Sitzung: 04.11.2013 Betriebsausschuss
Vorlage: 082/2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Kamen für das Wirtschaftsjahr 2014 und den Entwurf des Finanzplanes für die
Wirtschaftsjahre 2013 – 2017.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Vorab wies die Vorsitzende darauf hin, dass TOP 3 und 4 gemeinsam vorgestellt und diskutiert würden und die Abstimmung dann getrennt erfolge.
Der Betriebsleiter Herr Mösgen stellte den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2014 anhand der Folien vor, die diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt sind. In seinen Ausführungen erläuterte er den Investitionsplan 2014, den Erfolgs- und Vermögensplan und die Kalkulation (Kosten, Mengen und Gebühren). Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung plane, im Kanalbau 2014 rd. 6.736.000 € zu investieren, ein Volumen, dass etwas unterhalb des vergleichbaren Ansatzes für 2013 liege.
Im Erfolgsplan 2014 würden ähnlich wie in 2013 Erträge in Höhe von 12.740.700 € (2013: 12.713.700 €) eingeplant, bei denen die Höhe der Gebührenerträge mit 10.253.800 € (2013: 10.256.000 €) fast identisch mit dem Vorjahreswert sei. Der Gemeindeanteil für die Straßenentwässerung steige auf 1.721.900 € (2013: 1.644.200 €).
Die Aufwendungen seien von 10.069.000 € auf 9.995.500 € gefallen, wobei die Kosten für den Lippeverband nur geringfügig von 4.672.900 € auf 4.710.300 € gestiegen seien. Im Ergebnis solle ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.745.200 € (Vorjahr: 2.644.700 €) erwirtschaftet werden.
Eine hohe Konstanz zeige sich auch in der Struktur der Erträge laut Erfolgsplan, da hier ebenfalls nur geringfügige Abweichungen zu 2013 festzustellen seien. Und auch die Aufwendungen wiesen keine großen Veränderungen auf. Leichte Erhöhungen bei den Abschreibungen und Zinsen würden durch das weiterhin hohe Investitionsvolumen bedingt. Nur bei den sonstigen Aufwendungen sei ein Rückgang eingeplant. Die Lippeverbandsumlage, die vergleichbar der Kreisumlage für den städtischen Haushalt wirke, weise ebenfalls nur eine geringfügige Erhöhung zu 2013 auf, die auf jährliche tarifliche Steigerungen zurück zu führen sei. Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser sei rückläufig, da auch die eingeleiteten Mengen in die Anlagen des Lippeverbandes aufgrund der demographischen Entwicklung zurückgingen. Von der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser würde die Stadt Kamen sogar vollständig befreit, da alle kommunalen Niederschlagsabwasserbehandlungsanlagen dem Stand der Technik entsprächen.
Der Betriebsleiter führte weiter aus, dass im Vermögensplan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.067.000 € (2013: 10.967.000 €) veranschlagt würden. Auf der Einnahmeseite resultieren 2.251.500 € aus Abschreibungen (Vorjahr: 2.227.800 €), 2.745.200 € aus dem Jahresgewinn (Vorjahr: 2.644.700 €) und lediglich 4.855.000 € aus Neukreditaufnahmen (Vorjahr: 5.890.000 €).
Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass 2013 aufgrund der sehr schlechten Witterungsverhältnisse die Baumaßnahmen zu Jahresbeginn lange Zeit ruhen mussten und somit 2013 bisher auch nur rd. 2 Mio. € an Krediten für investive Maßnahmen aufgenommen werden brauchten.
Von den Gesamtausgaben (10.067.000 €) entfiele mit 6.736.000 € der größte Teil wieder auf den Kanalbau, 1.039.000 € auf Tilgungen und 1.650.000 € auf die Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Kamen.
Nach Verringerung der Eigenkapitalquote aufgrund des negativen Jahresabschlusses 2011 sei es erfreulich, dass 2012 bis 2014 wieder mit einer Verbesserung der Eigenkapitalquote zu rechnen sei und in 2013 und 2014 wieder Gewinnausschüttungen in Höhe von 1.650.000 € an die Stadt abgeführt werden könnten. Bei dem städtischen Haushalt wäre man höchst erfreut, wenn die Eigenkapitalquote ähnlich wie beim Eigenbetrieb ausfiele (Eigenkapitalquote 31.12.12: 56,6 % EK – 43,4 % FK).
Herr Mösgen führte weiter aus, dass sich auch in der Struktur der Kosten für die Kalkulation sehr wenig verändert habe:
Kalkulatorische Zinsen |
3.534 T€ |
29 % |
Vorjahr: 3.481 T€ |
28 % |
Kalkulatorische Abschreibungen |
2.646 T€ |
21 % |
Vorjahr: 2.544 T€ |
21 % |
Lippeverbandsabgaben |
4.710 T€ |
38 % |
Vorjahr: 4.673 T€ |
38 % |
Sonstige Kosten |
1.459 T€ |
12 % |
Vorjahr: 1.606 T€ |
13 % |
|
12.349 T€ |
100 % |
12.304 T€ |
100 % |
Für die Ermittlung des Gebührenbedarfes würden von den Gesamtkosten in Höhe von 12.349.200 € eine Überdeckung aus 2011 in Höhe von 200.000 € und Nebenerlöse in Höhe von 1.895.400 € herunter gerechnet, so dass sich durch Gebühren zu deckende Kosten in Höhe von 10.253.800 € ergäben. Von diesen Kosten entfielen 6.244.700 € auf Schmutzwasser und 4.009.100 € auf Niederschlagsabwasser. Die Entwicklung der Kosten und der Mengen/Einheiten, auf die die Kosten verteilt würden, sei wie in den vergangenen Jahren: durch die demographische Entwicklung gingen die Schmutzwassermengen weiter zurück und beim Niederschlagswasser erhöhe sich die Menge, da bei jeder Neubaumaßnahme weiter Flächen versiegelt würden. Im Ergebnis ergäbe sich für den „Normalbürger“ wieder eine Gebühr von 2,94 €/cbm für Schmutzwasser und 1,24 €/qm für Niederschlagsabwasser. Es sei erfreulich, dass die Gebühr weiterhin konstant bliebe, jedoch werde es in Zukunft schwieriger, da die Verpflichtung bestehe, kostendeckend zu arbeiten. Ein Vergleich mit den Sätzen der anderen Kommunen des Kreises Unna zeige, dass Kamen mit seinen Gebührensätzen noch unter dem Durchschnitt liege. Ein Musterhaushalt mit 4 Personen, der jährlich 120 cbm Schmutzwasser und für 140 qm befestigte Fläche Niederschlagsabwasser ableite, zahle weiterhin 644,00 €/Jahr für die gesamte Schmutz- und Niederschlagsabwasserbeseitigung.
Mit dem Hinweis, dass die konstante Gebühr beim Abwasser sich auch stabilisierend auf die Grundbesitzabgaben insgesamt auswirke, die anderen Gebührensätze jedoch erst in der nächsten Hauptausschusssitzung bekannt gegeben würden, beendete der Betriebsleiter seinen Vortrag.
Herr Eckardt resümierte für die SPD-Fraktion, dass die vorgelegten positiven Zahlen für sich sprächen. Es sei erfreulich, dass für den Kamener Bürger die Gebühren weiterhin stabil blieben und der Gebührensatz sich unterhalb des Durchschnitts im Kreis Unna bewege. Zudem unterstütze die eingeplante erneute Gewinnausschüttung den städtischen Haushalt. Da auch die Investitionssumme im Vergleich zu vorangehenden Wirtschaftsplänen immer realistischer geschätzt werde, würde die SPD-Fraktion den Planungen mit großer Zuversicht zustimmen.
Herr Eckardt dankte abschließend den Mitarbeitern der Stadtentwässerung für ihre gute und engagierte Arbeit.
Herr Hasler schloss sich der Stellungnahme von Herrn Eckardt in weiten Teilen an. Er wies jedoch darauf hin, dass die Differenz zwischen den tatsächlich zu zahlenden Fremdkapitalzinsen und den kalkulatorischen Zinsen immer weiter auseinander falle und somit die handelsrechtlichen Überschüsse immer weiter stiegen.
Er führte weiter aus, dass die CDU-Fraktion es positiv bewerte, dass von dem geplanten Gewinn (abzgl. des Ertrages aus der Auflösung von Sonderposten) in Höhe von rd. 2,3 Mio. € 1,65 Mio. € an den allgemeinen Haushalt abgeführt werden sollen. Jedoch verblieben auch rd. 650.000 € im Betrieb, was dazu führe, dass der handelsrechtliche Überschuss in den Folgejahren weiter steige.
Die CDU-Fraktion schlage daher vor,
- 50 % des die Gewinnabführung für 2012 übersteigenden handelsrechtlichen Überschusses (rd. 300.000 €) 2014 gebührenmindernd einzusetzen
- und die Verwaltung zu beauftragen, für die nächste Ratssitzung eine entsprechende neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Der Betriebsleiter und Kämmerer Herr Mösgen erklärte, dass die „Reservemöglichkeit“ bekannt und bewusst sei. Eine Gewinnausschüttung müsse zunächst einmal erwirtschaftet werden. Für den städtischen Haushalt verfügbar seien sicherlich rd. 2 Mio. €, die aber auch 2014 und 2015 voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden sollen. Bei akzeptablen, stabilen Gebühren und soweit andere Steuererhebungen vermeidbar seien, sollte dem Betrieb nicht zu viel Kapital entzogen werden. Er betonte abschließend, dass alles getan werde, um den Bürger insgesamt finanziell nicht zu überfordern.
Herr Eckardt schloss sich den Worten von Herrn Mösgen an und wies darauf hin, dass es nicht unerlaubt und unberechtigt sei, Eigenkapital (das die Stadt Kamen einsetzt) angemessen zu verzinsen. Sinkende Verbrauchsmengen aufgrund der demographischen Entwicklung würden das zukünftige Finanzrisiko verstärken. Die SPD-Fraktion lehne deshalb den Vorschlag der CDU-Fraktion ab.
Auf Nachfrage von Frau Dyduch äußerte sich der Personalratsvorsitzende der Stadtverwaltung Kamen, Herr Fleißig, zu dem Stellenplan. Er wies zunächst darauf hin, dass er kein offizielles Statement dazu abgeben könne, da die notwendige Anhörung nach Landespersonalvertretungsgesetz noch nicht erfolgt sei. Es habe jedoch ein Gespräch mit der Betriebsleitung gegeben. Als problematisch bewertete er die Ausführungen unter der lfd. Nr. 6 des Stellenplanes (Wegfall 01.09.2013), da der Rat der Stadt Kamen lediglich eine befristete Regelung getroffen habe. Die Kollegin der Rechnungsprüfung, deren Stelle vorübergehend von dem o. g. Stelleninhaber der SEK vertreten werde, habe signalisiert, dass sie nach einer Elternzeit wieder kommen werde. Den Wegfall der Stelle würde der Personalrat negativ beurteilen; die Ausweisung einer N.N.-Stelle sei besser geeignet. Die jetzige Darstellung habe keine Aussagekraft und sei nicht abgestimmt.
Herr Mösgen bedauerte, dass das Verfahren nicht ausreichend besprochen wurde. Er bezeichnete die Formulierung für die Vertretungssituation von Herrn Sandorf als nicht ganz glücklich. Die personelle Situation im Eigenbetrieb sei mit der vorzeitigen Besetzung durch Herrn Neuhaus für die Nachfolgerstelle des technischen Leiters sehr viel besser als vorher und neue Personalplanungen stünden für die Betriebsleitung erst an, wenn der technische Leiter Herr Jungmann 2015 in den Ruhestand eintrete. Die vorübergehende Nichtbesetzung der Stelle werde durch die vorzeitige Stellenbesetzung von Herrn Neuhaus kompensiert. Herr Sandorf kehre möglicherweise in den Abwasserbetrieb zurück.
Herr Hasler wies darauf hin, dass der vorgelegte Stellenplan die Stelle lfd. Nr. 6 weiter ausweist. Er interpretierte den Plan daher so, dass die Stelle weiterhin vorhanden aber nicht besetzt sei.
Frau Dyduch stellte den Wirtschaftsplan (einschließlich der weiteren Ausweisung der Stelle lfd. 6 in 2014) zur Abstimmung.