Projektgesellschaft Königsborn mbH i.L. zum 31.12.2006
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss einschließlich der
Liquidationsschlussbilanz der Projektgesellschaft Königsborn mbH i.L. zum
31.12.2006 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.344,40
€ wird seitens der Gesellschafter ausgeglichen, der Anteil der Stadt Kamen
beträgt 430,21 € (32 %).
3. Das nach Erfüllen aller Verpflichtungen
verbleibende Vermögen wird an die Gesellschafter ausgekehrt.
4. Die Liquidatoren sollen die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister veranlassen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 7 Abs. 5 g, § 11 Abs. 6 und § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vom 08.04.1997 beschließt die Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung.
Der nach § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss einschließlich der Liquidationsschlussbilanz wurden von der Jacoby & Partner GbR geprüft.
Die Jacoby & Partner GbR stellte folgende Bescheinigung aus:
“Die Liquidationsschlussbilanz wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der Projektgesellschaft Königsborn mbH i.L. erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrages.”
Der geprüfte Jahresabschluss einschließlich der Liquidationsschlussbilanz werden dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 08.05.2007 zur Prüfung und Beratung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat wird der Gesellschafterversammlung voraussichtlich empfehlen, entsprechend des Beschlussvorschlages zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 19.09.1996 (BV 302/96) kann der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen. Der Rat wird daher um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.344,40 € wird seitens der Gesellschafter ausgeglichen.
Der Anteil der Stadt Kamen beträgt 32 %. Beim Produkt 57.01.01. “Wirtschaftsförderung und Tourismus” wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2006 unter der Position “Sonstige ordentliche Aufwendungen” eine Rückstellung in Höhe von 430,21 € gebildet.
Anlagen:
1. Liquidationsschlussbilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Bescheinigung der Jacoby & Partner GbR