Beschluss:

 

Dem vorliegenden Entwurf des Nahverkehrsplans wird seitens Stadt Kamen grundsätzlich zugestimmt, jedoch unter folgenden Auflagen:

 

  1. Die Bedienungszeitfenster der ausreichenden Verkehrsbedienung ab 22 Uhr sind zu öffnen, sofern für Hauptachsen des ÖPNV Bedarfe bzw. Fahrtangebote auch nach 22 Uhr eine Erforderlichkeit nachgewiesen ist.
  2. Darüber hinaus ist eine Darstellung des ÖPNV-Angebots auch für bislang nicht untersuchte Gewerbegebiete zu prüfen, ggfls. über einen später zu erteilenden ergänzenden Auftrag.
  3. Die Auswirkungen des Wegfalls der S80 an Samstagen, mit dem eine Fahrzeitverlängerung verbunden ist,  sind im Rahmen einer Evaluierung zu betrachten. Die Ergebnisse sind der Stadt Kamen spätestens im 2. Jahr der Fahrplanumstellung zur Bewertung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltung einstimmig angenommen

 


 

Der Vorsitzende verwies auf die vorliegende umfassende Beschlussvorlage.

 

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 27.09.2013 an den Kreis Unna erklärte die Verwaltung, dass eine entsprechende Fristverlängerung mit Blick auf die Entscheidung im Planungs- und Umweltausschuss am 07.10.13 mit dem Kreis Unna abgestimmt worden sei.

 

Insgesamt kritisierte Frau Scharrenbach, dass der vorliegende Entwurf des Nahverkehrsplans, ein immerhin 201 Seiten umfassendes Werk, aufgrund des Umfanges im knappen Zeitfenster bis zur Sitzung von ihrer Fraktion nicht ausreichend hätte ausgewertet werden können. Dadurch sei es nicht möglich, detailliert diskussionswürdige Punkte zu behandeln und anzusprechen. Beispielhaft nannte sie:

  • Umsetzung der Inklusion im ÖPNV
  • Schülerverkehre
  • Haltestellenkonzepte
  • Luftbelastung durch den ÖPNV
  • Aussagen zur Erschließung durch den ÖPNV im Stadtgebiet

Schlussendlich sehe ihre Fraktion keine Möglichkeit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, da die Zeit zur ausreichenden Befassung mit der Thematik nicht zur Verfügung gestanden habe und daher der Tagesordnungspunkt nicht umfassend behandelt werden könne.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass nach seiner Erinnerung das Thema Inklusion sowie der demo­grafische Wandel bereits durch den Kreis Unna, Frau Leiße, aufgegriffen worden sei. Das in Kamen angebotene Haltestellenkonzept sei insgesamt gut sortiert. Nur einige Angebote ließen sich ggf. weiter optimieren. Zur Frage der Schadstoffemissionen arbeite die VKU nachdrücklich an dem Thema. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass die VKU derzeit einen Hybridbus in der Erprobung habe. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sowie Möglichkeiten umweltschonender Fahrzeugtechnik würden weiter von der VKU verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt.

 

Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans sei u. a. unter dem Gesichtspunkt erfolgt, Kostenein­sparpotentiale aufzuzeigen und Kosten zu reduzieren, sagte Herr Kissing. Er fragte nach, wo dabei andere Fragestellungen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus erkundigte er sich, in wie weit die Ständige Kommission ÖPNV einbezogen worden sei und wer als Vertreter der Stadt Kamen daran teilnehmen würde.

 

Grundsätzlich sei der Nahverkehrsplan alle 5 Jahre fortzuschreiben, sagte Herr Breuer. Bei der vorliegenden Fortschreibung handele es sich um eine umfassende Fortschreibung des Nahver­kehrsplanes Kreis Unna 2007/2008. Zwischenzeitlich habe es 2012 eine Teilbereichsfortschrei­bung hinsichtlich des Nachtverkehrs gegeben. Die Aufgabe der Kostenreduzierung ÖPNV sei vernehmlich aus der Politik als Ziel formuliert worden, wobei jedoch eine ausreichende Ver­kehrsandienung sichergestellt werden solle, antwortete Herr Breuer.

 

Vertreter der Stadt in der Ständigen Kommission ÖPNV des Kreises Unna seien Herr Lipinski und er, antwortete Herr Liedtke auf die Nachfrage von Herrn Kissing. Zudem sei Frau Schneider als Kreistagsmitglied im Ausschuss für Planung und Verkehr sowie der Kommission vertreten und darüber ebenfalls informiert.

 

Herr Kissing fasste zusammen, dass nach Aussage der Verwaltung die Ausrichtung des ÖPNV-Angebotes in Gänze als dynamischer Prozess anzusehen sei (u. a. durch Anpassungen von Zeiten, Equipment). Zahlreiche grundlegende Fragen zum ÖPNV seien nicht zufriedenstellend geklärt worden. Thema dieser Sitzung sei es lediglich, eine Stellungnahme über den vorliegen­den Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes abzugeben. Der Beschluss des Nah­verkehrsplanes werde vom Kreistag erfolgen. Er erkundigte sich, ob eine nochmalige Beratung im Planungs- und Umweltausschuss vorgesehen sei.

 

Eine Beratung von Spezifika sei aufgrund der vorgegebenen Zeitachse nicht möglich, erklärte Herr Brüggemann.

 

Frau Scharrenbach weise auf Defizite hin, auf die die Verwaltung in der Stellungnahme nicht eingehe, sagte Herr Diederichs-Späh. Aufgabe sei es, die Verkehrsbeziehungen in Kamen si­cherzustellen. In diesem Zusammenhang erinnerte er an die Diskussion des Nahverkehrsplans des ZRL/NWL im Planungs- und Umweltausschuss vor 2 Jahren. Damals seien auch hierzu Missstände aufgezeigt worden und Forderungen beschlossen worden, diese zu beseitigen. Er hinterfragte, weshalb nicht Forderungen der Stadt Kamen mit in den Nahverkehrsplan Kreis Unna aufgenommen werden könnten.

 

Die Entwicklung des ÖPNV bleibe unter ständiger Beobachtung der beteiligten Kommunen, führte Herr Brüggemann aus. So sei in Kamen ein Serviceangebot eingerichtet worden, wel­ches auch weiterhin bestehen bleibe. Er sehe keinen Widerspruch. Schwerpunkt der Fortschrei­bung des Nahverkehrsplans Kreis Unna sei es, eine ausreichende Verkehrsbedienung zu ge­währleisten. Für Kamen sei die Komfortabilität weiterhin gegeben. Insgesamt würden die Ver­waltung und Politik die ÖPNV-Infrastruktur insgesamt weiter begleiten und Entwicklungen dabei nicht außer Acht lassen.

 

Als insgesamt dynamischen Prozess bezeichnete Herr Margraf den ÖPNV. So werde der ÖPNV z. B. an Schulzeiten mehr frequentiert. Er fragte nach, ob das Fahrgastaufkommen nach­gehalten werde und es ggf. möglich sei, Auswertungen zu den Nutzern zu erhalten und Sonder­nutzungen zu ermitteln.

 

Herr Brüggemann sagte zu, die Frage zu prüfen.

 

Herr Standop erkundigte sich nach dem Stand des behindertengerechten Ausbaus von Bus­haltestellen.

 

Zu entnehmen sei dies u.a. aus dem Liniennetzplan, führte Herr Breuer aus (http://www.vku-online.de/artikel.php?artikel=292&page=38).

 

Eine Information dazu werde mit der Niederschrift gegeben, sagte Herr Brüggemann zu.

 

Hinweis der Verwaltung:

Informationen zu den Bushaltestellen sind dem Entwurf des Nahverkehrsplans, Kapitel 6.2.2 Haltestellenkataster (Seite 76 f.), Kapitel 7.7 Haltestellen im Busverkehr (S. 88 f) sowie dem  Anhang, Tabelle 67, Haltestellenkataster (Seite 177 ff.) zu entnehmen. Zudem sind ausführliche Excel-Dateien zum Thema Haltestellen und deren Kategorisierung über den Link des Kreises Unna: http://www.kreis-unna.de/startseite/politik-amp-verwal­tung/verwaltung/koordinierungsstelle-fuer-planungsaufgaben/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplanung.html aufrufbar.