Sitzung: 13.11.2013 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 080/2013
Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der
Beschlussfassung nicht beteiligt.
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2012 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 15.795.347,92 € wird durch eine Entnahme in Höhe von 15.795.347,92 € aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
3. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen