größter Schornstein mit 250 m Höhe
  • Kraftwerkstechnik mit Elektrofilter (Staubabscheider), Stickstoffminderung (DeNOx-Technik), Rauchgasentschwefelung
  • verfügt über Gleisanschluss (für Massengüter, Brennstoff).
  • Verkehrsanbindung auch über B 236 und A 2

 

 

Erweiterungsplanung:

  • Errichtung eines Steinkohle-Blocks (Nr. 8) mit 900 MWel; Wirkungsgrad ca. 45 %
  • mit Einrichtung zur Kraft-Wärme-Kopplung (Fernwärme), Elektrofilter (Staubabscheider), Stickstoffminderung (DeNOx-Technik), Rauchgasentschwefelung
  • Höhe Kesselhaus (neu): 150 m
  • Rauchgasableitung über 200 (-250) m hohen Schornstein (neu)
  • Kühlturm (neu) mit 160 m Höhe, entsteht nördlich der Moltkestraße
  • Inbetriebnahme seitens Evonik für 4. Quartal 2012 geplant

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen

zum Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung:

 

Die Betroffenheit der Stadt Kamen ergibt sich vor allem über den Luftpfad bzw. die Ausbreitung der Rauchgase und anlagenspezifischen Luftschadstoffe mit dem vorherrschenden Westwind.

Die Siedlungsbereiche der Stadt Kamen liegen rund 9 km (Methler), 13 km (K-Mitte/Süd) bzw. 16 km (Heeren-Werve) östlich des Kraftwerksstandortes Lünen.

 

Daher wird seitens der Stadt Kamen gefordert, dass die Ausbreitungsszenarien der zusätzlich durch den Block 8 freigesetzten Luftschadstoffe, die Berechnung der Immissionen und Auswirkungsbetrachtungen auch Aussagen für das Stadtgebiet Kamen treffen (unter Berücksichtigung der Parameter/Grenzwerte nach TA Luft bzw. 22. BImSchV).

 

Die zusätzlichen Immissionen sind einzuordnen in die heute bereits vorhandene Hintergrundbelastung. Zur Feststellung der Vorbelastung sind gegebenenfalls Messstationen für Luftschadstoffe an geeigneten Stellen im Kamener Stadtgebiet zu installieren – mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf (Messzeitraum).

Vor dem Hintergrund der bereits hohen Luftschadstoffbelastung der Region (Verkehr, Industrie, Kraftwerke) und der Planung weiterer Kraftwerke (EON in Datteln, Trianel in Lünen) sollten auch hier kumulative Betrachtungen bei den Emissionen und Immissionen angestellt werden.

 

Wie seitens Evonik dargestellt, werden die Rauchgase bereits wasserdampfgesättigt in die Atmosphäre abgegeben. Es ist zu erwarten, dass sich die Abgasbestandteile (z.B. Stäube, SO- oder NO-Verbindungen) mit dem Wasserdampf verbinden bzw. sich umwandeln (z.B. zu Säuren). Die neuen Stoffe/Verbindungen sind ebenfalls nach den Richtlinien/Gesetzen anzusprechen und zu bewerten. Wenn es durch die Wasserdampfsättigung zu einem früheren und konzentrierteren Niederschlag der Schadstoffe in der Region kommt (also keine ausreichende Verdünnung in der Atmosphäre stattfindet), ist dieses Szenario bei den Ausbreitungs-/Immissionsberechnungen zu berücksichtigen.

 

Die Mengen, Transportmittel und Transportwege für die Massengüter Steinkohle, Gips,
Elektrofilterasche u.a. sind detailliert und über die Stadtgrenzen von Lünen hinaus zu beschreiben.

Ferner ist zu beantworten, ob der produzierte Strom bzw. die Fernwärme über die vorhandenen Leitungswege verteilt werden kann oder ob weitere Leitungstrassen (Rohrleitungen/Freileitungen etc.) geplant sind. Diese Planungen sind ebenfalls in einem regionalen Maßstab darzustellen.

 

Um eine weitere Verfahrensbeteiligung wurde gebeten.

 


Anlagen:

 

Lageplan