Der Bürgermeister nahm Stellung zum Antrag der CDU-Fraktion. Er stellte fest, dass es sich hier um einen internen Personalvorgang der Stadtverwaltung handele.

Zum Sachverhalt erläuterte er, dass es bei der Feuerwehr einen 54-Stunden-Dienst gegeben habe, der aber seit dem Urteil der EU 2005 nicht mehr zulässig sei. Ab dem 01.01.2006 sei auf einen 48-Stunden-Dienst umgestellt worden. Daraufhin wurden seitens der Feuerwehr Anträge für Frei­zeitausgleich oder ersatzweise geldliche Leistungen gestellt, um von der Verwal­tung als Arbeit­geber darüber einen schriftlichen Bescheid zu bekommen. Es wurde zunächst ver­einbart, diese Anträge zurückzustellen, 2009 aber erfolgten auf Wunsch der Kollegen die Bescheide an die Feuerwehr. Es habe gegen diese Bescheide keinen Widerspruch gegeben. Diese seien somit rechts- und bestandskräftig. Daraus folge, dass kein Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung bestehe.

Der Bürgermeister betonte, dass der Personalrat eine Stellungnahme nicht für erforderlich halte, da er schon in den Fraktionen ausführlich zu dem Thema berichtet habe. Zudem sei laut der GO eine Stellungnahme in einem Gremium nicht vorgesehen.

Er führte weiter aus, dass es vor ca. zwei Jahren Gespräche zwischen der Verwaltung, der Feu­erwehr und dem Personalrat gegeben habe. Entscheidend war hier der Ausgang mehre­rer Gerichtsentscheidungen, die nicht positiv für die Feuerwehr ausgingen. Anfang 2013 habe er Gespräche mit den Bürgermeistern aus Schwerte, Unna und Lünen geführt. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Bedingungen in den Städten unterschiedlich seien. Der Bürgermeister ergänzte, dass eine Lösung schwierig sei. Man könne den moralischen Aspekt einer An­erkennung der Mehrar­beitsleistung nicht ignorieren. Er ging auf das Schreiben der Personal­räte von vier Städten ein und erläuterte, dass das Schreiben auf Kamen nicht zutreffe. Ver­gleichs­verhandlungen, wie im Antrag gestellt, könne es nicht geben. Sie seien gem. § 2 LBG unwirk­sam. Zielfüh­rend wäre es zudem, wenn auch Angestellte mit einzubeziehen seien. Zur Verfah­rens­form, wie es im Antrag gewünscht werde, stellte der Bürgermeister klar, dass es hier um ein Personalge­schäft ginge und dies sei nicht parlaments­relevant.

Weiter zitierte der Bürgermeister die Begrün­dung des Antrags und legte dar, dass die Äußerung im Antrag, dass es keine Beförderung oder Höhergrup­pie­rung bei der Feuerwehr gegeben habe sach­lich falsch sei. Gemeinsam mit dem Personalrat werde man nach eventuellen Lösungen suchen. Allerdings sei die Stadt in der Haushaltssicherung und könne über freiwillige Leistungen nicht selbst entscheiden. Sollte darüber bera­ten werden, dann über eine angemessene Höhe und nicht über die Ansprü­che der Bruttobe­rechnungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. bis 1,5 Mio. €. Es müsse überlegt werden, ob die Lösung mit einem Freizeitausgleich, einer geldlichen Würdigung oder einem Mischkon­zept zum Ergebnis führen könne. Er bat die Aus­schussmitglieder von dem Antrag Abstand zu nehmen. Er sei fachlich unangemessen, in der Sache nicht hilfreich und formal inakzeptabel.

 

Herr Eisenhardt verwies einleitend auf die geänderte Formulierung des Tagesordnungs­punktes. Die ursprüngliche Formulierung der CDU-Fraktion sei vom Schreiben der Personalräte so übernommen worden. Er erläu­terte den Antrag der CDU-Fraktion und appellierte an die be­sondere Für­sorgepflicht des Arbeitge­bers. Die Beschäftigten der Feuerwehr sollten auch ohne Rechtsanspruch keine Nachteile er­warten, da ihre Ansprüche moralisch begründet seien. Er befürwortete die angekündigten Ge­spräche zwi­schen der Verwaltung und der Feuerwehr. Herr Eisenhardt sah ein, dass die Politik sich aus Geschäften der laufenden Verwaltung rauszuhalten habe. Der Personalrat habe die Fraktion über die Verhand­lungen ausführlich informiert. Er erklärte, den Antrag zu­rückzuziehen. Rückblickend sei er aber aufgrund der dazu jetzt geführten Gespräche sinnvoll gewesen.

 

Der Bürgermeister merkte kritisch an, dass Herr Eisenhardt sachlich nicht hinreichend informiert sei. Es habe laufend Gespräche zwischen der Verwaltung, dem Personalrat und der Feuer­wehr gegeben. Auch sei das Schreiben der Personalräte schon vor seiner Veröffentlichung bekannt gewesen. Der Bürgermeister betonte, dass der CDU-Antrag nicht ausschlaggebend für die Auf­nahme von Gesprächen sei. Außerdem wiederholte er, dass der Sachverhalt laut GO nicht parlamentsrelevant sei. Er verdeutlichte, dass die wirkliche Problemlage nicht in der Aner­kenntnis des moralischen Anspruchs liege, sondern in der Begrenzung der Mög­lichkeiten vor dem Hin­tergrund der Rechtslage sowie der Haushaltssituation. Dennoch gehe er davon aus, dass zeitnah Grund­lagen für ein Ergebnis gefunden würden. Er bestätigte die Rücknahme des Antrags der CDU-Frak­tion.

 

Frau Dyduch bestätigte die Beratungen mit dem Personalrat und machte deutlich, dass es auch schon in der Vergangenheit mehrfach Gespräche über rechtliche Hürden und die mo­ralische Aspekte gegeben habe.

 

Herr Grosch begrüßte den Antrag der CDU, ohne den er nicht über das Thema informiert gewe­sen sei. Er wünschte der Verwaltung viel Glück bei den Verhandlungen.

 

Herr Eisenhardt teilte mit, dass es zu diesem Thema künftig von der CDU-Fraktion weitere Anfra­gen geben werden.