Frau Dyduch erkundigte sich zunächst, ob seitens der CDU-Fraktion gewünscht sei, Erläuterungen zum Antrag abzugeben. Als dies verneint wurde, begrüßte Frau Dyduch die beiden geladenen Referenten, Frau Menke von der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Fischer vom Regionalen Bildungsbüro im Kreis Unna.

 

Frau Menke bedankte sich für die Einladung und referierte anschließend zum Thema „Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation im Kreis Unna“ anhand einer umfassenden Präsentation (Anlage 1). Sie machte deutlich, dass sich sämtliche dargestellten Daten und Statistiken ausschließlich auf den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches, 3. Buch (SGB III) beziehen würden. Die ausbildungssuchenden Jugendlichen, die den Rechts­normen des SGB II unterlägen, würden vom Jobcenter Kreis Unna betreut. Abschließend stellte sie für den Rechtskreis des SGB III fest, dass der Versorgungs­grad hinsichtlich der Vermittlungen in eine Ausbildung oder eine berufsbegleitende Maßnahme in Kamen gut sei.

 

Frau Schaumann fragte, wie bei den Jugendlichen ein Rechtskreisbezug zum SGB III abgeleitet werden könne, da dies grundsätzlich die Erfüllung der An­spruchsvoraussetzungen auf Gewährung des Arbeitslosengeldes I und somit eine vorausgehende versicherungs­pflichtige Tätigkeit voraussetze.

 

Frau Menke antwortete, dass es sich bei dem beschriebenen Personenkreis um Bewerber der Altersgruppe der 15 bis unter 25-jährigen handele. Ein gewisser Anteil der älteren Bewerber habe durchaus bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I begründet. Dies sei u.a. der Fall, wenn diese bereits eine andere Ausbildung begonnen hätten oder die Versicherungszeiten durch eine vorherige Berufstätigkeit erfüllt wurden. Zudem würden diejenigen Jugendlichen statistisch erfasst, die, losgelöst vom Leistungsanspruch, das freiwillige Angebot der Berufs­beratung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. 

 

Frau Scharrenbach bat um Auskunft hinsichtlich einer Differenzierung nach den angestrebten Ausbildungsberufen bei den unversorgten Bewerbern und stellte zudem die Frage, wie sich die Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktsituation für Bewerber mit Zuwanderungshintergrund darstelle.

 

Frau Menke erwiderte, dass sie aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf eine zusätzliche Darstellung einzelner Bewerberkreise verzichtet habe. Sie sagte zu, die gewünschten Daten aufzuarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen. Sodann erläuterte sie, dass die Nachfrage nach Handwerksberufen relativ groß sei. Hier verwies sie auf Initiativen der Handwerkskammern, welche auch ein Interesse daran haben, diese Berufe attraktiv zu gestalten. Festzuhalten sei, dass im Bereich des Handwerks das Ange­bot die Nachfrage übersteige.

 

Anschließend richtete Herr Brüggemann noch die Bitte an Frau Menke, bei der Aufbereitung der von ihr in Aussicht gestellten Erhebungen, aufgrund der ge­wachsenen Sozialstrukturen, auch die Daten der Stadt Bergkamen darzustellen.

 

Herr Bucek erkundigte sich nach der Zahl der sog. Ausbildungsabbrecher und nach den Möglichkeiten bzw.  dem Vorgehen einer geschlechterübergreifenden Orientier­ung bei der Wahl der jeweiligen Ausbildungsberufe.

 

Frau Menke verwies in diesem Zusammenhang auf eigene und fremde Initiativen, die jeweils das Ziel hätten, geschlechterspezifische Denkansätze aufzubrechen. Die Gespräche bei der Berufsberatung würden ergebnisoffen erfolgen. Die Bundesagentur für Arbeit thematisiere die in Frage kommenden Berufsfelder und weise auch auf arbeitsmarktlich positive Berufe hin, nehme jedoch keinen aktiven Einfluss auf die Berufswünsche des Einzelnen. Sie führte weiterhin aus, dass die Bundesagentur für Arbeit keine eigene Statistik zum Thema „Ausbildungsabbrecher“ erhebe. Ihr sei jedoch bekannt, dass die Hand­werkskammern ermittelt hätten, dass ca. 45% der Ausbildungen nicht abgeschlossen werden. Viele Abbrecher blieben nicht unversorgt, sondern würden in eine andere Ausbildung oder in Arbeit wechseln.

 

Herr Klanke bat um Erläuterung des verwendeten Begriffs „Bewerber“, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Eignung.

 

Frau Menke antwortet, dass der Begriff „Bewerber“ bei der Bundesagentur für Arbeit klar definiert sei. Gemeint seien ausschließlich die Personen, die dem Anforderungs­profil eines Ausbildungsplatzes entsprächen, somit über eine tatsächliche Aus­bildungsreife verfügen würden. Es gäbe einige Jugend­liche, welche nur das Be­ratungs­angebot in Anspruch nehmen und dann auch nicht als Bewerber geführt würden.

(Erläuterungen siehe An­lage 2).

Weitergehende Differenzierungen, wie z.B. nach den Anteilen derjenigen, die zunächst in berufsbegleitende Maßnahmen münden würden, konnte sie nicht darstellen. Sofern der Wunsch bestehe, könne sie auch diese Daten nachreichen (siehe Anlage 3 und 4).

 

Frau Mann fragte nach dem Anteil an Altbewerbern, also den Ausbildungssuchen­den, die im Vorjahr unversorgt geblieben sind.

 

Frau Menke sagte zu, auch diese Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt bereit­zustellen (siehe Anlage 3 und 4).

 

Auf Nachfrage von Frau Sändker stellte Frau Menke klar, dass es sich bei den un­versorgten Bewerbern um die Jugendlichen handele, welche weder in eine Ausbildung noch in eine Maßnahme oder eine Schullaufbahn vermittelt würden.

 

Herr Kampmann erkundigte sich konkret nach noch offenen Ausbildungsstellen im Lager- und Logistikbereich, um interessierten Schülerinnen und Schülern ggf. Auskünfte oder Denkanstöße geben zu können.

 

Frau Menke stellte dar, dass es für den Ausbildungsberuf „Fachkraft für Lager/Logistik noch offene Ausbildungsstellen gäbe. Zu bedenken sei hier jedoch, dass die Bewer­ber und Bewerberinnen auch das Anforderungsprofil des Arbeitgebers erfüllen müssten, d.h. dass Bewerber und Stelle passgenau sein müssten, um eine erfolgreiche Vermittlung zu ermöglichen. Beispielhaft führte sie hier auf, dass im Bereich Lager/Logistik eine gute Note in Mathematik erforderlich sei. Die Bundesagentur für Arbeit würde bei den Arbeitgebern darum werben auch Bewerber mit bestehenden Defiziten einzustellen. Diese Auszubildenden könnten durch unterstützende berufs­begleitende Maßnahmen, wie z.B. Stützunterricht, gefördert werden.

 

Herr Bucek sprach die Thematik an, dass landläufig die Meinung herrsche, den Jugendlichen von heute fehle es häufig an persönlichen Präferenzen, wie z.B. Um­gangs­formen, Durchhaltevermögen u.ä. Er fragte Frau Menke nach ihrer per­sön­lichen Einschätzung.

 

Darauf teilte Frau Menke mit, dass sie keine langjährigen Erfahrungswerte im Bereich der Berufsberatung habe. Von anderen Beratern wäre ihr zugetragen worden, dass die Jugendlichen allgemein betrachtet selbstsicher auftreten würden. Die Schlüsselkompetenzen seien überwiegend vorhanden. Es entstehe jedoch der Eindruck, dass der Anteil der Jugendlichen mit psychischen Problemen zugenommen habe.

 

Abschließend fasste Frau Dyduch zusammen, dass es kein Bestreben gäbe mit Klischees zu arbeiten, vielmehr sollten evtl. bestehende Vorurteile abgebaut und der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.

Sodann leitete sie zu dem zweiten Referenten, Herrn Fischer, über.

 

Herr Fischer referierte anschließend über die Planungen und Entwicklungen zum neuen Übergangsmanagement. Eingangs stellte er die Aufbau- und Ablauforganisation des Regionalen Bildungsbüros sowie der kommunalen Entwicklungsstelle vor. Letztere koordiniere auch die Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Kein Anschluss ohne Abschluss“. Ziel des neuen Übergangsmanagements sei, einen landesweiten flächendeckenden systematischen Übergang von der Schule zum Beruf oder Studium bis zum Schuljahr 2017/2018 zu implementieren.

Er informierte darüber, dass der derzeitige Fokus auf der Jahrgangsstufe 8 und dort auf der Umsetzung der Standardelemente liege (Potenzialanalyse und Berufsfelder­kun­­dung). Im Kreis Unna sei eine Bestandserhebung aller Sekundarstufen I erfolgt. Zudem habe man einen Kriterienkatalog zur Potenzialanalyse erarbeitet und Kontakte zu Bildungsträgern geknüpft. Nach Billigung der eingereichten Konzepte durch die kommunale Entwicklungsstelle unter Beteiligung des Regionalen Aus­bildungskonsens Dortmund und der Landesgewerbeförderungsstelle des Hand­werks in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, konnten diverse Bildungsträger gewonnen werden, welche nun auch in der Lage seien, die Potenzialanalysen ord­nungsgemäß durchzuführen.

 

Frau Scharrenbach stellte direkt die Frage nach der Einbindung bereits etablierter Trägerstrukturen.

 

Herr Fischer antwortete, dass sowohl die bereits bestehenden als auch neue Bildungsträger für dieses Aufgabenfeld gewonnen werden konnten. Im Hinblick auf die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Auswertungen sollten Poten­zialanalysen nur von den für diese Aufgabe zertifizierten Bildungsträgern erfolgen.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, ob es richtig sei, dass die Gymnasien vorerst aus­gespart seien.

 

Herr Fischer verneinte dies; auf der derzeitigen Liste der angeschriebenen Schulen seien auch Gymnasien aufgeführt.

 

Herr Bucek fragte an, ob die jeweiligen Schulen verpflichtet seien, an dem Projekt teilzunehmen.

 

Herr Fischer äußerte darauf, dass derzeit keine Teilnahmepflicht bestehe. Per­spek­­tivisch könne im Rahmen der nächsten 3. Stufe eine solche Verpflichtung ein­geführt werden.

 

Herr Kampmann gab zu bedenken, dass auch die finanziellen Gesichtspunkte ge­klärt werden sollten.

 

Diesbezügliche Stellungnahmen, so Herr Fischer, lägen dem Land vor. Im weiteren Verlauf erläuterte er, dass nunmehr im Kreis Unna insgesamt 29 Schulen noch in diesem Schuljahr mit der Projektumsetzung beginnen werden.

 

Herr Bucek bat um Aufschluss, inwieweit das neue Übergangsmanagement mit den Arbeitgebern abgestimmt sei. Dies interessiere ihn unter anderem auch vor dem Hintergrund, dass das Analyseergebnis als eine Art Qualifikationsaussage von den Arbeitgebern verstanden werden könne und die teilnehmenden Jugendlichen ggf. bei der Wahl der Auszubildenden bevorzugt würden.

 

Herr Fischer erläuterte, dass die Arbeitgeber in institutioneller Form – ver­treten durch die In­dustrie- und Handelskammer und die Kreishandwerkerschaft – in die Steuerungsgruppe mit eingebunden seien. Auf Landesebene hätten die Akteure die Grundvoraussetzungen für den „Regionalen Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen“ geschaffen.

Er gab hinsichtlich der Aussagekraft der abgeschlossenen Analysen zu bedenken, dass eine flächendeckende Potenzialanalyse angestrebt werde, so dass das Vorliegen eines entsprechenden Ergebnisses im Einzelfall zukünftig ein geringeres Gewicht erfahre.

 

Frau Scharrenbach dankte Herrn Fischer für seine Ausführungen und wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag gestellt habe, weil diese sich perspektivisch mit dem Thema „Neues Übergangsmanagement“ auseinandersetze. Flankierend wirke das Konzept auch in die Schulen, z.B. wenn Lehrer zukünftig Berufsempfehlungen verfassen sollten. Es sei von Bedeutung, nicht ausbildungsreife Jugendliche, die sich noch im Schulsystem befänden, auf die Ausbildungsanforderungen vorzubereiten. Sie stellte des­halb die Frage, welche Steuerungsmaßnahmen erfolgen könnten. Ferner griff sie die Aussage von Herrn Fischer auf, dass die Bürgermeister mit Schreiben vom 15. Mai 2013 Informationen erhalten hätten und bat nun um Auskunft, in welcher Form lokale Aktivitäten der Stadt Kamen und der drei weiterführenden Schulen berücksichtigt würden.

 

Herr Fischer äußerte darauf, dass zukünftig neben den elementaren Steuerungselementen (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung) auch geplant sei, das Portfolioinstrument, eine Art Berufswahlpass, einzuführen. Diesbezüglich sei man im Kreis Unna im Vergleich zu anderen Kommunen gut aufgestellt. Ein wichtiges Steuerelement bliebe eine qualifizierte flächendeckende umfassende Beratung der Jugendlichen. Es sei geplant, dass Lehrer und Lehrerinnen eine Anschlussempfehlung für jeden Schulabgänger und jede Schulabgängerin verfassten. Aus zeitlichen Gründen habe man den Schwerpunkt in den letzten Monaten auf den Austausch mit den Schulen gesetzt. Es stünde jedoch auf der Agenda, nun verstärkt in die Diskussion mit den jeweiligen Städten einzusteigen.

 

Herr Kampmann wies darauf hin, dass die Käthe-Kollwitz-Schule als Förderschule Kooperationsvereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit getroffen habe. Man nutze in diesem Zusammenhang auch das Angebot des Psychologischen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit, welcher aussagekräftige Profile, z.B. zur Ausbildungsreife der Schüler erstelle.

Er sprach kurz die Unsicherheiten bzgl. der anstehenden Neuerungen zur Inklusion an.

 

Herr Klanke bemerkte, dass an den Regelschulen aktiv entsprechende Konzepte zur Inklusion entwickelt würden.

 

Herr Brüggemann bedankte sich für die qualifizierten Informationen bei den Referierenden. Er habe den Eindruck auch aus anderen Berichten ge­wonnen, dass es weitergehender Analysen bedürfe, was im Hinblick auf die per­sonelle und finanzielle Struktur möglich sei. Er verwies auf das Projekt „Kein Kind zurücklassen“, welches ebenfalls einen Schwerpunkt auf das Thema Schule und Beruf lege. Es sei grundsätzlich wichtig, systemische Klarheit und nachvollziehbare Verant­wortlichkeiten, insbesondere bei Kompetenzbündelungen, zu schaffen.

 

Herr Krüger teilte mit, dass personelle Ressourcen zur Beratung der Schüler vor­handen seien. Die mit dieser Aufgabe betrauten Personen seien mit den Übergangsproblemen durchaus vertraut. Seiner Meinung nach könne diese Vor­gehensweise durch eine kommunale Steuerungsgruppe optimiert werden. Regionalen Gegebenheiten und Möglichkeiten könne so intensiver Rechnung ge­tragen werden.

 

Frau Scharrenbach äußerte, dass die Idee eines Übergangsmanagements im weiteren Sinne nicht neu sei. Sie verwies auf in der Vergangenheit gefasste Beschlüsse. Die Möglichkeiten, die sich ergeben würden, sollten grundsätzlich genutzt wer­den.

 

Herr Brüggemann bekräftigte den gemeinsamen Ansatz in der Sache. Es gelte die vielschichtigen unterschiedlichen Projekte und Methoden in Gänze zu erfassen und zu bewerten, ohne den Anspruch der örtlichen Spezifika aus den Augen zu verlieren. Die Verwaltung sei diesbezüglich kontinuierlich tätig gewesen.

 

Zum Thema erteilte Frau Dyduch sodann Herrn Dunker das Wort. Dieser stellte dar, dass es grundsätzlich immer schwierig sei, wenn viele Beteiligte in einem Projekte involviert seien. Dies könne zu unübersichtlichen Netzwerken oder gar Doppelstrukturen führen. Eine kommunale Koordinierungs­stelle sei konzeptionell nicht vorgesehen. Unabhängig davon habe der hiesige Fachbereich stets engagierte und pragmatische Arbeit geleistet. Er verwies hier auf das sog. „Ankerprojekt“ im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um u.a. Schul- und Ausbil­dungsabbrecher und Jugendliche mit Problemen aufzufangen und einzelfallbezogene Hilfen anzubieten. Ferner verwies Herr Dunker auf die Synergien mit der Produktionsschule der Werkstatt Unna. Dort werde aktuell 15 Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet berufsbegleitende Maßnahmen zu absolvieren.

Zudem bestehe das Projekt „Kein Kind zurücklassen!“. Der Ansatz sei gelungen, da hier direkt und individuell beim Kind bzw. Jugendlichen angesetzt werde und rein thematische Auseinandersetzungen in den Hintergrund treten würden.

 

Frau Scharrenbach erinnerte an die direkte finanzielle Beteiligung der Stadt Kamen an der Werkstatt Unna und folglich auch an der Produktionsschule. Sie stellte die Frage, wie viele Jugendliche einen Anschluss an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt über den Weg der Produktionsschule gefunden hätten.

Sie äußerte weiterhin, dass der Ansatz der CDU-Fraktion sei, die Jugendlichen frühzeitig aufzufangen und nicht erst dann, wenn diese die Schule oder die Ausbil­dung bereits abgebrochen hätten. Dann nämlich wäre der lebensläufige Bruch entstanden und dieser sei anschließend schwer zu korrigieren. Ziel sollten rechtzeitig implementierte Interventionsansätze sein. Frau Scharrenbach wollte daher wissen, in wie weit der Fokus noch bei den Schulen läge.

 

Die Problematik der Zuständigkeiten sei bekannt, erwiderte Herr Dunker. So ende der Zuständigkeitsbereich des Lehrers oder der Lehrerin mit dem Tag des Schulaustritts; neue Verantwortlichkeiten (z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters Kreis Unna) unterlägen der aktiven Aktion des Jugendlichen. Zum Teil seien auch Arbeitgeber und Ausbildungsleiter mit dem Problem des vorzeitigen Ab­bruchs konfrontiert. Die Kamener Schulen würden im Rahmen der interschulischen Möglichkeiten differenzierte Beratung und individuelle Unterstützung anbieten. Sofern es nach dem Schulbesuch zu Problemen komme, sei der Fachbereich 51 gut aufgestellt, um diese Kinder und Jugendlichen aufzufangen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 28 Kamener Jugendliche in der Produktionsschule beschäftigt. Die Integrationsquote (gesamt) beträgt 39%. Im Anschluss an die jeweiligen berufsfördernden Maßnahmen mündeten 7 Absolventen/-innen in Arbeit, davon 6 Jugendliche in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 1 Jugendliche/r in eine betriebliche Ausbildung. Insgesamt 4 Absolventen/innen konnten in weiterführende Maßnahmen vermittelt werden.

 

Herr Klanke wies darauf hin, dass es unabhängig von den bestehenden Projekten im neuen Übergangsmanagement „Kein Abschluss ohne Anschluss“ darum gehe, die Verfahren aufeinander abzustimmen und Standards festzulegen.

Die meisten Kamener Schulen hätten bereits eine erschöpfende Übergangsstatistik. Die Koordinierung der jeweiligen Schritte und Anforderungen sei von wichtiger Bedeu­tung.

 

Frau Scharrenbach griff die Aussage von Frau Menke auf, dass Auszubildende etwaige Anforderungsprofile nicht erfüllen könnten und hier ggf. das Instrument des Stützunterrichtes greife. Sie sehe an diesem Beispiel deutlich, dass die Schulen im Vorfeld die Möglichkeit hätten, Defizite bei den Schülern zu erkennen und auf eine Beseitigung hinzuwirken. Hier könnten entsprechende Hilfen frühzeitiger erbracht werden und nicht erst als ausbildungsbegleitende Maßnahme.

Zudem erklärte sie, dass der elementare Ansatz, eine individuelle Betrachtung des Kindes vorzunehmen, deutlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben sei. Daher sei dieses Vorgehen für die Verwaltung nichts Neues.

 

Herr Dunker erklärte, dass die Schulen eine gute pädagogische Arbeit, insbe­sondere bei der Vorbereitung der künftigen Schulabgänger auf die anstehenden diversen Übergänge, leisten würden. Er habe das Anschlussmanagement und die Grundkonzeption beim Projekt „Kein Kind zurücklassen!“ unterstreichen wollen.

 

Herr Ritter unterstrich die Bedeutung der offenen Jugendarbeit. Diese solle hinsichtlich der Wirkung bei den Jugendlichen nicht unterschätzt werden. Daneben halte er eine Koordinierung der jeweiligen Hilfsangebote ebenfalls für notwendig.

 

Herr Bucek verwies darauf, dass viele Stellen an dem gleichen Thema arbeiten würden und teilweise auch gut vernetzt seien. Um diesbezüglich mehr Transparenz zu schaffen, wäre jedoch eine verbesserte Koordinierung wünschenswert.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, bedankte sich Frau Dyduch bei den Referenten und rief anschließend den TOP 3 „Produkthaushalt“ auf.