Betreff
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage
121/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte “Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen” und billigt zugleich die dieser Satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Produkt 54.04.01 (Straßenreinigung und Winterdienst) – siehe auch Mitteilungsvorlage Nr. 087/2007 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.09.2007 – ergibt sich für den Abrechnungszeitraum 2006 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 55.934 €. Diese Unterdeckung (= 13,2 %) ist überwiegend durch erhebliche Mehrkosten für die intensive Durchführung der Winterwartung (Räum- und Streudienst) in den ersten 4 Monaten des Jahres 2006 entstanden (Arbeiterkosten des Winterdienstes, höhere Fahrzeugkosten und erhöhter Streusalzverbrauch). Weitere Personalmehraufwendungen, die zur hohen Unterdeckung des Jahres 2006 führten, ergaben sich durch den zunehmenden Streu- und Räumdienst auf Schulwegen sowie auf selbständigen Fuß- und Radwegen ohne Erschließungsfunktion, eine intensivere Winterwartung vor Bushaltestellen sowie durch die vermehrte Laubeinsammlung im Herbst in verschiedenen Bereichen der Stadt. Bedingt durch diesen Personalmehraufwand ergaben sich auch höhere Sachkosten für die Beschäftigten der Querschnittsämter.

 

Eine Kostenunterdeckung soll nach § 6 Abs. 2 KAG NRW innerhalb der nächsten 3 Kalkulationszeiträume ausgeglichen werden. Eine Veranschlagung der vollen Unterdeckung schon im nächstmöglichen Jahr ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Zur Vermeidung einer allzu hohen Gebührensatzsteigerung wurden bereits in der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2007 nur 50 % des Fehlbetrages (= 45.029 €) des Jahres 2005 veranschlagt. Gleichwohl musste für das Jahr 2007 eine Gebührensatzanhebung von rd. 18 % erfolgen. Die restliche Unterdeckung sollte zusammen mit einem eventuell besseren Betriebsergebnis des Jahres 2006 in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt werden. Für das Jahr 2006 ist jedoch, wie oben angeführt, wiederum eine Unterdeckung entstanden. Aus diesem Grund wurden zur Begrenzung der Gebührenerhöhung des Jahres 2008 die restliche Unterdeckung des Jahres 2005 (= 45.029 €) und 50 % der Unterdeckung des Jahres 2006 (= 27.967 €) veranschlagt. Der restliche Fehlbetrag des Jahres 2006 wird in die Kalkulation des Jahres 2009 eingestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass nach der Änderung des § 6 KAG, wonach Überschüsse innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und Fehlbeträge ausgeglichen werden sollen, insbesondere im Bereich der Straßenreinigung auch künftig mit unvorhersehbaren Schwankungen im Winterdienst zu rechnen ist, so dass auch in den kommenden Jahren mit Gebührensatzänderungen nach oben oder unten gerechnet werden muss.

 

Nach der Betriebsabrechnung für das Jahr 2006 beliefen sich die Fahrzeugkosten (Kraftstoffe, Ersatzteile, Reparaturen, TÜV, Versicherungen u.a.) aufgrund allgemein gestiegener Kosten auf 48.408 €. Für das Jahr 2007 wurde deshalb der Ansatz auf 50.000 € angehoben.

Für das Jahr 2008 sind der Erwerb einer Waschkehrmaschine Mathieu Yno in einem Mietkaufmodell für die Innenstadtreinigung und die Anschaffung eines kleineren Gerätes für die Beseitigung von Kaugummi für den Innenstadtbereich geplant. Die neue Waschkehrmaschine soll jedoch nicht nur in den Fußgängerzonen, sondern auch in anderen Bereichen (z. B. Öleinsätze der Feuerwehr) eingesetzt werden. Auch das kleinere Gerät für die Kaugummibeseitigung soll bei Bedarf in anderen Bereichen eingesetzt werden. Für den Betrieb und die Unterhaltung beider Maschinen sind zusätzlich anteilige Kosten in Höhe von rd. 15.000 € zu veranschlagen, so dass für die Fahrzeuge insgesamt Bewirtschaftungskosten für das Jahr 2008 in Höhe von 65.764 € einzustellen sind.

 

Die Waschkehrmaschine soll zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten (Probephase) angemietet werden. Hierdurch entstehen gebührenumlagefähige Mietkosten in Höhe von 14.300 €, die jedoch beim Erwerb auf den Kaufpreis angerechnet werden. Das neue Straßenreinigungskonzept für die Fußgängerbereiche der Innenstadt wurde in einem Sachstandsbericht der Verwaltung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 03.09.2007 vorgestellt.

 

Höhere kalkulatorische Kosten gegenüber dem Vorjahr ergeben sich lediglich in Höhe von rd. 5.400 €, da durch die Verwendung der vorhandenen Maschinen in anderen Bereichen der zu berücksichtigende Anteil für den Einsatz in der Straßenreinigung von bisher 88 % auf 81 % verringert werden konnte und sich zudem durch die nach Abschreibung erfolgte Reduzierung der Restbuchwerte eine niedrigere kalkulatorische Verzinsung ergibt.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2008 ergibt sich für die öffentliche Dienstleistung “Straßenreinigung einschließlich Winterdienst” ein Gesamtaufwand in Höhe von 463.005 € (2007 = 451.461 €). Nach Abzug des Gemeindeanteiles an den Kosten der Reinigung (10 %) sowie der Veranschlagung der noch zu berücksichtigenden anteiligen Unterdeckung des Jahres 2005 (45.029 €) sowie der 50-prozentigen Unterdeckung des Jahres 2006 (27.967 €) beträgt der durch Gebühren zu deckende Höchstbetrag (Gebührenbedarf) 489.701 €. Mit den derzeitigen Gebührensätzen würden für das Jahr 2008 nur Gebühreneinnahmen in Höhe von 447.104,00 € (Kostendeckungsgrad 91,30%) erzielt. Um den Gebührenbedarf des Jahres 2008 decken zu können, ist eine Anhebung der Gebührensätze wie folgt erforderlich:

 

                                                                        Neu                 Bisher                        Anhebung

                                                                        2008                2007                (%)

 

 

Reinigungsklasse 1                                        3,81 €             3,48 €              9,48%

(Fußgängergeschäftsstraße)

 

Reinigungsklasse 2                                        2,81 €             2,57 €              9,33%

(Anliegerstraße)

 

Reinigungsklasse 3                                        2,63 €             2,40 €              9,58%

(Innerörtliche Straße)

 

Reinigungsklasse 4                                        2,20 €             2,02 €              8,91%

(Überörtliche Straße)

 

 

Die vorstehenden, höheren Gebührensätze führen bei Wohngrundstücken mit Frontlängen von 15 m bis 20 m zu jährlichen Gebührensteigerungen von 3,00 € bis 4,00 €.

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen für das Jahr 2008 in Höhe von 489.210 € (Kostendeckungsgrad 99,90%).

 

Bezüglich der Gebührensatzermittlung wird auf die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

- Gebührenbedarfsberechnung mit Erläuterungen

- Sechzehnte Änderungssatzung