Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für einen Hand­lungsrahmen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt zur Umsetzung vorge­schlagenen Maßnahmen einzuleiten und vorzubereiten. Die konkrete Umsetzung der Ein­zel­maßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung ist dem Planungs- und Umweltausschuss vorlaufend mitzuteilen.

 


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Hinsichtlich der Kommentierung sei nicht außer Acht zu lassen, dass Kosteneinsparungen im Bereich Beleuchtung und Lichtsignalanlagen Bestandteil des vom Rat beschlossenen Haus­haltssicherungskonzeptes seien, führte Frau Dyduch aus. In der vorliegenden Beschlussvorlage habe die Verwaltung einen Handlungsrahmen dargelegt, der ein dynamisches Konzept unter enger Beteiligung der Politik vorsehe. Wichtig sei es, dass keine Angsträume geschaffen werden sollen. Die Ausnahmen seien nachvollziehbar dargestellt. Erste Maßnahmen seien umgesetzt bzw. würden sich in der Umsetzung befinden. Für die SPD-Fraktion erklärte sie, dass diese den Prozess weiterhin positiv begleiten werde.

Im Rahmen der Abschaltung der Beleuchtung auf der B 233 (Hochstraße) sei an sie aus der Bürgerschaft  der Vorschlag unterbreitet worden, mit Blick auf die Gegenverkehrsproblematik, eine Trennung der Richtungsfahrspuren (Mittelteilabgrenzung) anzusprechen.

 

Insgesamt sei es gut, Einsparungen vorzunehmen, erklärte Frau Schaumann. Bei einigen auf­geführten Maßnahmen sei ihr jedoch aufgefallen, dass die Investitionen weit über dem Ansatz des Einsparpotentials liegen würden. In diesem Zusammenhang sei die Frage der Wirtschaft­lichkeit zu prüfen.

 

Diesbezüglich erläuterte Herr Neunert, dass die Umrüstung der Lichtsignalanlagen auf LED-Technik im Wesentlichen bei älteren Anlagen erfolge, wenn sowieso eine Erneuerung der Anla­gen vorzunehmen sei, da Reparaturkosten zu hoch oder die Anlage technisch veraltet sei. Dies sei in der Form in der vorgelegten Berechnung nicht dargestellt.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass seiner Fraktion der dargestellte Handlungsrahmen nicht weit ge­nug ginge. So sollten die Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten sowie an anbaufreien Strecken noch im Einzelfall überprüft werden. Beispielhaft nannte er die Straße „An der Körne“. Dort seien alle 5 m Straßenlaternen positioniert, so dass es s. E. durchaus möglich sei, auch bei Abschaltung jeder 2. Leuchte eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten. Die Fraktion „DIE GRÜNEN“ begrüße aber grundsätzlich die dargestellten Maßnahmen.

 

In Wohngebieten bestehe ggf. die Möglichkeit, jedes 2. Leuchtmittel auszuschalten, erläuterte Herr Brüggemann. Dies führe bereits zu erheblichen Einsparungen. Das Abschalten der Be­leuchtung an anbaufreien Strecken werde immer wieder diskutiert. Schulwegnutzung könne hier grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sei diese Möglichkeit allein aus Gründen der Schulwegsicherheit verworfen worden. Hier greife die Abwägung zwischen Einsparung und Risiken. Die Verwaltung beabsichtige, Angstraumsituationen auf jeden Fall zu vermeiden.

 

Der vorgelegte Beschluss umfasse ein weites Handlungskonzept, erklärte Frau Scharrenbach. Sie wünsche sich für die Begleitung und Umsetzung des Handlungskonzeptes die Einrichtung einer ständigen Kommission. Die Verwaltung habe z. B. bereits Maßnahmen umgesetzt ohne die Politik zu informieren. Beispielhaft nannte sie die Umrüstung der Lichtsignalanlagen oder die Entscheidung für eine Nichtbeleuchtung des neuen Abschnittes im Gewerbegebiet Kamen Karree sowie die Neugestaltung der Hochstraße. Des Weiteren erkundigte sie sich nach dem Einsparpotential bei den Contracting-Verträgen insgesamt.

 

Beim neuen Gewerbegebiet „Kamen Karree“ sei keine kommunale Straßenbeleuchtung abge­baut worden, verdeutlichte Herr Brüggemann. In diesem Bereich sei nach Gesprächen mit dem Investor auf eine Beleuchtung verzichtet worden, da keine Wohnbebauung im Gewerbegebiet vorgesehen sei. In anderen Gewerbegebieten sei die Situation eine andere. Darüber hinaus beinhalte der Beschluss zum Handlungskonzept die Regelung, dass die konkrete Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung dem Planungs- u. Umweltausschuss vorlaufend mitzuteilen sei. Im Rahmen der Entscheidungsfindung sei ein wesentlicher Punkt die Abwägung zwischen Einzelinteressen und öffentlichen Interessen, die durch die Verwaltung umfänglich erfolge. Im Rahmen der HSK-Position sei eine Einsparung von insgesamt 600 T€ ausgewiesen. Tendenziell könne nach seiner Einschätzung eine höhere Einsparung erwartet werden. Regelungen, die auch auf Wohnbereiche übertragen werden könnten, wie z. B. Ab­schaltung morgens 15 Min. früher und Einschaltung abends 15 Minuten später, stellen weitere Potentiale dar, die bisher noch nicht konkret gefasst werden können.

Einzelabstimmungen der Verträge mit den Kommunen und den Gemeinschaftsstadtwerken wer­den noch folgen. Diese Aufgabe werde bei der Stadt Kamen von der Finanzverwaltung über­nommen. Hinsichtlich des Contractings sei damit der Haupt- und Finanzausschuss und nicht der Planungs- und Umweltausschuss zuständig. Die Nachfrage sei insofern dort zu stellen.

 

Von dem vorgestellten Konzept seien insgesamt positive Effekte zu erwarten, fasste Herr Margraf zusammen. Hinsichtlich der LED-Technik der Lichtsignalanlagen fragte er nach, ob hier eine Abdimmung erfolgen könne, da diese bei Dunkelheit sehr grell erschienen. In Bezug auf die Hochstraße erkundigte er sich nach der Möglichkeit, nicht gut ausgeleuchtete Bereiche mit Be­leuchtung auszustatten (Bushaltestellen, Kreuzungsbereiche, Auffahrten). Bei der Trennung der Fahrstreifen auf der Hochstraße solle kein Landebahncharakter entstehen.

 

Lichtsignalanlagen mit LED-Technik würden nachts grundsätzlich abgedimmt, informierte Herr Neunert. Es sei richtig, dass diese trotzdem noch sehr hell in der Dunkelheit erscheinen. Im Rahmen der Baumaßnahme B 233 / Hochstraße denke Straßen.NRW über eine Trennung der Fahrstreifen nach. Die Umsetzbarkeit werde derzeit jedoch geprüft. So seien Faktoren wie z. B. Fahrbahnbreite und Räumung bei Schnee zu berücksichtigen.

 

Herr Kloß führte aus, dass auch er höhere Einsparmöglichkeiten bei Wohnsiedlungen sehe.

 

Zurück kommend auf die vorliegende Beschlussvorlage seien die meisten Vorschläge gut, führte Herr Kühnapfel aus. Nach Darstellung der Verwaltung seien weitere Prüfschritte nicht ausge­schlossen und einzelfallbezogene Vorschläge möglich. In diesem Zusammenhang melde er als erstes Prüfprojekt die Beleuchtung der Straße „An der Körne“ an. Die Bedenken der Verwaltung, an anbaufreien Strecken die Beleuchtung vorzuhalten sei nachvollziehbar.

 

Herr Neunert sagte in diesem Zusammenhang zu, über die Einzelmaßnahmen jeweils im Pla­nungs- und Umweltausschuss zu berichten.

 

Das Ziel der Verwaltung, durch die Ausschaltung der Beleuchtung keine Angsträume zu schaf­fen, wurde von Herrn Standop begrüßt. In Zusammenhang mit der Beleuchtungsabschaltung auf der Hochstraße bat er darum, die Bushaltestellenbeleuchtung und Beleuchtung der Wege zu den Bushaltestellen zu berücksichtigen.

 

Frau Müller wies darauf hin, dass die Verkehrsanlagen in den Kreuzungsbereichen der B 233 / Hochstraße ausreichend zu beleuchten seien.

 

Herr Neunert entgegnete, dass für Verkehrsanlagen grundsätzlich keine Beleuchtungspflicht bestehe. Ausgenommen seien Gefahrenstellen, so z.B. Fußgängerüberwege.

 

Zur weiteren Information:

Auszug aus den VV zur StVO:
Zu § 26 Fußgängerüberwege

V. Beleuchtung

 

 

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Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) gewähr­leisten und gegebenenfalls notwendige Beleuchtungseinrichtungen anordnen (§ 45 Absatz 5 Satz 2).

 

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Heidenreich, welche Beleuchtungsausstattung bei Neubau-/Umbaumaßnahmen berücksichtigt würde, erklärte Herr Neunert, dass jeweils die am jeweili­gen Standort energetisch günstigste Variante gewählt würde. In der Derner Straße sei die LED-Technik eingesetzt worden. Beim Nordring könne z. B. keine LED-Technik eingesetzt werden, da in Bezug auf Straßenbreite und Lichtpunkthöhe die Ausleuchtung nicht ausreichend sei. Hier werden andere energiesparende Leuchtmittel eingesetzt.