Betreff
Radverkehr in der sanierten Innenstadt
Vorlage
056/2007
Art
Mitteilungsvorlage

Der Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.06.1995 den TOP “Verkehrsentwicklung der Stadt Kamen” beschlossen.

 

Unter Punkt 2.2 der Beschlussvorlage wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, den Bereich der Fußgängerzone der Adenauer Straße zwischen Kämerstraße und Kampstraße für Rad­fahrer in beide Fahrtrichtungen im Rahmen einer mehrmonatigen Versuchsphase zu öffnen.

Dazu wurde erläutert, das der Radweg entsprechend markiert und ausgeschildert werden sollte.

 

Einstimmig wurde dem o. g. Beschlussvorschlag gefolgt.

 

Mit der Umsetzung des Beschlusses wurde noch im Sommer 1995 begonnen, wobei der Radweg mittig auf die großvolumig gestaltete Fläche der als Fußgängerzone ausgebauten “Adenauerstraße” aufmarkiert wurde. Ferner wurden an den Einmündungen der Kämerstraße und der Kampstraße Beschilderungen vorgenommen, die auf den Beginn bzw. das Ende des Radweges hinwiesen.

 

Das Ergebnis der Versuchsphase war positiv.

 

Dem Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen ist in seiner Sitzung am 02.12.2004 das Konzept “Optimierung der Fußgängerzone” vorgestellt worden. Dem Gestaltungsvor­schlägen stimmten alle Fraktionen zu.

Das Konzept beinhaltet auch den Umbau der Adenauerstraße. Diese ist gemäß des Planes des Büros Scape Landschaftsarchitekten mit Granit zu pflastern und mittig mit einer Baumallee zu versehen. Dabei dient die Baumallee dem Radverkehr als visuelle Führung bzw. Begrenzung.

Aufmarkierungen für den Radweg werden nicht mehr vorgenommen.

 

Die Adenauerstraße wurde Anfang Juli 2006 baulich fertig gestellt und als Fußgängerzone mit den Verkehrszeichen 242 (Beginn eines Fußgängerbereichs) sowie den Zusatzzeichen “Be- und Entladen 19 - 11 h frei” und “Radfahrer frei außer DI und FR 6 - 13 h” ausgeschildert.

Die jeweiligen Verkehrszeichen wurden – wie vor der Optimierungsmaßnahme – an den Einmündungen der Kämerstraße und Kampstraße ausgeschildert.

 

Nach Fertigstellung des Willy-Brandt-Platzes fahren nun nach Beobachtungen der Polizei­inspektion Nord Radfahrer von der Adenauerstraße kommend auch in andere Bereiche der Fußgängerzone (Willy-Brandt-Platz, Marktstraße, Weststraße, Weerenstraße) ein.

Dabei ist es verschiedentlich zu Gefährdungen von Passanten gekommen.

 

Um dies momentan nicht zu beanstandende Verhalten zu unterbinden, ist es notwendig, geeig­nete Maßnahmen zu finden, die gleichzeitig dem Radverkehr signalisieren, dass nach wie vor nur die Adenauerstraße für den Radverkehr freigegeben ist.

 

Die erneute Aufmarkierung eines Radfahrstreifens lässt die jetzige Ausstattung der Adenauer­straße nicht mehr zu.

Die Verwaltung hat nach Vornahme von Ortsterminen mit Vertretern des Büros Scape und der Polizeiinspektion Nord angedacht, am Einmündungsbereich von der Adenauerstraße zum Willy-Brandt-Platz - jeweils links und rechts des Pavillons des Reisebüros - das Verkehrszeichen 242 (Beginn eines Fußgängerbereichs) auszuschildern.

 

Ein gleichlautendes Verkehrszeichen ist beabsichtigt an dem Zugang von der Kämerstraße zum Willy-Brandt-Platz auszuschildern.

 

Damit wird der Radverkehr aus den an die Adenauerstraße angrenzenden Bereichen im Sinne der Verkehrssicherheit herausgehalten.