Der Bürgermeister, Herr Hupe, erläuterte den Gesamtsachverhalt, stellte die vorgesehene Be­ratungsabfolge dar und begründete die geplanten Verfahrensschritte einer Optimierung der KBG.

Nach Beratung des Jahresabschlusses 2012 in der Ratssitzung am 26.09.2013 seien in der Sit­zung am 13.11.2013 weitere Verfahrensschritte zu erörtern, soweit sie in die Zuständigkeit des Rates fielen, so beispielsweise die Änderung des Gesellschaftsvertrages.

 

Zum Vorlauf erinnerte er an seine bisherigen Mitteilungen u.a. im Aufsichtsrat, dass seitens der Verwaltung eine Untersuchung der wirtschaftlichen Binnenstruktur und betriebswirtschaftlichen Steuerung gestartet worden sei. Parallel dazu habe aufgrund einer Initiativbewerbung die Firma Bevenue in diesem Zeitraum eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Blick auf das operative Geschäft durchgeführt.

Das Gutachten liege vor und sei inzwischen allen Fraktionen zugeleitet und sei auch ohne par­lamentarische Beratung öffentlich auch im Internet kommentiert worden.

 

Der Bürgermeister ging auf die Kernaussagen des Gutachtens ein und kommentierte sie aus Sicht der Verwaltung.

Das Gutachten von Bevenue treffe folgende Feststellungen:

Eine Stadthalle werde es nicht zum Nulltarif geben.

Diese Feststellung sei bekannt und in dieser Deutlichkeit bereits wiederholt selbst getätigt wor­den.

Ein Marketingkonzept allein führe nicht zu nennenswerten Ertragssteigerungen.

Mit der Option eines Marketingkonzeptes, das aus sich heraus dazu führen könne, die Erträge in hohem Maße fließen zu lassen, gehe das Gutachten sehr vorsichtig um. Es werde angeregt, Kundenbefragungen durchzuführen und ein neues Vermarktungskonzept aufzustellen.

Der vorhandene Personalkörper sei zu schlank für eine Marketingoffensive.

Daraus möge man ableiten, dass eine Personalaufstockung zielführend sein könne, wenn man dies so anstrebe. Daraus sei aber zunächst einmal der Schluss zu ziehen, dass der Personal­block der KBG eben sehr schlank sei. Er sagte zu, darauf noch detaillierter eingehen zu wollen.

Dieser Befund werde ergänzt von der Forderung eine Umsatz- und Kostenanalyse durchzufüh­ren. Dies halte die Verwaltung für sinnvoll, so der Bürgermeister, wobei anzumerken sei, dass es bereits in der Vergangenheit zwar nicht flächendeckend, aber punktuell in Abhängigkeit vom Veranstaltungstypus bereits Deckungsbeitragsrechnungen gegeben habe. Sie helfen aber nicht, wenn man von vornherein wisse, dass sie negativ abschließe. Der Ansatz von Weiterrech­nungsmöglichkeiten geringfügiger Leistungen im technischen Bereich oder von Heizkosten sei nicht zielführend, weil Mietpreissteigerungen die Folge sein würden. Er gebe zu bedenken, dass die Preise im Vermietungsgeschäft bereits jetzt vergleichsweise deutlich seien. Ohnehin falle nicht jede Akquise leicht und scheitere mitunter.

Als einen weiteren zentralen Aspekt beschreibe das Gutachten die Betriebsform der Gastrono­mie, die als untypisch qualifiziert werde. Das hier gewählte Splittingmodell von Stadthallengast­ronomie und Verpachtung der Gaststätte entspräche nicht dem überwiegend üblichen gastro­nomischen Versorgungskonzept aus einer Hand. Gerade diese Verzahnung werde aber hier nicht nur von der Verwaltungsleitung positiv bewertet. Sie habe sich aus der Sicht aller beteilig­ten Vertragspartner bewährt.

Zusammengefasst sei festzuhalten, dass das Gutachten einen bestimmten status quo bestätige. Möglichkeiten aber, ohne großen Aufwand viel an zusätzlichem Erlös zu generieren, zeige es nicht auf. Die Anregung zur betriebswirtschaftlich ausgerichteten Steuerung sei hilfreich.

 

Parallel dazu sei eine Untersuchung in der Verwaltung angestellt worden, die ganz deutlich zeige, dass eine Erlössteigerung im freien Vermietungsgeschäft nur schwer erzielbar sei. 20 Jahre Erfahrung im Vermarktungsgeschäft belegten das im Übrigen. Insofern habe man das Hauptaugenmerk auf die Analyse des Kostenblocks gelegt. Ein fester Kostenblock umfasse die Personalkosten der Beschäftigten und liege bei ca. 360.000 Euro pro Jahr.

Der Bürgermeister appellierte hier anzusetzen und nicht bei Marketingstrategien. Sie seien zu risikobehaftet. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den einstimmigen Beschluss des Auf­sichtsrates, keine Risiko-Veranstaltungen, wie etwa Stargastspiele mehr durchzuführen. Um an den Personalkostenblock heranzugehen, bedürfe es aber nachvollziehbarerweise des richtigen Zeitpunktes.

Im Personalmanagement der Stadtverwaltung sei ein Status erreicht, der wesentlich mit dem Haushaltssicherungskonzept und seinen Auswirkungen zu tun habe. Dazu gehörten Unterbe­setzungen, knappe Besetzungen und Vakanzen, dazu gehöre Personalbewegung einschließlich des dem HSK zuzurechnenden Grundsatzes, jede 3. frei werdende Stelle nicht wieder zu beset­zen. Vor diesem Hintergrund sei ein Schritt des Konzeptes, die zum 01.01.2014 frei werdende Stelle des Herrn Sostmann, der in die Freizeitphase der Altersteizeit gehe, mit Herrn Frieling als Fachdezernent für Wirtschaftsförderung zu besetzen. Aufgrund des bewährt guten Zusammen­wirkens mit der Tätigkeit des Geschäftsführers der TECHNOPARK KAMEN, Herrn Ebbers, sei das Anforderungsprofil an diese Stelle eher kommunikativ/organisatorisch als betriebswirtschaftlich geprägt. Die Leitung des Fachbereichs Kultur werde dem Geschäftsführer der KBG, Herrn Herrmann über­tragen, der aus dem Kulturbereich komme. Er sei somit prädestiniert, in beiden Bereichen, der Geschäftsführung der KBG und im Bereich des Managements der Kulturveranstaltungen zu arbeiten. Dazu werde er mit seinem geltenden Überleitungs­vertrag zurück in die Verwaltung wechseln.

Davon profitierten nach Prüfung sowohl der Personalhaushalt der Verwaltung als auch der Per­sonaletat der KBG.

Alle weiteren Beschäftigten der KBG würden mit unveränderten Tarifmerkmalen weiter beschäftigt. Über eine Ver­zahnung der Tätigkeiten mit der Stadtverwaltung würden wertvolle Synergien im haus- sowie veranstaltungstechnischen Bereich erreicht.

Die KBG bleibe in der Gesellschaftsform der GmbH erhalten. Dies sei zwingend aus Gründen der Fördermittelbindung bis 2019, aus steuerlichen und aus Gründen der Personalbewirtschaf­tung der Gastronomie mit kurzfristig beschäftigtem Personal.

 

Die kaufmännische Aufgabe der Buchhaltung werde künftig aus der Gesellschaft verlagert auf Mitarbeiter im Fachbereich Finanzbuchhaltung 20.1. Die betriebswirtschaftliche Steuerung und das Controlling werde dem Fachbereich Personal und Steuerung 10.2 übertragen. Herr Dreher werde die Aufgabe der kaufmännischen Leitung übernehmen. Dadurch wiederum erreiche man eine Entlastung des Geschäftsführers und schaffe ihm das notwendige Zeitfenster für die Über­nahme der Aufgaben des Kulturbereichs.

Mit der Einbindung der Finanzbuchhaltung und des Controllings verbindet und erwartet der Bür­germeister über die Schnittstelle des Leistungsaustausches hinaus eine betriebswirtschaftlich geprägte Steuerung mit transparentem Berichtswesen.

 

Nach Ablauf des Leasingsvertrages des Dienst-Kfz werde die KBG Dienstfahrzeuge der Ver­waltung nutzen.

 

Letztlich werde vorgeschlagen, den Aufsichtsrat aufzulösen. Wie eine erweiterte Gesellschafter­versammlung diese Aufgaben übernehme, werde geprüft. Dazu werde ein Vorschlag zur Rats­sitzung im November erarbeitet.

 

Abschließend fasste der Bürgermeister die Effekte des Konzeptes zusammen.

Die Personalkosten würden gesenkt. Die Vorgabe des HSK werde eingehalten. Es könne zu Einsparungen von rd. 120.000 Euro pro Jahr führen. Das sei konservativ kalkuliert und realis­tisch zu erwarten. Der Jahresverlust der KBG sinke abzüglich Pachtzahlung auf rd. 300.000 Euro pro Jahr. Er gab zu bedenken, dass im Benchmark der Stadthallen die KBG mit ihrem Verlustniveau schon jetzt nicht schlecht liege.

Am Ende bleibe die Frage, ob ein Verlust in dieser Höhe für eine Stadthalle in der gegebenen Größenordnung für die Stadt akzeptabel sei, politisch zu bewerten.

 

Frau Dyduch begrüßte, dass parallel interne Untersuchungen der Stadtverwaltung und durch externe Berater der Firma Bevenue durchgeführt und abgeschlossen worden seien. Durch die Feststellung des Gutachtens, eine Stadthalle sei nicht umsonst zu haben, sehe sie die grund­sätzliche Haltung ihrer Fraktion bestätigt. Das Gutachten werde als interessante Datensamm­lung und hilfreiche Grundlage für weitere Prozesse gewertet. Die vom Bürgermeister vorgetra­genen Konsequenzen der personellen und organisatorischen Verzahnung zwischen der KBG und der Stadtverwaltung seien sinnlogisch und schlüssig, die damit einhergehenden Einsparun­gen unterstütze ihre Fraktion. Sie bewertete die Überlegungen als sehr gute Handlungsansätze und Basis für weitere Beratungs- und Umsetzungsschritte, die deshalb positiv begleitet würden.

 

Herr Eisenhardt war irritiert über den Tagesordnungspunkt und empfand den Bericht als zu umfassend. Er wünsche einen zeitnahen schriftlichen Bericht über den Vortrag und des­sen Vorschläge, insbesondere zum Thema Personalentwicklung in den Fachbe­reichen und der KBG. Er merkte an, dass die Fraktion den Gutachter gerne selbst noch zu unge­klärten Fragen befragt hätte, wie z.B. über das Thema „Benchmarks“ (Anm.: Benchmarking = Maßstäbe ver­gleichen) und über das Verhältnis der überproportionalen städtischen Veranstal­tungen in der Stadthalle. Herr Eisenhardt gab zu bedenken, dass die KBG schon mit enormen Summen unter­stützt werde und dies letztlich Steuererhöhungen für die Bürger bedeute.

 

Der Bürgermeister empfand die kritischen Aussagen von Herrn Eisenhardt als nicht ge­rechtfer­tigt, da es einen Abgrenzungsbereich in der Form schon gäbe. Dieser werde nur in­haltlich er­weitert. Weiter zählte der Bürgermeister die jährlichen städtischen Veranstaltungen in der Stadt­halle auf, die im Gutachten nicht aufgelistet worden sind:

6 Ratssit­zungen, 6 Seniorennachmittage, 4 Kunstaustellungen, 2 Eignungstests für Auszubil­dende, 2 Personalratsveranstaltungen, Tag des Ehrenamtes, eine Veranstaltung für die Bauord­nungsamtsleiter NRW, Versteigerungen für Fundsachen, Begrüßung und Dank an die Teil­neh­mer der Frühjahrsputzveranstaltung, eine Veranstaltung zum „Muttertagskonzert“ Musikschule, „GSW-Kamen-Klassik“ und das Fastenbrechen. All diese Veranstaltungen würden der Stadtver­waltung zugeord­net; sie würden aber nicht „künstlich“ in die Stadthalle verschoben. Der Bürger­meister erinnerte an den damaligen Stadthallenbau aufgrund des Abrisses des Saals Funke. In diesem Zusammenhang nahm er Bezug auf die damals kontrovers geführte Debatte der Gründung einer GmbH oder eines offenen Bür­gerhauses in Selbstverwaltung.

 

Herr Grosch verwies auf den Aspekt in dem Gutachten, dass keine stadthallentypischen Veran­stal­tungen in der Stadthalle stattfänden. Die wären eher in der Konzertaula zu finden. Er ver­deutlichte, dass man damals die mehrheitlich gewollte Stadthalle so nicht hätte bauen dürfen, wie sie heute hier stehe. Grundsätzlich hielt Herr Grosch das Gutachten für wenig informativ und kriti­sierte die mangelnde Informationen zum Umfeld der Stadt Kamen. Er empfand das Konzept hinsichtlich der Verzahnung der Mitarbeiter als zu un­durchsichtig. Er vertrat die Meinung, dass hier das „Minusge­schäft“ der KBG verschleiert werde. Letztlich fehle es ihm in dem Gutachten an Unter­suchungen und Empfehlungen zu gewinn­bringenden Veranstaltungsalternativen.

 

Zu der vermuteten Verschleierung von Geschäftsvorfällen und Kosten erwiderte der Bürger­meister, dass es sich um die Frage veränderter Zuordnungen handele. Die betriebswirtschaftli­chen Abrechnungen eines Betriebes gewerb­licher Art, welche die Stadt gesetzlich durchführen müsse, berücksichtigten die Positionen und grenzten sie sau­ber ab. Der Bürgermeister versicherte, dass die veränderte Organisation des Buchungsgeschäftes kostengünstiger sei und es zu realen Ersparnissen kommen werde. Herrn Grosch bat er um konkrete Vorschläge für gewinnbringende Kulturveranstal­tungen, die gemeinsam diskutiert und geprüft werden könnten.

 

Herr Kühnapfel machte deutlich, dass auch seine Fraktion sich damals kritisch zum Bau der Stadthalle geäußert habe. Dennoch werde weiter die Optimierung der KBG konstruktiv beglei­tet und Einsparpotenzial erörtert. Ihm sei bewusst, dass es eine Stadthalle nicht zum Nulltarif geben werde. Das Gutachten hielt er für eine gut dargestellte Analyse, empfand die Handlungs­empfehlungen aber als sehr mager. Weiter bat Herr Kühnapfel darum, das maßgebende „Ver­waltungskonzept“ schriftlich zu be­kom­men. Er sah bei den personellen Verrechnungen einen Sinn, wenn sie zu einer Einsparung führen würden, forderte aber Transparenz der Einsparpläne im Personalbereich der KBG und der Verwaltung.

 

Frau Schaumann erklärte, dass das Gutachten in der Organisation der KBG “untypische“ Strukturen aufzeige. Sie wünsche sich eine klare Erläuterung, ob „typische“ Strukturen nicht er­folgreicher seien. Die Per­so­nalzusammenführung der KBG und der Verwaltung sähe sie wie ihre Vorredner. Hier läge ein „Verschiebebahnhof“ vor. Die Verzahnung sei zwar eventuell effizienter, aber die Gewinneinsparung könne sie sich nicht erklären. Sie wünsche sich den Vortrag des Bürgermeisters als schriftliche Vorlage.

 

Der Bürgermeister erklärte erneut die Verzahnung des Personals zwischen der KBG und der Verwaltung und verwies auf den gleichbleibenden Aufgaben- und Kostenblock der Verwaltung, und die zugleich sinkenden Personalkosten in der KBG.

 

Herr Tost ergänzte, dass die unterstellte „Verschiebung und Trickserei“ eine verdeckte Gewinn­ausschüt­tung zu Folge haben würde und es somit zu Prüfungsproblemen kommen müsse. Dies sei rechtswidrig und nicht Ziel des Verwaltungskonzeptes. Daher sei Transparenz geboten.

 

Der Bürgermeister sagte die schriftliche Wiedergabe seines Vortrags mit der Nieder­schrift zu. Die geplante Veränderung der Dezernatsstruktur zum 01.01.2014 erläutere er in der Ratssit­zung im De­zember. Er wies darauf hin, dass diese Personalentscheidungen in die Organisationsho­heit des Bürgermeis­ters fielen und eines Ratsentscheids nicht bedürfen.

 

Herr Lipinski hob auf die Historie eingehend hervor, dass bei aller aktueller Kritik an der wo­möglich überdimensionierten Größe der Halle, der Bau der Stadthalle damals dringend notwen­dig gewesen sei, um nach Abriss des Veranstaltungssaals Funke eine Ersatzeinrichtung für die Vereine zu schaffen. Die Halle stehe insofern für Vereinsförderung in der Stadt. Das sei zu be­grüßen, denn die Vereine bereicherten durch ihre kulturelle Kraft maßgeblich das Veranstal­tungsangebot und trügen zu kultureller Vielfalt bei. Die ließe sich aus Kostengründen durch Fremdveranstaltungen finanziert aus dem städtischen Haushalt nicht auffangen. Zudem sei zu bedenken, dass die in Regie der KBG durchgeführten Kulturveranstaltungen den städtischen Haushalt nicht belastet hätten. Auch aufgrund dieses Aspektes stehe man damals wie heute zur Stadthalle.

 

Herr Hasler fragte nach, ob die gutachterlichen Zahlen der KBG bzw. der Verwaltung nicht längst be­kannt gewesen seien. Weiter fragte er, welche tatsächlichen Schlüsse und neue Er­kenntnisse die Ver­waltung aus dem Gutachten gezogen hätte. Er merkte an, dass die Ände­rungsvorschläge der Verwaltung im Gutachten nicht ersichtlich seien. Ferner fragte er den Bür­germeister, ob das Gutachten sein Geld wert sei.

 

Der Bürgermeister bejahte die letzte Frage, da das Gutachten den Status quo als Problemlage bestätige. Er führte weiter aus, dass ihm die Zahlen der KBG und der Ver­waltung, die im Gut­achten genannt werden, sehr wohl bekannt seien. Zu der Frage, welche Schlüsse gezogen wür­den, erinnerte er an seine ausführlichen Erläuterungen und Vor­schläge, die als zielführend bzw. weniger zielführend bewertet würden. Er merkte an, dass die Möglichkeit und Chance der Per­sonalver­zahnung aus internen Überlegungen entstan­den sei. Das habe das Gutachten nicht leisten können.

 

Herr Hasler wiederholte die Anmerkung im Gutachten, dass der Personalbedarf der KBG zu ge­ring sei und dieser gestärkt werden müsse.

 

Der Bürgermeister betonte, dass bei einem Ziel „offensives Marketing“ mehr Personal benötigt werde. Die KBG sei dafür zu schlank aufgestellt. Ziel sei es aber nicht, nun mehr Personal auf­zustellen und eine risikobehaftete Marketingoffensive zu starten Eine Zuschusssenkung sei nur über die Senkung der Kostenblöcke und eben nicht über nicht verifizierbare Erträge der Kostenblöcke im operativen Geschäft mög­lich.

 

Ergänzend zitierte Herr Tost einen Passus aus dem Gutachten: Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Organisationsstruktur, Aufgaben und Personalentwicklung der KBG sind von der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft durch deren Gesellschafter abhängig und an den sich hieraus ergebenden Rahmenbedingungen auszurichten. Genau um diese Aus­richtung ginge es nach Analyse von Aufgabenstrukturen und Kostenblöcken, von Leistungsaus­tausch und möglichen Synergieeffekten. Dies zu überschauen und darzustellen sei Auftrag der verwaltungsinternen Prüfung.

 

Mit Bezug auf den Wortbeitrag Lipinski vertrat Herr Grosch die Meinung, dass die Einrichtung eines Bürgerzentrums für die Vereine ausgereicht hätte. Er lobte, dass die im Gutachten darge­stellten Weiterverrechnungsmöglichkeiten der Veran­staltungskos­ten nicht umgesetzt würden. Dies würde die Vereine nur zusätzlich belasten. Die Grundmietkosten seien bereits jetzt mit rd. 1000 € hoch. Er merkte an, dass Kul­turver­anstaltungen der Vereine auch in der Konzertaula, in der Gesamtschule oder Giebelsaal ausgerichtet werden könnten. Er sei insgesamt verblüfft da­rüber, dass die Verwaltung die Empfehlungen im Gutachten nicht in Be­tracht ziehe bzw. das Gegenteil anstrebe. Das halte er für fragwürdig.

 

Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Konzeption nur indirekt Ausfluss des Gutach­tens sei. Die Vorschläge gingen auf die verwaltungsinterne Prüfung zurück. Diese seien im übrigen zeitpunktabhängig, ließen sich erst jetzt im Personalhaushalt des HSK realisieren. Er sagte eine zeitnahe Zuleitung des Protokolls zu und signalisierte die Bereitschaft im weiteren Beratungs­prozess Ansprechpart­ner zu offenen Fragen zu sein.