Sitzung: 13.11.2013 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 078/2013
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“, 2. Änderung gem. § 10 BauGB in der derzeit gültigen Fassung als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen