Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Neunte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde lie­gende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen angenommen


Herr Mösgen erläuterte, dass es sich bei der Abstimmung um drei formale Einzelthemen handele:

-       Das OVG Gelsenkirchen hat die Bagatellgrenze für Abzugsmengen auf­gehoben. In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die entsprechen­den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

-       Nach  § 6 KAG NRW ruhen grundstücksbezogene Benutzungsgebüh­ren als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Satzungsänderung dient der Rechtssicherheit und Absicherung von städtischen Forderun­gen.

-       Festsetzung der Abwassergebühren für 2014 wie vorgeschlagen

 

Hinsichtlich des letzten Punktes habe die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, der die Änderung von § 8 Abs. 8 (Schmutzwassergebühr) und § 9 Abs. 3 (Niederschlagsabwassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen betreffe.

 

Herr Hasler wies für seine Partei darauf hin, dass bei einer getrennten Ab­stimmung zu den von Herrn Mösgen genannten Unterthemen die CDU die ersten beiden Satzungsänderungen mittragen würde und lediglich den letzten Punkt, die Gebührensätze, ablehne.

 

Frau Dyduch ließ zunächst über den folgenden Antrag der CDU zu ent­scheiden:

 

 

 

Die CDU-Fraktion beantragt:

-       50 % des die Gewinnabführung für 2012 übersteigenden handelsrechtli­chen Überschusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung (rd. 300.000 €) 2014 gebührenmindernd einzusetzen

-       und die Verwaltung zu beauftragen, für die nächste Ratssitzung eine entsprechende neue Gebührenkalkulation vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit bei 4 Zustimmungen und 2 Enthal­tungen wird der Antrag der CDU abgelehnt.