Sitzung: 04.11.2013 Betriebsausschuss
Vorlage: 081/2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Neunte Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Kamen“ und die
dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen angenommen
Herr Mösgen erläuterte, dass es sich bei der Abstimmung um drei formale Einzelthemen handele:
- Das OVG Gelsenkirchen hat die Bagatellgrenze für Abzugsmengen aufgehoben. In der Beitrags- und Gebührensatzung sind die entsprechenden Paragraphen ersatzlos zu streichen.
- Nach § 6 KAG NRW ruhen grundstücksbezogene Benutzungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück. Die Satzungsänderung dient der Rechtssicherheit und Absicherung von städtischen Forderungen.
- Festsetzung der Abwassergebühren für 2014 wie vorgeschlagen
Hinsichtlich des letzten Punktes habe die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, der die Änderung von § 8 Abs. 8 (Schmutzwassergebühr) und § 9 Abs. 3 (Niederschlagsabwassergebühr) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen betreffe.
Herr Hasler wies für seine Partei darauf hin, dass bei einer getrennten Abstimmung zu den von Herrn Mösgen genannten Unterthemen die CDU die ersten beiden Satzungsänderungen mittragen würde und lediglich den letzten Punkt, die Gebührensätze, ablehne.
Frau Dyduch ließ zunächst über den folgenden Antrag der CDU zu entscheiden:
Die CDU-Fraktion beantragt:
- 50 % des die Gewinnabführung für 2012 übersteigenden handelsrechtlichen Überschusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung (rd. 300.000 €) 2014 gebührenmindernd einzusetzen
- und die Verwaltung zu beauftragen, für die nächste Ratssitzung eine entsprechende neue Gebührenkalkulation vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit bei 4 Zustimmungen und 2 Enthaltungen wird der Antrag der CDU abgelehnt.