Beschlussvorschlag:
Der Brandoberinspektor Armin Gartmann wird kommissarisch zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr der Stadt Kamen und Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 2 Jahren ernannt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ist der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertretung für die Dauer von 6 Jahren zu bestellen. Fehlen entsprechende Qualifikationen, kann nur eine kommissarische Übertragung der Funktion erfolgen; die erforderliche Qualifikation ist unverzüglich nachzuholen. Insofern darf die Zeit der kommissarischen Übertragung 2 Jahre nicht übersteigen. Es bedarf nach Ablauf von 2 Jahren keines neuen Ratsbeschlusses.
Der Brandoberinspektor Armin Gartmann ist langjähriger Führer des Löschzuges Kamen-Mitte.
Neben der mit Erfolg absolvierten Ausbildung zum Verbandsführer fehlt Herrn Gartmann noch der bereits beim Kreisbrandmeister beantragte Lehrgang “Leitung einer Feuerwehr”.
Der Kreisbrandmeister hat am 17.08.2006 die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Wehr vorgenommen und schlägt die im Beschlussvorschlag genannte Person vor.