4.1 Mitteilung der Verwaltung

 

Herr Liedtke teilte mit, dass sich der Landesentwicklungsplan NRW (kurz: LEP) im Aufstellungsverfahren befinde. Auch die Stadt Kamen sei aufgefordert, eine Stellungnahme zum LEP-Entwurf bis Ende Februar 2014 abzugeben. Aufgrund der umfangreichen Informationen werde die Verwaltung die Unterlagen zur Vorberatung den Fraktionen noch im Dezember 2013 zur Verfügung stellen.

4.2 Anfragen

 

4.2.1

Zurückkommend auf die Fortschreibung des Regionalplanes, der schnell in das Verfahren und die Aufstellung gehe, erkundigte sich Herr Kissing nach den möglichen Veränderungen für die Stadt Kamen. Beispielhaft nannte er Windvorranggebiete, das regionale Einzelhandelskonzept.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass der Landesentwicklungsplan in die Zuständigkeit des Landes NRW – Landesregierung - falle, während der Regionalplan (letzter aus 2004) in den Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Ruhr (kurz: RVR) falle. Auch der RVR habe die Absicht einen neuen Regionalplan für das östliche Ruhrgebiet aufzustellen. Die zeitliche Perspektive stelle sich jedoch ganz anders dar; Fertigstellung voraussichtlich nicht vor 2017. Unterschiedlich seien auch die Maßstäblichkeiten beider Pläne. Während sich der LEP auf das gesamte Land Nordrhein-Westfalen beziehe, beinhalte der Regionalplan nur den Bereich des östlichen Ruhrgebiets. In Abgrenzung zum regionalen Einzelhandelskonzept gebe es für ganz NRW den sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel, der  in den LEP noch implementiert werde.

 

Herr Kissing ergänzte, dass es nach seinen Informationen auch einen sachlichen Teilplan Energie geben werde, der sich u. a. auch mit dem Thema Windvorrangflächen beschäftigen solle. In diesem Sachzusammenhang erkundigte sich Herr Kissing nach dem weiteren Umgang, unabhängig von der jeweiligen Planungsebene, mit der Thematik „Windvorrangflächen“.  Herr Liedtke entgegnete, dass es im LEP nach seinem Informationsstand nur ein Kapitel zum Thema Energie gebe – von einem sachlichen Teilplan Energie sei ihm nichts bekannt. Die Ausweisung von Windvorrangflächen konkretisiere sich im Regionalplan. Jedoch sei die aktuelle Diskussion des Themas noch abzuwarten (u. a. aufgrund aktueller Urteile und Erlasslage). Darüber hinaus schließe er eine Darstellung von Windvorrangflächen in Kamen auf Ebene des Regionalplanes nahezu aus, da die Flächen insgesamt zu klein seien um Berücksichtigung zu finden. Davon abzugrenzen und unabhängig davon seien jedoch die Überlegungen der Stadt Kamen zur Ausweisung von Windvorrangflächen mit eigenen Planungsinstrumenten (z. B. FNP).

 

 

4.2.2

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich nach dem Sachstand der Bauvorhaben „Im Telgei“, „Lindenschänke“ und „Stellwerk“  Willy-Brandt-Platz.

 

Es gebe keinen neuen Sachstand zu den v. g. Bauvorhaben, antwortete Herr Brüggemann.

 

 

4.2.3

Herr Margraf nutzte die Möglichkeit, um sich bei den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses sowie der Verwaltung für die umfangreichen Informationen, Unterlagen und Diskussionen zu bedanken.