Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2014 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2013 – 2017.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Vorab wies die Vorsitzende darauf hin, dass TOP 3 und 4 gemeinsam vor­gestellt und diskutiert würden und die Abstimmung dann getrennt erfolge.

 

Der Betriebsleiter Herr Mösgen stellte den Wirtschaftsplan und die Kalkula­tion 2014 anhand der Folien vor, die diesem Protokoll als Anlage 1 beige­fügt sind. In seinen Ausführungen erläuterte er den Investitionsplan 2014, den Erfolgs- und Vermögensplan und die Kalkulation (Kosten, Mengen und Gebühren). Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung plane, im Kanalbau 2014 rd. 6.736.000 € zu investieren, ein Volumen, dass etwas unterhalb des ver­gleichbaren Ansatzes für 2013 liege.

 

Im Erfolgsplan 2014 würden ähnlich wie in 2013 Erträge in Höhe von 12.740.700 € (2013: 12.713.700 €) eingeplant, bei denen die Höhe der Ge­bührenerträge mit 10.253.800 € (2013: 10.256.000 €) fast identisch mit dem Vorjahreswert sei. Der Gemeindeanteil für die Straßenentwässerung steige auf 1.721.900 € (2013: 1.644.200 €).

 

Die Aufwendungen seien von 10.069.000 € auf 9.995.500 € gefallen, wobei die Kosten für den Lippeverband nur geringfügig von 4.672.900 € auf 4.710.300 € gestiegen seien. Im Ergebnis solle ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.745.200 € (Vorjahr: 2.644.700 €) erwirtschaftet werden.

 

Eine hohe Konstanz zeige sich auch in der Struktur der Erträge laut Er­folgsplan, da hier ebenfalls nur geringfügige Abweichungen zu 2013 fest­zustellen seien. Und auch die Aufwendungen wiesen keine großen Verän­derungen auf. Leichte Erhöhungen bei den Abschreibungen und Zinsen würden durch das weiterhin hohe Investitionsvolumen bedingt. Nur bei den sonstigen Aufwendungen sei ein Rückgang eingeplant. Die Lippever­bands­umlage, die vergleichbar der Kreisumlage für den städtischen Haus­halt wirke, weise ebenfalls nur eine geringfügige Erhöhung zu 2013 auf, die auf jährliche tarifliche Steigerungen zurück zu führen sei. Die Abwasserab­gabe für Schmutzwasser sei rückläufig, da auch die eingeleiteten Mengen in die Anlagen des Lippeverbandes aufgrund der demographischen Ent­wicklung zurückgingen. Von der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser würde die Stadt Kamen sogar vollständig befreit, da alle kommunalen Nie­der­schlagsabwasserbehandlungsanlagen dem Stand der Technik entsprä­chen.

 

Der Betriebsleiter führte weiter aus, dass im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.067.000 € (2013: 10.967.000 €) veran­schlagt würden. Auf der Einnahmeseite resultieren 2.251.500 € aus Ab­schreibungen (Vorjahr: 2.227.800 €), 2.745.200 € aus dem Jahresgewinn (Vorjahr: 2.644.700 €) und lediglich 4.855.000 € aus Neukreditaufnahmen (Vorjahr: 5.890.000 €).

Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass 2013 auf­grund der sehr schlechten Witterungsverhältnisse die Baumaßnahmen zu Jahresbeginn lange Zeit ruhen mussten und somit 2013 bisher auch nur rd. 2 Mio. € an Krediten für investive Maßnahmen aufgenommen werden brauchten.

Von den Gesamtausgaben (10.067.000 €) entfiele mit 6.736.000 € der größte Teil wieder auf den Kanalbau, 1.039.000 € auf Tilgungen und 1.650.000 € auf die Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Kamen.

 

Nach Verringerung der Eigenkapitalquote aufgrund des negativen Jahres­abschlusses 2011 sei es erfreulich, dass 2012 bis 2014 wieder mit einer Verbesserung der Eigenkapitalquote zu rechnen sei und in 2013 und 2014 wieder Gewinnausschüttungen in Höhe von 1.650.000 € an die Stadt ab­geführt werden könnten. Bei dem städtischen Haushalt wäre man höchst erfreut, wenn die Eigenkapitalquote ähnlich wie beim Eigenbetrieb ausfiele (Eigenkapitalquote 31.12.12: 56,6 % EK – 43,4 % FK).

 

Herr Mösgen führte weiter aus, dass sich auch in der Struktur der Kosten für die Kalkulation sehr wenig verändert habe:

 

Kalkulatorische Zinsen

3.534 T€

29 %

Vorjahr: 3.481 T€

28 %

Kalkulatorische Abschreibungen

2.646 T€

21 %

Vorjahr: 2.544 T€

21 %

Lippeverbandsabgaben

4.710 T€

38 %

Vorjahr: 4.673 T€

38 %

Sonstige Kosten

1.459 T

12 %

Vorjahr: 1.606 T

13 %

 

12.349 T€

100 %

12.304 T€

100 %

 

Für die Ermittlung des Gebührenbedarfes würden von den Gesamtkosten in Höhe von 12.349.200 € eine Überdeckung aus 2011 in Höhe von 200.000 € und Nebenerlöse in Höhe von 1.895.400 € herunter gerechnet, so dass sich durch Gebühren zu deckende Kosten in Höhe von 10.253.800 € ergäben. Von diesen Kosten entfielen 6.244.700 € auf Schmutzwasser und 4.009.100 € auf Niederschlagsabwasser. Die Entwicklung der Kosten und der Mengen/Einheiten, auf die die Kosten verteilt würden, sei wie in den vergangenen Jahren: durch die demographische Entwicklung gingen die Schmutzwassermengen weiter zurück und beim Niederschlagswasser er­höhe sich die Menge, da bei jeder Neubaumaßnahme weiter Flächen ver­siegelt würden. Im Ergebnis ergäbe sich für den „Normalbürger“ wieder eine Gebühr von 2,94 €/cbm für Schmutzwasser und 1,24 €/qm für Niederschlags­abwasser. Es sei erfreulich, dass die Gebühr weiterhin konstant bliebe, je­doch werde es in Zukunft schwieriger, da die Verpflichtung bestehe, kosten­deckend zu arbeiten. Ein Vergleich mit den Sätzen der anderen Kommunen des Kreises Unna zeige, dass Kamen mit seinen Gebührensätzen noch unter dem Durchschnitt liege. Ein Musterhaushalt mit 4 Personen, der jährlich 120 cbm Schmutzwasser und für 140 qm befestigte Fläche Nieder­schlagsabwasser ableite, zahle weiterhin 644,00 €/Jahr für die gesamte Schmutz- und Niederschlagsabwasserbeseitigung.

 

Mit dem Hinweis, dass die konstante Gebühr beim Abwasser sich auch sta­bilisierend auf die Grundbesitzabgaben insgesamt auswirke, die anderen Gebührensätze jedoch erst in der nächsten Hauptausschusssitzung be­kannt gegeben würden, beendete der Betriebsleiter seinen Vortrag.

 

Herr Eckardt resümierte für die SPD-Fraktion, dass die vorgelegten positi­ven Zahlen für sich sprächen. Es sei erfreulich, dass für den Kamener Bür­ger die Gebühren weiterhin stabil blieben und der Gebührensatz sich unter­halb des Durchschnitts im Kreis Unna bewege. Zudem unter­stütze die eingeplante erneute Gewinnausschüttung den städtischen Haushalt. Da auch die Investitionssumme im Vergleich zu vorangehenden Wirtschafts­plänen immer realistischer geschätzt werde, würde die SPD-Fraktion den Planungen mit großer Zuversicht zustimmen.

Herr Eckardt dankte abschlie­ßend den Mitarbeitern der Stadtentwässerung für ihre gute und engagierte Arbeit.

 

Herr Hasler schloss sich der Stellungnahme von Herrn Eckardt in weiten Teilen an. Er wies jedoch darauf hin, dass die Differenz zwischen den tat­sächlich zu zahlenden Fremdkapitalzinsen und den kalkulatorischen Zinsen immer weiter auseinander falle und somit die handelsrechtlichen Über­schüsse immer weiter stiegen.

Er führte weiter aus, dass die CDU-Fraktion es positiv bewerte, dass von dem geplanten Gewinn (abzgl. des Ertrages aus der Auflösung von Sonder­posten) in Höhe von rd. 2,3 Mio. € 1,65 Mio. € an den allgemeinen Haushalt abgeführt werden sollen. Jedoch verblieben auch rd. 650.000 € im Betrieb, was dazu führe, dass der handelsrechtliche Überschuss in den Folge­jahren weiter steige.

 

Die CDU-Fraktion schlage daher vor,

 

-       50 % des die Gewinnabführung für 2012 übersteigenden handelsrechtli­chen Überschusses (rd. 300.000 €) 2014 gebührenmindernd einzu­setzen

-       und die Verwaltung zu beauftragen, für die nächste Ratssitzung eine entsprechende neue Gebührenkalkulation vorzulegen.

 

Der Betriebsleiter und Kämmerer Herr Mösgen erklärte, dass die „Reser­vemöglichkeit“ bekannt und bewusst sei. Eine Gewinnausschüttung müsse zunächst einmal erwirtschaftet werden. Für den städtischen Haushalt ver­fügbar seien sicherlich rd. 2 Mio. €, die aber auch 2014 und 2015 voraus­sichtlich nicht voll ausgeschöpft werden sollen. Bei akzeptablen, stabilen Gebühren und soweit andere Steuererhebungen vermeidbar seien, sollte dem Betrieb nicht zu viel Kapital entzogen werden. Er betonte abschlie­ßend, dass alles getan werde, um den Bürger insgesamt finanziell nicht zu überfordern.

 

Herr Eckardt schloss sich den Worten von Herrn Mösgen an und wies dar­auf hin, dass es nicht unerlaubt und unberechtigt sei, Eigenkapital (das die Stadt Kamen einsetzt) angemessen zu verzinsen. Sinkende Verbrauchs­mengen aufgrund der demographischen Entwicklung würden das zukünf­tige Finanzrisiko verstärken. Die SPD-Fraktion lehne deshalb den Vor­schlag der CDU-Fraktion ab.

 

Auf Nachfrage von Frau Dyduch äußerte sich der Personalratsvorsitzende der Stadtverwaltung Kamen, Herr Fleißig, zu dem Stellenplan. Er wies zu­nächst darauf hin, dass er kein offizielles Statement dazu abgeben könne, da die notwendige Anhörung nach Landespersonalvertretungsgesetz noch nicht erfolgt sei. Es habe jedoch ein Gespräch mit der Betriebsleitung ge­geben. Als problematisch bewertete er die Ausführungen unter der lfd. Nr. 6 des Stellenplanes (Wegfall 01.09.2013), da der Rat der Stadt Kamen ledig­lich eine befristete Regelung getroffen habe. Die Kollegin der Rechnungs­prüfung, deren Stelle vorübergehend von dem o. g. Stelleninhaber der SEK vertreten werde, habe signalisiert, dass sie nach einer Elternzeit wieder kommen werde. Den Wegfall der Stelle würde der Personalrat negativ be­urteilen; die Ausweisung einer N.N.-Stelle sei besser geeignet. Die jetzige Darstellung habe keine Aussagekraft und sei nicht abgestimmt.

 

 

 

Herr Mösgen bedauerte, dass das Verfahren nicht ausreichend besprochen wurde. Er bezeichnete die Formulierung für die Vertretungssituation von Herrn Sandorf als nicht ganz glücklich. Die personelle Situation im Eigen­betrieb sei mit der vorzeitigen Besetzung durch Herrn Neuhaus für die Nachfolgerstelle des technischen Leiters sehr viel besser als vorher und neue Personalplanungen stünden für die Betriebsleitung erst an, wenn der technische Leiter Herr Jungmann 2015 in den Ruhestand eintrete. Die vor­übergehende Nichtbesetzung der Stelle werde durch die vorzeitige Stellen­besetzung von Herrn Neuhaus kompensiert. Herr Sandorf kehre mögli­cherweise in den Abwasserbetrieb zurück.

 

Herr Hasler wies darauf hin, dass der vorgelegte Stellenplan die Stelle lfd. Nr. 6 weiter ausweist. Er interpretierte den Plan daher so, dass die Stelle weiterhin vorhanden aber nicht besetzt sei.

 

Frau Dyduch stellte den Wirtschaftsplan (einschließlich der weiteren Aus­weisung der Stelle lfd. 6 in 2014) zur Abstimmung.