Sitzung: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Der Bürgermeister nahm Stellung zum Antrag der CDU-Fraktion. Er stellte fest, dass es sich hier um einen internen Personalvorgang der Stadtverwaltung handele.
Zum Sachverhalt erläuterte er, dass es bei der Feuerwehr einen 54-Stunden-Dienst gegeben habe, der aber seit dem Urteil der EU 2005 nicht mehr zulässig sei. Ab dem 01.01.2006 sei auf einen 48-Stunden-Dienst umgestellt worden. Daraufhin wurden seitens der Feuerwehr Anträge für Freizeitausgleich oder ersatzweise geldliche Leistungen gestellt, um von der Verwaltung als Arbeitgeber darüber einen schriftlichen Bescheid zu bekommen. Es wurde zunächst vereinbart, diese Anträge zurückzustellen, 2009 aber erfolgten auf Wunsch der Kollegen die Bescheide an die Feuerwehr. Es habe gegen diese Bescheide keinen Widerspruch gegeben. Diese seien somit rechts- und bestandskräftig. Daraus folge, dass kein Rechtsanspruch auf Freizeitausgleich oder Vergütung bestehe.
Der Bürgermeister betonte, dass der Personalrat eine Stellungnahme nicht für erforderlich halte, da er schon in den Fraktionen ausführlich zu dem Thema berichtet habe. Zudem sei laut der GO eine Stellungnahme in einem Gremium nicht vorgesehen.
Er führte weiter aus, dass es vor ca. zwei Jahren Gespräche zwischen der Verwaltung, der Feuerwehr und dem Personalrat gegeben habe. Entscheidend war hier der Ausgang mehrerer Gerichtsentscheidungen, die nicht positiv für die Feuerwehr ausgingen. Anfang 2013 habe er Gespräche mit den Bürgermeistern aus Schwerte, Unna und Lünen geführt. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Bedingungen in den Städten unterschiedlich seien. Der Bürgermeister ergänzte, dass eine Lösung schwierig sei. Man könne den moralischen Aspekt einer Anerkennung der Mehrarbeitsleistung nicht ignorieren. Er ging auf das Schreiben der Personalräte von vier Städten ein und erläuterte, dass das Schreiben auf Kamen nicht zutreffe. Vergleichsverhandlungen, wie im Antrag gestellt, könne es nicht geben. Sie seien gem. § 2 LBG unwirksam. Zielführend wäre es zudem, wenn auch Angestellte mit einzubeziehen seien. Zur Verfahrensform, wie es im Antrag gewünscht werde, stellte der Bürgermeister klar, dass es hier um ein Personalgeschäft ginge und dies sei nicht parlamentsrelevant.
Weiter zitierte der Bürgermeister die Begründung des Antrags und legte dar, dass die Äußerung im Antrag, dass es keine Beförderung oder Höhergruppierung bei der Feuerwehr gegeben habe sachlich falsch sei. Gemeinsam mit dem Personalrat werde man nach eventuellen Lösungen suchen. Allerdings sei die Stadt in der Haushaltssicherung und könne über freiwillige Leistungen nicht selbst entscheiden. Sollte darüber beraten werden, dann über eine angemessene Höhe und nicht über die Ansprüche der Bruttoberechnungen in Höhe von ca. 1,2 Mio. bis 1,5 Mio. €. Es müsse überlegt werden, ob die Lösung mit einem Freizeitausgleich, einer geldlichen Würdigung oder einem Mischkonzept zum Ergebnis führen könne. Er bat die Ausschussmitglieder von dem Antrag Abstand zu nehmen. Er sei fachlich unangemessen, in der Sache nicht hilfreich und formal inakzeptabel.
Herr Eisenhardt verwies einleitend auf die geänderte Formulierung des Tagesordnungspunktes. Die ursprüngliche Formulierung der CDU-Fraktion sei vom Schreiben der Personalräte so übernommen worden. Er erläuterte den Antrag der CDU-Fraktion und appellierte an die besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Beschäftigten der Feuerwehr sollten auch ohne Rechtsanspruch keine Nachteile erwarten, da ihre Ansprüche moralisch begründet seien. Er befürwortete die angekündigten Gespräche zwischen der Verwaltung und der Feuerwehr. Herr Eisenhardt sah ein, dass die Politik sich aus Geschäften der laufenden Verwaltung rauszuhalten habe. Der Personalrat habe die Fraktion über die Verhandlungen ausführlich informiert. Er erklärte, den Antrag zurückzuziehen. Rückblickend sei er aber aufgrund der dazu jetzt geführten Gespräche sinnvoll gewesen.
Der Bürgermeister merkte kritisch an, dass Herr Eisenhardt sachlich nicht hinreichend informiert sei. Es habe laufend Gespräche zwischen der Verwaltung, dem Personalrat und der Feuerwehr gegeben. Auch sei das Schreiben der Personalräte schon vor seiner Veröffentlichung bekannt gewesen. Der Bürgermeister betonte, dass der CDU-Antrag nicht ausschlaggebend für die Aufnahme von Gesprächen sei. Außerdem wiederholte er, dass der Sachverhalt laut GO nicht parlamentsrelevant sei. Er verdeutlichte, dass die wirkliche Problemlage nicht in der Anerkenntnis des moralischen Anspruchs liege, sondern in der Begrenzung der Möglichkeiten vor dem Hintergrund der Rechtslage sowie der Haushaltssituation. Dennoch gehe er davon aus, dass zeitnah Grundlagen für ein Ergebnis gefunden würden. Er bestätigte die Rücknahme des Antrags der CDU-Fraktion.
Frau Dyduch bestätigte die Beratungen mit dem Personalrat und machte deutlich, dass es auch schon in der Vergangenheit mehrfach Gespräche über rechtliche Hürden und die moralische Aspekte gegeben habe.
Herr Grosch begrüßte den Antrag der CDU, ohne den er nicht über das Thema informiert gewesen sei. Er wünschte der Verwaltung viel Glück bei den Verhandlungen.
Herr Eisenhardt teilte mit, dass es zu diesem Thema künftig von der CDU-Fraktion weitere Anfragen geben werden.