Beschlussempfehlung:

 

1.      Die Stadt Kamen überträgt das Gebäude Rathausplatz 5, 59174 Kamen, mit dem Grundstück der Gemarkung Kamen, Flur 8, Flur­stücke 983 und 988 in Gesamtgröße von 368 qm, sowie einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 450 qm des Grundstückes der Gemarkung Kamen, Flur 8, Flurstück 976, mit Wirkung vom 01.07.2000 in das Vermögen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen.

 

2.      Der Übertragungswert wird auf 450.000 DM festgesetzt und am 01.10.2001 zur Zahlung fällig.
Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren an dem Objekt gehen ab dem 01.07.2000 auf den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kamen über.
Der Übertragungswert ist im Wirtschaftsplan 2001 des Eigenbetriebes zu veranschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:       mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen


Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 wurden einvernehmlich zusammen­fassend beraten.

 

Herr Schlockermann verwies auf die ausführliche Beschlussvorlage und hob nochmals hervor, aus welchen Gründen von der ursprünglich vorge­sehenen Anmietung der Räume abgewichen wurde und nunmehr eine Vermögensübertragung vorgeschlagen werde. Hier sei insbesondere der relativ hohe technische Aufwand im Bereich der Elektroinstallation, der Datenverkabelung und der Heizungsanlage zu erwähnen. Im Rahmen eines Mietverhältnisses sei es nicht vertretbar, diese Investitionen durch den Eigenbetrieb zu finanzieren. Eine Durchführung der Maßnahme durch die Stadt könne ebenfalls nicht erfolgen, da diese im Haushaltsplan nicht vorgesehen sei. Die Übertragung in das Sondervermögen des Eigenbe­triebes unterstreiche im Übrigen das Prinzip der klaren finanziellen Abgrenzung zum städt. Haushalt. Der Übertragungswert sei gegenüber dem Vermögenswert angemessen reduziert worden. Bei den durchzu­führenden Maßnahmen handele es sich keinesfalls um Verschönerungs­maßnahmen, sondern um eine technisch notwendige Innensanierung zur Schaffung funktioneller und zeitgemäßer Büroräume.

 

Herr Hermani stellte außerdem anhand einer Wirtschaftlichkeitsberech­nung dar, dass durch die Vermögensübertragung keine zusätzlichen Belastungen für die Gebührenzahler entstehen, zumal der Wirtschaftsplan 2000 und die Gebührenkalkulation bereits eine Miete für das Gebäude beinhalte.

 

Herr Schlockermann wies darauf hin, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommission für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften erfolgen müsse.

 

Herr Hupe und Herr Hasler beurteilten die vorgeschlagene Übertragung des Gebäudes in das Sondervermögen als einen Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere sei zu begrüßen, dass durch die Übertragung eine Mehrbelastung für die Gebührenzahler nicht stattfinde. Von dieser Regelung könne sowohl der Haushalt als auch der Eigenbetrieb profi­tieren. Die Berücksichtigung des Sanierungsbedarfs bei der Festsetzung des Übertragungswertes sei angemessen.

 

Herr Kloß äußerte seine Bedenken bezüglich der Übertragung des Ge­bäudes in das Sondervermögen und war der Ansicht, dass hier nur der Haushalt entlastet werden solle.

 

Dieser Meinung schloss sich Herr Nieme an.