Sitzung: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Der Bürgermeister, Herr Hupe, erläuterte den Gesamtsachverhalt, stellte die vorgesehene Beratungsabfolge dar und begründete die geplanten Verfahrensschritte einer Optimierung der KBG.
Nach Beratung des Jahresabschlusses 2012 in der Ratssitzung am 26.09.2013 seien in der Sitzung am 13.11.2013 weitere Verfahrensschritte zu erörtern, soweit sie in die Zuständigkeit des Rates fielen, so beispielsweise die Änderung des Gesellschaftsvertrages.
Zum Vorlauf erinnerte er an seine bisherigen Mitteilungen u.a. im Aufsichtsrat, dass seitens der Verwaltung eine Untersuchung der wirtschaftlichen Binnenstruktur und betriebswirtschaftlichen Steuerung gestartet worden sei. Parallel dazu habe aufgrund einer Initiativbewerbung die Firma Bevenue in diesem Zeitraum eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Blick auf das operative Geschäft durchgeführt.
Das Gutachten liege vor und sei inzwischen allen Fraktionen zugeleitet und sei auch ohne parlamentarische Beratung öffentlich auch im Internet kommentiert worden.
Der Bürgermeister ging auf die Kernaussagen des Gutachtens ein und kommentierte sie aus Sicht der Verwaltung.
Das Gutachten von Bevenue treffe folgende Feststellungen:
Eine Stadthalle werde es nicht zum Nulltarif geben.
Diese Feststellung sei bekannt und in dieser Deutlichkeit bereits wiederholt selbst getätigt worden.
Ein Marketingkonzept allein führe nicht zu nennenswerten Ertragssteigerungen.
Mit der Option eines Marketingkonzeptes, das aus sich heraus dazu führen könne, die Erträge in hohem Maße fließen zu lassen, gehe das Gutachten sehr vorsichtig um. Es werde angeregt, Kundenbefragungen durchzuführen und ein neues Vermarktungskonzept aufzustellen.
Der vorhandene Personalkörper sei zu schlank für eine Marketingoffensive.
Daraus möge man ableiten, dass eine Personalaufstockung zielführend sein könne, wenn man dies so anstrebe. Daraus sei aber zunächst einmal der Schluss zu ziehen, dass der Personalblock der KBG eben sehr schlank sei. Er sagte zu, darauf noch detaillierter eingehen zu wollen.
Dieser Befund werde ergänzt von der Forderung eine Umsatz- und Kostenanalyse durchzuführen. Dies halte die Verwaltung für sinnvoll, so der Bürgermeister, wobei anzumerken sei, dass es bereits in der Vergangenheit zwar nicht flächendeckend, aber punktuell in Abhängigkeit vom Veranstaltungstypus bereits Deckungsbeitragsrechnungen gegeben habe. Sie helfen aber nicht, wenn man von vornherein wisse, dass sie negativ abschließe. Der Ansatz von Weiterrechnungsmöglichkeiten geringfügiger Leistungen im technischen Bereich oder von Heizkosten sei nicht zielführend, weil Mietpreissteigerungen die Folge sein würden. Er gebe zu bedenken, dass die Preise im Vermietungsgeschäft bereits jetzt vergleichsweise deutlich seien. Ohnehin falle nicht jede Akquise leicht und scheitere mitunter.
Als einen weiteren zentralen Aspekt beschreibe das Gutachten die Betriebsform der Gastronomie, die als untypisch qualifiziert werde. Das hier gewählte Splittingmodell von Stadthallengastronomie und Verpachtung der Gaststätte entspräche nicht dem überwiegend üblichen gastronomischen Versorgungskonzept aus einer Hand. Gerade diese Verzahnung werde aber hier nicht nur von der Verwaltungsleitung positiv bewertet. Sie habe sich aus der Sicht aller beteiligten Vertragspartner bewährt.
Zusammengefasst sei festzuhalten, dass das Gutachten einen bestimmten status quo bestätige. Möglichkeiten aber, ohne großen Aufwand viel an zusätzlichem Erlös zu generieren, zeige es nicht auf. Die Anregung zur betriebswirtschaftlich ausgerichteten Steuerung sei hilfreich.
Parallel dazu sei eine Untersuchung in der Verwaltung angestellt worden, die ganz deutlich zeige, dass eine Erlössteigerung im freien Vermietungsgeschäft nur schwer erzielbar sei. 20 Jahre Erfahrung im Vermarktungsgeschäft belegten das im Übrigen. Insofern habe man das Hauptaugenmerk auf die Analyse des Kostenblocks gelegt. Ein fester Kostenblock umfasse die Personalkosten der Beschäftigten und liege bei ca. 360.000 Euro pro Jahr.
Der Bürgermeister appellierte hier anzusetzen und nicht bei Marketingstrategien. Sie seien zu risikobehaftet. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrates, keine Risiko-Veranstaltungen, wie etwa Stargastspiele mehr durchzuführen. Um an den Personalkostenblock heranzugehen, bedürfe es aber nachvollziehbarerweise des richtigen Zeitpunktes.
Im Personalmanagement der Stadtverwaltung sei ein Status erreicht, der wesentlich mit dem Haushaltssicherungskonzept und seinen Auswirkungen zu tun habe. Dazu gehörten Unterbesetzungen, knappe Besetzungen und Vakanzen, dazu gehöre Personalbewegung einschließlich des dem HSK zuzurechnenden Grundsatzes, jede 3. frei werdende Stelle nicht wieder zu besetzen. Vor diesem Hintergrund sei ein Schritt des Konzeptes, die zum 01.01.2014 frei werdende Stelle des Herrn Sostmann, der in die Freizeitphase der Altersteizeit gehe, mit Herrn Frieling als Fachdezernent für Wirtschaftsförderung zu besetzen. Aufgrund des bewährt guten Zusammenwirkens mit der Tätigkeit des Geschäftsführers der TECHNOPARK KAMEN, Herrn Ebbers, sei das Anforderungsprofil an diese Stelle eher kommunikativ/organisatorisch als betriebswirtschaftlich geprägt. Die Leitung des Fachbereichs Kultur werde dem Geschäftsführer der KBG, Herrn Herrmann übertragen, der aus dem Kulturbereich komme. Er sei somit prädestiniert, in beiden Bereichen, der Geschäftsführung der KBG und im Bereich des Managements der Kulturveranstaltungen zu arbeiten. Dazu werde er mit seinem geltenden Überleitungsvertrag zurück in die Verwaltung wechseln.
Davon profitierten nach Prüfung sowohl der Personalhaushalt der Verwaltung als auch der Personaletat der KBG.
Alle weiteren Beschäftigten der KBG würden mit unveränderten Tarifmerkmalen weiter beschäftigt. Über eine Verzahnung der Tätigkeiten mit der Stadtverwaltung würden wertvolle Synergien im haus- sowie veranstaltungstechnischen Bereich erreicht.
Die KBG bleibe in der Gesellschaftsform der GmbH erhalten. Dies sei zwingend aus Gründen der Fördermittelbindung bis 2019, aus steuerlichen und aus Gründen der Personalbewirtschaftung der Gastronomie mit kurzfristig beschäftigtem Personal.
Die kaufmännische Aufgabe der Buchhaltung werde künftig aus der Gesellschaft verlagert auf Mitarbeiter im Fachbereich Finanzbuchhaltung 20.1. Die betriebswirtschaftliche Steuerung und das Controlling werde dem Fachbereich Personal und Steuerung 10.2 übertragen. Herr Dreher werde die Aufgabe der kaufmännischen Leitung übernehmen. Dadurch wiederum erreiche man eine Entlastung des Geschäftsführers und schaffe ihm das notwendige Zeitfenster für die Übernahme der Aufgaben des Kulturbereichs.
Mit der Einbindung der Finanzbuchhaltung und des Controllings verbindet und erwartet der Bürgermeister über die Schnittstelle des Leistungsaustausches hinaus eine betriebswirtschaftlich geprägte Steuerung mit transparentem Berichtswesen.
Nach Ablauf des Leasingsvertrages des Dienst-Kfz werde die KBG Dienstfahrzeuge der Verwaltung nutzen.
Letztlich werde vorgeschlagen, den Aufsichtsrat aufzulösen. Wie eine erweiterte Gesellschafterversammlung diese Aufgaben übernehme, werde geprüft. Dazu werde ein Vorschlag zur Ratssitzung im November erarbeitet.
Abschließend fasste der Bürgermeister die Effekte des Konzeptes zusammen.
Die Personalkosten würden gesenkt. Die Vorgabe des HSK werde eingehalten. Es könne zu Einsparungen von rd. 120.000 Euro pro Jahr führen. Das sei konservativ kalkuliert und realistisch zu erwarten. Der Jahresverlust der KBG sinke abzüglich Pachtzahlung auf rd. 300.000 Euro pro Jahr. Er gab zu bedenken, dass im Benchmark der Stadthallen die KBG mit ihrem Verlustniveau schon jetzt nicht schlecht liege.
Am Ende bleibe die Frage, ob ein Verlust in dieser Höhe für eine Stadthalle in der gegebenen Größenordnung für die Stadt akzeptabel sei, politisch zu bewerten.
Frau Dyduch begrüßte, dass parallel interne Untersuchungen der Stadtverwaltung und durch externe Berater der Firma Bevenue durchgeführt und abgeschlossen worden seien. Durch die Feststellung des Gutachtens, eine Stadthalle sei nicht umsonst zu haben, sehe sie die grundsätzliche Haltung ihrer Fraktion bestätigt. Das Gutachten werde als interessante Datensammlung und hilfreiche Grundlage für weitere Prozesse gewertet. Die vom Bürgermeister vorgetragenen Konsequenzen der personellen und organisatorischen Verzahnung zwischen der KBG und der Stadtverwaltung seien sinnlogisch und schlüssig, die damit einhergehenden Einsparungen unterstütze ihre Fraktion. Sie bewertete die Überlegungen als sehr gute Handlungsansätze und Basis für weitere Beratungs- und Umsetzungsschritte, die deshalb positiv begleitet würden.
Herr Eisenhardt war irritiert über den Tagesordnungspunkt und empfand den Bericht als zu umfassend. Er wünsche einen zeitnahen schriftlichen Bericht über den Vortrag und dessen Vorschläge, insbesondere zum Thema Personalentwicklung in den Fachbereichen und der KBG. Er merkte an, dass die Fraktion den Gutachter gerne selbst noch zu ungeklärten Fragen befragt hätte, wie z.B. über das Thema „Benchmarks“ (Anm.: Benchmarking = Maßstäbe vergleichen) und über das Verhältnis der überproportionalen städtischen Veranstaltungen in der Stadthalle. Herr Eisenhardt gab zu bedenken, dass die KBG schon mit enormen Summen unterstützt werde und dies letztlich Steuererhöhungen für die Bürger bedeute.
Der Bürgermeister empfand die kritischen Aussagen von Herrn Eisenhardt als nicht gerechtfertigt, da es einen Abgrenzungsbereich in der Form schon gäbe. Dieser werde nur inhaltlich erweitert. Weiter zählte der Bürgermeister die jährlichen städtischen Veranstaltungen in der Stadthalle auf, die im Gutachten nicht aufgelistet worden sind:
6 Ratssitzungen, 6 Seniorennachmittage, 4 Kunstaustellungen, 2 Eignungstests für Auszubildende, 2 Personalratsveranstaltungen, Tag des Ehrenamtes, eine Veranstaltung für die Bauordnungsamtsleiter NRW, Versteigerungen für Fundsachen, Begrüßung und Dank an die Teilnehmer der Frühjahrsputzveranstaltung, eine Veranstaltung zum „Muttertagskonzert“ Musikschule, „GSW-Kamen-Klassik“ und das Fastenbrechen. All diese Veranstaltungen würden der Stadtverwaltung zugeordnet; sie würden aber nicht „künstlich“ in die Stadthalle verschoben. Der Bürgermeister erinnerte an den damaligen Stadthallenbau aufgrund des Abrisses des Saals Funke. In diesem Zusammenhang nahm er Bezug auf die damals kontrovers geführte Debatte der Gründung einer GmbH oder eines offenen Bürgerhauses in Selbstverwaltung.
Herr Grosch verwies auf den Aspekt in dem Gutachten, dass keine stadthallentypischen Veranstaltungen in der Stadthalle stattfänden. Die wären eher in der Konzertaula zu finden. Er verdeutlichte, dass man damals die mehrheitlich gewollte Stadthalle so nicht hätte bauen dürfen, wie sie heute hier stehe. Grundsätzlich hielt Herr Grosch das Gutachten für wenig informativ und kritisierte die mangelnde Informationen zum Umfeld der Stadt Kamen. Er empfand das Konzept hinsichtlich der Verzahnung der Mitarbeiter als zu undurchsichtig. Er vertrat die Meinung, dass hier das „Minusgeschäft“ der KBG verschleiert werde. Letztlich fehle es ihm in dem Gutachten an Untersuchungen und Empfehlungen zu gewinnbringenden Veranstaltungsalternativen.
Zu der vermuteten Verschleierung von Geschäftsvorfällen und Kosten erwiderte der Bürgermeister, dass es sich um die Frage veränderter Zuordnungen handele. Die betriebswirtschaftlichen Abrechnungen eines Betriebes gewerblicher Art, welche die Stadt gesetzlich durchführen müsse, berücksichtigten die Positionen und grenzten sie sauber ab. Der Bürgermeister versicherte, dass die veränderte Organisation des Buchungsgeschäftes kostengünstiger sei und es zu realen Ersparnissen kommen werde. Herrn Grosch bat er um konkrete Vorschläge für gewinnbringende Kulturveranstaltungen, die gemeinsam diskutiert und geprüft werden könnten.
Herr Kühnapfel machte deutlich, dass auch seine Fraktion sich damals kritisch zum Bau der Stadthalle geäußert habe. Dennoch werde weiter die Optimierung der KBG konstruktiv begleitet und Einsparpotenzial erörtert. Ihm sei bewusst, dass es eine Stadthalle nicht zum Nulltarif geben werde. Das Gutachten hielt er für eine gut dargestellte Analyse, empfand die Handlungsempfehlungen aber als sehr mager. Weiter bat Herr Kühnapfel darum, das maßgebende „Verwaltungskonzept“ schriftlich zu bekommen. Er sah bei den personellen Verrechnungen einen Sinn, wenn sie zu einer Einsparung führen würden, forderte aber Transparenz der Einsparpläne im Personalbereich der KBG und der Verwaltung.
Frau Schaumann erklärte, dass das Gutachten in der Organisation der KBG “untypische“ Strukturen aufzeige. Sie wünsche sich eine klare Erläuterung, ob „typische“ Strukturen nicht erfolgreicher seien. Die Personalzusammenführung der KBG und der Verwaltung sähe sie wie ihre Vorredner. Hier läge ein „Verschiebebahnhof“ vor. Die Verzahnung sei zwar eventuell effizienter, aber die Gewinneinsparung könne sie sich nicht erklären. Sie wünsche sich den Vortrag des Bürgermeisters als schriftliche Vorlage.
Der Bürgermeister erklärte erneut die Verzahnung des Personals zwischen der KBG und der Verwaltung und verwies auf den gleichbleibenden Aufgaben- und Kostenblock der Verwaltung, und die zugleich sinkenden Personalkosten in der KBG.
Herr Tost ergänzte, dass die unterstellte „Verschiebung und Trickserei“ eine verdeckte Gewinnausschüttung zu Folge haben würde und es somit zu Prüfungsproblemen kommen müsse. Dies sei rechtswidrig und nicht Ziel des Verwaltungskonzeptes. Daher sei Transparenz geboten.
Der Bürgermeister sagte die schriftliche Wiedergabe seines Vortrags mit der Niederschrift zu. Die geplante Veränderung der Dezernatsstruktur zum 01.01.2014 erläutere er in der Ratssitzung im Dezember. Er wies darauf hin, dass diese Personalentscheidungen in die Organisationshoheit des Bürgermeisters fielen und eines Ratsentscheids nicht bedürfen.
Herr Lipinski hob auf die Historie eingehend hervor, dass bei aller aktueller Kritik an der womöglich überdimensionierten Größe der Halle, der Bau der Stadthalle damals dringend notwendig gewesen sei, um nach Abriss des Veranstaltungssaals Funke eine Ersatzeinrichtung für die Vereine zu schaffen. Die Halle stehe insofern für Vereinsförderung in der Stadt. Das sei zu begrüßen, denn die Vereine bereicherten durch ihre kulturelle Kraft maßgeblich das Veranstaltungsangebot und trügen zu kultureller Vielfalt bei. Die ließe sich aus Kostengründen durch Fremdveranstaltungen finanziert aus dem städtischen Haushalt nicht auffangen. Zudem sei zu bedenken, dass die in Regie der KBG durchgeführten Kulturveranstaltungen den städtischen Haushalt nicht belastet hätten. Auch aufgrund dieses Aspektes stehe man damals wie heute zur Stadthalle.
Herr Hasler fragte nach, ob die gutachterlichen Zahlen der KBG bzw. der Verwaltung nicht längst bekannt gewesen seien. Weiter fragte er, welche tatsächlichen Schlüsse und neue Erkenntnisse die Verwaltung aus dem Gutachten gezogen hätte. Er merkte an, dass die Änderungsvorschläge der Verwaltung im Gutachten nicht ersichtlich seien. Ferner fragte er den Bürgermeister, ob das Gutachten sein Geld wert sei.
Der Bürgermeister bejahte die letzte Frage, da das Gutachten den Status quo als Problemlage bestätige. Er führte weiter aus, dass ihm die Zahlen der KBG und der Verwaltung, die im Gutachten genannt werden, sehr wohl bekannt seien. Zu der Frage, welche Schlüsse gezogen würden, erinnerte er an seine ausführlichen Erläuterungen und Vorschläge, die als zielführend bzw. weniger zielführend bewertet würden. Er merkte an, dass die Möglichkeit und Chance der Personalverzahnung aus internen Überlegungen entstanden sei. Das habe das Gutachten nicht leisten können.
Herr Hasler wiederholte die Anmerkung im Gutachten, dass der Personalbedarf der KBG zu gering sei und dieser gestärkt werden müsse.
Der Bürgermeister betonte, dass bei einem Ziel „offensives Marketing“ mehr Personal benötigt werde. Die KBG sei dafür zu schlank aufgestellt. Ziel sei es aber nicht, nun mehr Personal aufzustellen und eine risikobehaftete Marketingoffensive zu starten Eine Zuschusssenkung sei nur über die Senkung der Kostenblöcke und eben nicht über nicht verifizierbare Erträge der Kostenblöcke im operativen Geschäft möglich.
Ergänzend zitierte Herr Tost einen Passus aus dem Gutachten: Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Organisationsstruktur, Aufgaben und Personalentwicklung der KBG sind von der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft durch deren Gesellschafter abhängig und an den sich hieraus ergebenden Rahmenbedingungen auszurichten. Genau um diese Ausrichtung ginge es nach Analyse von Aufgabenstrukturen und Kostenblöcken, von Leistungsaustausch und möglichen Synergieeffekten. Dies zu überschauen und darzustellen sei Auftrag der verwaltungsinternen Prüfung.
Mit Bezug auf den Wortbeitrag Lipinski vertrat Herr Grosch die Meinung, dass die Einrichtung eines Bürgerzentrums für die Vereine ausgereicht hätte. Er lobte, dass die im Gutachten dargestellten Weiterverrechnungsmöglichkeiten der Veranstaltungskosten nicht umgesetzt würden. Dies würde die Vereine nur zusätzlich belasten. Die Grundmietkosten seien bereits jetzt mit rd. 1000 € hoch. Er merkte an, dass Kulturveranstaltungen der Vereine auch in der Konzertaula, in der Gesamtschule oder Giebelsaal ausgerichtet werden könnten. Er sei insgesamt verblüfft darüber, dass die Verwaltung die Empfehlungen im Gutachten nicht in Betracht ziehe bzw. das Gegenteil anstrebe. Das halte er für fragwürdig.
Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Konzeption nur indirekt Ausfluss des Gutachtens sei. Die Vorschläge gingen auf die verwaltungsinterne Prüfung zurück. Diese seien im übrigen zeitpunktabhängig, ließen sich erst jetzt im Personalhaushalt des HSK realisieren. Er sagte eine zeitnahe Zuleitung des Protokolls zu und signalisierte die Bereitschaft im weiteren Beratungsprozess Ansprechpartner zu offenen Fragen zu sein.