Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen stimmt der 2. Fortschreibung 2013 des "Regionalen Einzelhandels­konzeptes für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche" zu und beauftragt die Ver­waltung, im Arbeitskreis REHK weiterhin auf dieser Grundlage zu arbeiten.


Abstimmungsergebnis: Bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


In der Fortschreibung des REHK sehe sie ein regionales Erfolgsmodell, stellte Frau Dyduch fest. Mit großem Interesse habe sie an der Veranstaltung zur Aufstellung des REHK teilgenom­men. Die Stärkung des östlichen Ruhrgebiets sei eine wichtige Aufgabe. Ein regionaler Konsens solle bei der Ansiedlung von Einzelhandel und Erstellung von Einzelhandelskonzepten erreicht werden. Probleme – wie z. B. das Projekt FOC Werl – würden gemeinschaftlich angegangen. Ziel sei ein gemeinsames Antreten für die Interessen der Region. Dabei seien die Spielregeln für alle zu beachten. In der Fortschreibung werde dem demografischen Wandel Rechnung getragen und Kaufkraftveränderungen berücksichtigt. Die Stadt Kamen solle weiter aktiv mitarbeiten.

 

In der vergangenen Zeit sei eine Vervielfachung der Einzelhandelsflächen zu beobachten, mel­dete sich Herr Diederichs-Späh zu Wort. Beispielhaft seien zu erwähnen, Lünen, Bergkamen, Unna, Werl, Castrop-Rauxel. Seiner Meinung nach würden die Konzepte nahezu gleich ausse­hen, so dass absehbar mit Konflikten zu rechnen sei. Er erkundigte sich daher nach der Funktionsweise der Abstimmungsregularien. Anzumerken seien auch die großen Erweiterungen von Möbelhäusern (z. B. Turflon in Werl, Neuansiedlung eines großen Möbelhauses in Hamm).

 

Herr Liedtke wies bezüglich des Ablaufes eines Konsensverfahrens auf Seite 11 der Kurzfas­sung des REHK hin. Alle regional bedeutsamen Planvorhaben würden dieses Verfahren durch­laufen. Die Einzelhandelsentwicklung am ehemaligen Hertie-Standort habe keiner Abstimmung bedurft, da die planungsrechtliche Grundlage bereits vorhanden ist – Ausweisung im Be­bauungsplan als Kerngebiet. Es sei so, dass integrierte Lagen keine Auswirkungen auf das REHK hätten. Hinsichtlich großer Möbelhäuser sei klarzustellen, dass das Sortiment „Möbel“ als nicht zentrenrelevant einzustufen sei. Hier liege das Augenmerk auf den Randsortimenten, die als zentrenrelevant einzustufen seien und daher eingedämmt werden müssten.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Diederichs-Späh, welche Auswirkungen das REHK auf den Landesentwicklungsplan (LEP) - sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel - habe.

 

Der LEP – sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel - ginge nun in das Verfahren, erläu­terte Herr Liedtke. Die beteiligten Kommunen seien aufgefordert, die im LEP dargestellte Ent­wicklung zu prüfen und eine Stellungnahme bis zum 28.02.2014 abzugeben. Die Verwaltung bereite derzeit die Stellungnahme vor. Der Planungs- und Umweltausschuss werde noch rech­tzeitig  beteiligt und der LEP-Entwurf bereitgestellt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh zum Verfahrensstand „FOC-Werl“ erklärte Herr Liedtke, dass noch keine Klage erhoben worden sei. Federführend tätig sei der Oberbürger­meister der Stadt Hamm für den Arbeitskreis der Städte, die sich mit Votum der parlamentari­schen Gremien gegen das Vorhaben der Stadt Werl einsetzen, an dem auch die Stadt Kamen beteiligt sei. Die Stadt Werl habe in der Sommerpause Beschlüsse gefasst. Die abschließende Analyse hinsichtlich möglicher Auswirkungen liege dem Arbeitskreis noch nicht vor. Die rechtli­che Prüfung sei noch nicht gänzlich abgeschlossen. Je nach Ergebnis werde grundsätzlich die Möglichkeit einer Klage erwogen.

 

Frau Schaumann merkte an, dass der Eindruck entstehen könne, dass bei nicht konsensfähi­gen Vorhaben die Entscheidung auf freiwilliger Basis ein zu schwaches Umsetzungsmittel sei.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Liedtke darauf hin, dass die Planungshoheit der Ge­meinde nicht ausgehebelt werden könne. Die Stadt Werl habe jedoch zugesagt, sich an den REHK-Richtlinien zu orientieren. Mit Bezug auf die bisherige Praxis sei das Verfahren insgesamt positiv zu bewerten. Geplante Objekte würden ausführlich diskutiert und auf die Verträglichkeit geprüft.

 

Zur Situation des Einzelhandels im Allgemeinen wies Herr Margraf auf die zunehmende Konkur­renz durch das Internet hin. Oftmals ließen sich die Verbraucher ausführlich in Einzelhandelsge­schäften beraten und würden im Internet die Käufe tätigen. Dies sei ein Missbrauch von Fach­wissen. Er appellierte, das Bewusstsein der Verbraucher für die große Bedeutung des Einzel­handels zu wecken und für den Einzelhandel in der eigenen Innenstadt zu werben. Langfristig bestehe die Gefahr von nachhaltigen Angebotsverlusten in der Innenstadt.

 

Frau Schaumann wies darauf hin, dass diese Thematik nicht in Zusammenhang mit dem Ta­gesordnungspunkt stehe. Vielmehr sei dies im Rahmen der Aufstellung eines kommunalen Ein­zelhandelskonzeptes aufzugreifen.

 

Dieses allgemeine Problem lasse sich kaum über ein kommunales Einzelhandelskonzept lösen, entgegnete Herr Lipinski und sei nicht zu diesem Tagesordnungspunkt so eingehend zu disku­tieren.

 

Auch Herr Heidenreich bestätigte, dass das Problem mit dem Internethandel nicht neu sei. Vor Ort sei der Vorteil des stationären Handels herauszustellen. Ansätze habe es dazu in der Ver­gangenheit bereits gegeben. Lösungsansätze seien in der Gewerbegemeinschaft in allen Städten zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Frau Schaumann fragte nach, ob eine Fortschreibung des Kommunalen Einzelhandelskonzep­tes vorgesehen sei.

 

Aktuell sei die Fortschreibung des Kommunalen Einzelhandelskonzeptes nicht geplant, erklärte Herr Liedtke. Das Thema solle bei Bedarf aufgegriffen werden.

 

Insgesamt ginge die Entwicklung zum Internethandel hin zu Lasten des Einzelhandels, führte Herr Kissing aus. Zunächst sei der Bestand zu analysieren und ein Konzept zu erarbeiten. Da­bei sei die Solidarität vor Ort wichtig. Instrumentarien vor Ort seien zu nutzen. Über die Ent­wicklung einer Stadt sei ständig nachzudenken.