Betreff
Bürgeranregung zur Öffnung eines Teilstücks des Betriebsweges des Lippeverbandes auf der nördlichen Seite der Körne für Fußgänger und Radfahrer
Vorlage
030/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgeranregung zur Öffnung des Betriebsweges des Lippeverbandes auf der nördlichen Seite der Körne zwischen Wasserkurler Straße und Buschweg für Fußgänger und Radfahrer vom 01.03.2007 wird abgelehnt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach Maßgabe des § 24 der GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.

 

Der in der Sache zuständige Planungs- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.03.2007 auf der Basis eines Sachstandsberichts der Verwaltung zur Nutzung des Unterhaltungsweges Körnebach mit der Thematik befasst. Sachverhalt und Rechtslage wurden geschildert und zulässige Verfahrensmöglichkeiten erörtert. Auch über das Vorliegen der Bürgeranregung zur Öffnung des Betriebswegs entlang der Körne wurde informiert. Nach eingehender Debatte und aufgrund der bestehenden Sach- und Rechtslage wurde folgendes Votum abgegeben, das zur Entscheidung für den Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss über die Bürgeranregung berücksichtigt werden soll.

 

“Die derzeitige Situation der Sperrung der Teilstücke des Bewirtschaftungsweges zwischen Brücke Jägerweg und Wasserkurler Straße sowie bis Schulze-Berger-Busch soll beibehalten werden. Das Teilstück von der Wasserkurler Straße bis zum Schulze-Berger-Busch soll für eine Referenzzeit von 3 Jahren geschlossen bleiben.

Gleichzeitig soll eine fachliche Begleitung für die Entwicklung der Natur und Landschaft mit Unterstützung des Lippeverbandes erfolgen. Damit erhalten Fauna und Flora die notwendige Zeit, sich entwickeln zu können. Erst nach diesem Zeitablauf soll das Thema Öffnung wieder aufgegriffen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Öffnung des Bewirtschaftungsweges (westlicher Teil von Brücke Jägerweg bis Wasserkurler Straße) und der Bau einer Wegeverbindung von der Körnesiedlung bis zum sog. Nebelweg möglich sind, um eine alternative Radwegeverbindung zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens der Planfeststellung sowie Grunderwerbsfragen und finanzielle Möglichkeiten zu prüfen.”

 

Dieser Beschluss wurde bei 1 Gegenstimme mit Mehrheit angenommen.

 

Ein Antrag der BG-Fraktion (neu) auf Öffnung des gesamten Wirtschaftsweges entlang der Körne für den Radverkehr wurde mehrheitlich bei 1 Gegenstimme abgelehnt.

 

Aufgrund der Beratungen im Planungs- und Umweltausschuss und der gefassten Beschlüsse empfiehlt die Verwaltung, die vorgelegte Bürgeranregung zur Öffnung des Betriebsweges auf der nördlichen Seite der Körne für Fußgänger und Radfahrer vom 01.03.2007 abzulehnen.