Sitzung: 26.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Frau Dyduch erkundigte sich zunächst, ob seitens der
CDU-Fraktion gewünscht sei, Erläuterungen zum Antrag abzugeben. Als dies
verneint wurde, begrüßte Frau Dyduch die beiden geladenen Referenten, Frau
Menke von der Bundesagentur für Arbeit und Herrn Fischer vom Regionalen Bildungsbüro
im Kreis Unna.
Frau Menke bedankte sich für die Einladung und referierte anschließend zum Thema
„Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation im Kreis Unna“ anhand einer umfassenden
Präsentation (Anlage 1). Sie machte deutlich, dass sich sämtliche dargestellten
Daten und Statistiken ausschließlich auf den Rechtskreis des
Sozialgesetzbuches, 3. Buch (SGB III) beziehen würden. Die ausbildungssuchenden
Jugendlichen, die den Rechtsnormen des SGB II unterlägen, würden vom Jobcenter
Kreis Unna betreut. Abschließend stellte sie für den
Rechtskreis des SGB III fest, dass der Versorgungsgrad hinsichtlich der Vermittlungen
in eine Ausbildung oder eine berufsbegleitende Maßnahme in Kamen gut sei.
Frau Schaumann fragte, wie bei den Jugendlichen ein
Rechtskreisbezug zum SGB III abgeleitet werden könne, da dies grundsätzlich die
Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Gewährung des Arbeitslosengeldes I
und somit eine vorausgehende versicherungspflichtige Tätigkeit voraussetze.
Frau Menke antwortete, dass es sich bei dem beschriebenen Personenkreis um
Bewerber der Altersgruppe der 15 bis unter 25-jährigen handele. Ein gewisser
Anteil der älteren Bewerber habe durchaus bereits einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld I begründet. Dies sei u.a. der Fall, wenn diese bereits eine
andere Ausbildung begonnen hätten oder die Versicherungszeiten durch eine
vorherige Berufstätigkeit erfüllt wurden. Zudem würden diejenigen Jugendlichen statistisch erfasst, die, losgelöst vom Leistungsanspruch,
das freiwillige Angebot der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in
Anspruch nehmen.
Frau Scharrenbach bat um Auskunft hinsichtlich einer
Differenzierung nach den angestrebten Ausbildungsberufen bei den unversorgten
Bewerbern und stellte zudem die Frage, wie sich die Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktsituation
für Bewerber mit Zuwanderungshintergrund darstelle.
Frau Menke erwiderte, dass sie aus Gründen der Übersichtlichkeit und
Verständlichkeit bewusst auf eine zusätzliche Darstellung einzelner Bewerberkreise
verzichtet habe. Sie sagte zu, die gewünschten Daten aufzuarbeiten und dem
Jugendhilfeausschuss zur Verfügung zu stellen. Sodann erläuterte sie, dass die
Nachfrage nach Handwerksberufen relativ groß sei. Hier verwies sie auf
Initiativen der Handwerkskammern, welche auch ein Interesse daran haben, diese
Berufe attraktiv zu gestalten. Festzuhalten sei, dass im Bereich des Handwerks
das Angebot die Nachfrage übersteige.
Anschließend
richtete Herr Brüggemann noch die
Bitte an Frau Menke, bei der Aufbereitung der von ihr in Aussicht gestellten
Erhebungen, aufgrund der gewachsenen Sozialstrukturen, auch die Daten der
Stadt Bergkamen darzustellen.
Herr Bucek erkundigte sich nach der Zahl der sog. Ausbildungsabbrecher und nach
den Möglichkeiten bzw. dem Vorgehen
einer geschlechterübergreifenden Orientierung bei der Wahl der jeweiligen
Ausbildungsberufe.
Frau Menke verwies in diesem Zusammenhang auf eigene
und fremde Initiativen, die jeweils das Ziel hätten, geschlechterspezifische
Denkansätze aufzubrechen. Die Gespräche bei der Berufsberatung würden ergebnisoffen
erfolgen. Die Bundesagentur für Arbeit thematisiere die in Frage kommenden
Berufsfelder und weise auch auf arbeitsmarktlich positive Berufe hin, nehme
jedoch keinen aktiven Einfluss auf die Berufswünsche des Einzelnen. Sie führte weiterhin aus, dass die
Bundesagentur für Arbeit keine eigene Statistik zum Thema
„Ausbildungsabbrecher“ erhebe. Ihr sei jedoch bekannt, dass die Handwerkskammern
ermittelt hätten, dass ca. 45% der Ausbildungen nicht abgeschlossen werden.
Viele Abbrecher blieben nicht unversorgt, sondern würden in eine andere
Ausbildung oder in Arbeit wechseln.
Herr Klanke bat um Erläuterung des verwendeten Begriffs
„Bewerber“, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Eignung.
Frau Menke antwortet, dass der Begriff „Bewerber“ bei der Bundesagentur für Arbeit
klar definiert sei. Gemeint seien ausschließlich die Personen, die dem
Anforderungsprofil eines Ausbildungsplatzes entsprächen, somit über eine
tatsächliche Ausbildungsreife verfügen würden. Es gäbe einige Jugendliche,
welche nur das Beratungsangebot in Anspruch nehmen und dann auch nicht als
Bewerber geführt würden.
(Erläuterungen
siehe Anlage 2).
Weitergehende
Differenzierungen, wie z.B. nach den Anteilen derjenigen, die zunächst in berufsbegleitende
Maßnahmen münden würden, konnte sie nicht darstellen. Sofern der Wunsch bestehe,
könne sie auch diese Daten nachreichen (siehe Anlage 3 und 4).
Frau Mann fragte nach dem Anteil an Altbewerbern, also den Ausbildungssuchenden,
die im Vorjahr unversorgt geblieben sind.
Frau Menke sagte zu, auch diese Zahlen zu einem späteren Zeitpunkt bereitzustellen
(siehe Anlage 3 und 4).
Auf Nachfrage von Frau Sändker stellte Frau Menke klar, dass es sich bei den
unversorgten Bewerbern um die Jugendlichen handele, welche weder in eine Ausbildung
noch in eine Maßnahme oder eine Schullaufbahn vermittelt würden.
Herr Kampmann erkundigte sich konkret nach noch offenen
Ausbildungsstellen im Lager- und Logistikbereich, um interessierten Schülerinnen
und Schülern ggf. Auskünfte oder Denkanstöße geben zu können.
Frau Menke stellte dar, dass es für den Ausbildungsberuf „Fachkraft für
Lager/Logistik noch offene Ausbildungsstellen gäbe. Zu bedenken sei hier
jedoch, dass die Bewerber und Bewerberinnen auch das Anforderungsprofil des
Arbeitgebers erfüllen müssten, d.h. dass Bewerber und Stelle passgenau sein
müssten, um eine erfolgreiche Vermittlung zu ermöglichen. Beispielhaft führte
sie hier auf, dass im Bereich Lager/Logistik eine gute Note in Mathematik
erforderlich sei. Die Bundesagentur für Arbeit würde bei den Arbeitgebern darum
werben auch Bewerber mit bestehenden Defiziten einzustellen. Diese
Auszubildenden könnten durch unterstützende berufsbegleitende Maßnahmen, wie
z.B. Stützunterricht, gefördert werden.
Herr Bucek sprach die Thematik an, dass landläufig die Meinung herrsche, den
Jugendlichen von heute fehle es häufig an persönlichen Präferenzen, wie z.B. Umgangsformen,
Durchhaltevermögen u.ä. Er fragte Frau Menke nach ihrer persönlichen
Einschätzung.
Darauf teilte Frau Menke mit, dass sie keine
langjährigen Erfahrungswerte im Bereich der Berufsberatung habe. Von anderen
Beratern wäre ihr zugetragen worden, dass die Jugendlichen allgemein betrachtet
selbstsicher auftreten würden. Die Schlüsselkompetenzen seien überwiegend
vorhanden. Es entstehe jedoch der Eindruck, dass der Anteil der Jugendlichen
mit psychischen Problemen zugenommen habe.
Abschließend fasste
Frau Dyduch zusammen, dass es kein
Bestreben gäbe mit Klischees zu arbeiten, vielmehr sollten evtl. bestehende
Vorurteile abgebaut und der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.
Sodann leitete sie
zu dem zweiten Referenten, Herrn Fischer, über.
Herr Fischer referierte anschließend über die Planungen und
Entwicklungen zum neuen Übergangsmanagement. Eingangs stellte er die Aufbau-
und Ablauforganisation des Regionalen Bildungsbüros sowie der kommunalen Entwicklungsstelle
vor. Letztere koordiniere auch die Aktivitäten im Rahmen des Projektes „Kein
Anschluss ohne Abschluss“. Ziel des neuen Übergangsmanagements sei, einen
landesweiten flächendeckenden systematischen Übergang von der Schule zum Beruf
oder Studium bis zum Schuljahr 2017/2018 zu implementieren.
Er informierte
darüber, dass der derzeitige Fokus auf der Jahrgangsstufe 8 und dort auf der Umsetzung
der Standardelemente liege (Potenzialanalyse und Berufsfelderkundung). Im
Kreis Unna sei eine Bestandserhebung aller Sekundarstufen I erfolgt. Zudem habe
man einen Kriterienkatalog zur Potenzialanalyse erarbeitet und Kontakte zu
Bildungsträgern geknüpft. Nach Billigung der eingereichten Konzepte durch die
kommunale Entwicklungsstelle unter Beteiligung des Regionalen
Ausbildungskonsens Dortmund und der Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks
in Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, konnten diverse Bildungsträger gewonnen
werden, welche nun auch in der Lage seien, die Potenzialanalysen ordnungsgemäß
durchzuführen.
Frau Scharrenbach stellte direkt die Frage nach der
Einbindung bereits etablierter Trägerstrukturen.
Herr Fischer antwortete, dass sowohl die bereits
bestehenden als auch neue Bildungsträger für dieses Aufgabenfeld gewonnen
werden konnten. Im Hinblick auf die Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der
Auswertungen sollten Potenzialanalysen nur von den für diese Aufgabe zertifizierten
Bildungsträgern erfolgen.
Frau Schaumann erkundigte sich, ob es richtig sei, dass
die Gymnasien vorerst ausgespart seien.
Herr Fischer verneinte dies; auf der derzeitigen Liste
der angeschriebenen Schulen seien auch Gymnasien aufgeführt.
Herr Bucek fragte an, ob die jeweiligen Schulen verpflichtet seien, an dem Projekt
teilzunehmen.
Herr Fischer äußerte darauf, dass derzeit keine
Teilnahmepflicht bestehe. Perspektivisch könne im Rahmen der nächsten 3. Stufe
eine solche Verpflichtung eingeführt werden.
Herr Kampmann gab zu bedenken, dass auch die finanziellen
Gesichtspunkte geklärt werden sollten.
Diesbezügliche
Stellungnahmen, so Herr Fischer,
lägen dem Land vor. Im weiteren Verlauf erläuterte er, dass nunmehr im Kreis
Unna insgesamt 29 Schulen noch in diesem Schuljahr mit der Projektumsetzung
beginnen werden.
Herr Bucek bat um Aufschluss, inwieweit das neue Übergangsmanagement mit den
Arbeitgebern abgestimmt sei. Dies interessiere ihn unter anderem auch vor dem
Hintergrund, dass das Analyseergebnis als eine Art Qualifikationsaussage von
den Arbeitgebern verstanden werden könne und die teilnehmenden Jugendlichen
ggf. bei der Wahl der Auszubildenden bevorzugt würden.
Herr Fischer erläuterte, dass die Arbeitgeber in
institutioneller Form – vertreten durch die Industrie- und Handelskammer und
die Kreishandwerkerschaft – in die Steuerungsgruppe mit eingebunden seien. Auf
Landesebene hätten die Akteure die Grundvoraussetzungen für den „Regionalen Ausbildungskonsens
Nordrhein-Westfalen“ geschaffen.
Er gab hinsichtlich
der Aussagekraft der abgeschlossenen Analysen zu bedenken, dass eine
flächendeckende Potenzialanalyse angestrebt werde, so dass das Vorliegen eines
entsprechenden Ergebnisses im Einzelfall zukünftig ein geringeres Gewicht
erfahre.
Frau Scharrenbach dankte Herrn Fischer für seine Ausführungen
und wies darauf hin, dass die CDU-Fraktion den Antrag gestellt habe, weil diese
sich perspektivisch mit dem Thema „Neues Übergangsmanagement“ auseinandersetze.
Flankierend wirke das Konzept auch in die Schulen, z.B. wenn Lehrer zukünftig
Berufsempfehlungen verfassen sollten. Es sei von Bedeutung, nicht
ausbildungsreife Jugendliche, die sich noch im Schulsystem befänden, auf die
Ausbildungsanforderungen vorzubereiten. Sie stellte deshalb die Frage, welche
Steuerungsmaßnahmen erfolgen könnten. Ferner griff sie die Aussage von Herrn
Fischer auf, dass die Bürgermeister mit Schreiben vom 15. Mai 2013
Informationen erhalten hätten und bat nun um Auskunft, in welcher Form lokale
Aktivitäten der Stadt Kamen und der drei weiterführenden Schulen berücksichtigt
würden.
Herr Fischer äußerte darauf, dass zukünftig neben den
elementaren Steuerungselementen (Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung) auch
geplant sei, das Portfolioinstrument, eine Art Berufswahlpass, einzuführen.
Diesbezüglich sei man im Kreis Unna im Vergleich zu anderen Kommunen gut
aufgestellt. Ein wichtiges Steuerelement bliebe eine qualifizierte flächendeckende
umfassende Beratung der Jugendlichen. Es sei geplant, dass Lehrer und
Lehrerinnen eine Anschlussempfehlung für jeden Schulabgänger und jede
Schulabgängerin verfassten. Aus zeitlichen Gründen habe man den Schwerpunkt in
den letzten Monaten auf den Austausch mit den Schulen gesetzt. Es stünde jedoch
auf der Agenda, nun verstärkt in die Diskussion mit den jeweiligen Städten
einzusteigen.
Herr Kampmann wies darauf hin, dass die
Käthe-Kollwitz-Schule als Förderschule Kooperationsvereinbarungen mit der
Bundesagentur für Arbeit getroffen habe. Man nutze in diesem Zusammenhang auch
das Angebot des Psychologischen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit, welcher
aussagekräftige Profile, z.B. zur Ausbildungsreife der Schüler erstelle.
Er sprach kurz die
Unsicherheiten bzgl. der anstehenden Neuerungen zur Inklusion an.
Herr Klanke bemerkte, dass an den
Regelschulen aktiv entsprechende Konzepte zur Inklusion entwickelt würden.
Herr Brüggemann bedankte sich für die
qualifizierten Informationen bei den Referierenden. Er habe den Eindruck auch
aus anderen Berichten gewonnen, dass es weitergehender Analysen bedürfe, was
im Hinblick auf die personelle und finanzielle Struktur möglich sei. Er
verwies auf das Projekt „Kein Kind zurücklassen“, welches ebenfalls einen Schwerpunkt
auf das Thema Schule und Beruf lege. Es sei grundsätzlich wichtig, systemische
Klarheit und nachvollziehbare Verantwortlichkeiten, insbesondere bei Kompetenzbündelungen,
zu schaffen.
Herr Krüger teilte mit, dass personelle
Ressourcen zur Beratung der Schüler vorhanden seien. Die mit dieser Aufgabe
betrauten Personen seien mit den Übergangsproblemen durchaus vertraut. Seiner
Meinung nach könne diese Vorgehensweise durch eine kommunale Steuerungsgruppe
optimiert werden. Regionalen Gegebenheiten und Möglichkeiten könne so
intensiver Rechnung getragen werden.
Frau Scharrenbach äußerte, dass die Idee eines
Übergangsmanagements im weiteren Sinne nicht neu sei. Sie
verwies auf in der Vergangenheit gefasste Beschlüsse. Die Möglichkeiten, die
sich ergeben würden, sollten grundsätzlich genutzt werden.
Herr Brüggemann bekräftigte den gemeinsamen
Ansatz in der Sache. Es gelte die vielschichtigen unterschiedlichen Projekte
und Methoden in Gänze zu erfassen und zu bewerten, ohne den Anspruch der örtlichen
Spezifika aus den Augen zu verlieren. Die Verwaltung sei diesbezüglich kontinuierlich tätig gewesen.
Zum
Thema erteilte Frau Dyduch sodann Herrn Dunker das Wort. Dieser stellte
dar, dass es grundsätzlich immer schwierig sei, wenn viele Beteiligte in einem
Projekte involviert seien. Dies könne zu unübersichtlichen Netzwerken oder gar
Doppelstrukturen führen. Eine kommunale Koordinierungsstelle sei konzeptionell
nicht vorgesehen. Unabhängig davon habe der hiesige Fachbereich stets
engagierte und pragmatische Arbeit geleistet. Er verwies hier auf das sog.
„Ankerprojekt“ im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, um u.a. Schul-
und Ausbildungsabbrecher und Jugendliche mit Problemen aufzufangen und
einzelfallbezogene Hilfen anzubieten. Ferner verwies Herr Dunker auf die
Synergien mit der Produktionsschule der Werkstatt Unna. Dort werde aktuell 15
Jugendlichen die Möglichkeit eröffnet berufsbegleitende Maßnahmen zu
absolvieren.
Zudem bestehe
das Projekt „Kein Kind zurücklassen!“. Der Ansatz sei gelungen, da hier direkt
und individuell beim Kind bzw. Jugendlichen angesetzt werde und rein
thematische Auseinandersetzungen in den Hintergrund treten würden.
Frau Scharrenbach erinnerte an die direkte
finanzielle Beteiligung der Stadt Kamen an der Werkstatt Unna und folglich auch
an der Produktionsschule. Sie stellte die Frage, wie viele Jugendliche einen
Anschluss an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt über den Weg der Produktionsschule
gefunden hätten.
Sie
äußerte weiterhin, dass der Ansatz der CDU-Fraktion sei, die Jugendlichen
frühzeitig aufzufangen und nicht erst dann, wenn diese die Schule oder die
Ausbildung bereits abgebrochen hätten. Dann nämlich wäre der lebensläufige
Bruch entstanden und dieser sei anschließend schwer zu korrigieren. Ziel sollten
rechtzeitig implementierte Interventionsansätze sein. Frau Scharrenbach wollte
daher wissen, in wie weit der Fokus noch bei den Schulen läge.
Die
Problematik der Zuständigkeiten sei bekannt, erwiderte Herr Dunker. So ende der Zuständigkeitsbereich des Lehrers oder der
Lehrerin mit dem Tag des Schulaustritts; neue Verantwortlichkeiten (z.B. der
Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters Kreis Unna) unterlägen der aktiven
Aktion des Jugendlichen. Zum Teil seien auch Arbeitgeber und Ausbildungsleiter
mit dem Problem des vorzeitigen Abbruchs konfrontiert. Die Kamener Schulen
würden im Rahmen der interschulischen Möglichkeiten differenzierte Beratung und
individuelle Unterstützung anbieten. Sofern es nach dem Schulbesuch zu
Problemen komme, sei der Fachbereich 51 gut aufgestellt, um diese Kinder und
Jugendlichen aufzufangen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Im Jahr 2013 wurden
insgesamt 28 Kamener Jugendliche in der Produktionsschule beschäftigt. Die
Integrationsquote (gesamt) beträgt 39%. Im Anschluss an die jeweiligen
berufsfördernden Maßnahmen mündeten 7 Absolventen/-innen in Arbeit, davon 6
Jugendliche in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und 1
Jugendliche/r in eine betriebliche Ausbildung. Insgesamt 4 Absolventen/innen
konnten in weiterführende Maßnahmen vermittelt werden.
Herr Klanke wies darauf hin, dass es
unabhängig von den bestehenden Projekten im neuen Übergangsmanagement „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ darum gehe, die Verfahren aufeinander abzustimmen und
Standards festzulegen.
Die
meisten Kamener Schulen hätten bereits eine erschöpfende Übergangsstatistik.
Die Koordinierung der jeweiligen Schritte und Anforderungen sei von wichtiger
Bedeutung.
Frau Scharrenbach griff die Aussage von Frau
Menke auf, dass Auszubildende etwaige Anforderungsprofile nicht erfüllen könnten
und hier ggf. das Instrument des Stützunterrichtes greife. Sie sehe an diesem
Beispiel deutlich, dass die Schulen im Vorfeld die Möglichkeit hätten, Defizite
bei den Schülern zu erkennen und auf eine Beseitigung hinzuwirken. Hier könnten
entsprechende Hilfen frühzeitiger erbracht werden und nicht erst als
ausbildungsbegleitende Maßnahme.
Zudem
erklärte sie, dass der elementare Ansatz, eine individuelle Betrachtung des
Kindes vorzunehmen, deutlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben
sei. Daher sei dieses Vorgehen für die Verwaltung nichts Neues.
Herr Dunker erklärte, dass die Schulen eine
gute pädagogische Arbeit, insbesondere bei der Vorbereitung der künftigen
Schulabgänger auf die anstehenden diversen Übergänge, leisten würden. Er habe
das Anschlussmanagement und die Grundkonzeption beim Projekt „Kein Kind zurücklassen!“
unterstreichen wollen.
Herr Ritter unterstrich die Bedeutung der
offenen Jugendarbeit. Diese solle hinsichtlich der Wirkung bei den Jugendlichen
nicht unterschätzt werden. Daneben halte er eine Koordinierung der jeweiligen
Hilfsangebote ebenfalls für notwendig.
Herr Bucek verwies darauf, dass viele
Stellen an dem gleichen Thema arbeiten würden und teilweise auch gut vernetzt
seien. Um diesbezüglich mehr Transparenz zu schaffen, wäre jedoch eine
verbesserte Koordinierung wünschenswert.
Da es
keine weiteren Wortmeldungen gab, bedankte sich Frau Dyduch bei den Referenten und rief anschließend den TOP 3 „Produkthaushalt“
auf.