Sitzung: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss
8.1 Mitteilungen
8.11 Urteil des LG Dortmund
Herr Mösgen berichtete zum Urteil des LG Dortmund vom 02.08.2013 und erinnert in dem Zusammenhang an seinen Bericht im HFA vom 09.07.2013. Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Urteil vertagt, Grund sei laut dem Vorsitzenden Richter die Beurteilung der Payer Swaps gewesen. Herr Mösgen erinnerte an das Zustandekommen des Klageverfahrens.
Im HFA am 30.11.2011 erläuterte Herr Dr. Weck umfassend die rechtliche Situation, u.a. wies er auf die Wahrscheinlichkeit des Durchlaufs mehrerer Instanzen und das Kostenrisiko hin. Herr Mösgen erläuterte weiter, dass die Verwaltung mit der Klageerhebung gegen die WestLB im Zuge der Dringlichkeitsentscheidung vom 23.01.2012 beauftragt worden sei. Der Rat habe das am 22.03.2012 genehmigt. Herr Mösgen erklärte, dass Gegenstand der Dringlichkeitsentscheidung die Klage gegen die bestehenden Derivatgeschäfte gewesen sei. Er merkte an, dass damit die Durchsetzung der Ansprüche im Instanzenzug zu verstehen sei. Er wies darauf hin, dass er allen Ratsvertreter/innen das Urteil des LG Dortmund mit Anmerkung des Rechtanwaltes zugeleitet habe. Er verwies auf die Sitzung des RPA vom 23.09.2013, und teilte mit, dass auch der Wirtschaftsprüfer das Urteil als exotisch bezeichnet habe und dass es bei allen bisher eingegangenen Urteilen nichts Vergleichbares gäbe. Herr Mösgen erläuterte, Ziel der Klage sei die Rückabwicklung aller Derivatgeschäfte, einschließlich der Umstrukturierungen. Dies beinhalte zum Einen die Feststellung, dass aus laufenden Derivaten der WestLB keine weiteren Leistungen geschuldet werden, zum Anderen die Rückforderung bisher getauschter Zahlungen. Als Argument führte die Verwaltung, u.a. die mangelnde Aufklärung über die Risikostruktur an, insbesondere über die negativen Marktwerte. Herr Mösgen betonte, dass nicht Spekulation, sondern Zinssicherung der beabsichtigte Effekt gewesen sei. Durch die Derivate sollten keine Gewinne erzielt werden, beabsichtigt war eine Senkung der Zinslasten. Folge des Urteils sei, dass der WestLB keine weiteren Leistungen geschuldet werden. Herr Mösgen betonte, dass dies grundsätzlich ein zufriedenstellendes Ergebnis sei. Allerdings sei die Begründung des Urteils, die Argumentation der doppelten Sittenwidrigkeit, in dieser Form nicht nachvollziehbar. Das Gericht unterstelle eine objektiv und subjektiv vorliegende Sittenwidrigkeit, eine sogenannte doppelte Sittenwidrigkeit. Dies sei weder von der Verwaltung noch von der EAA so vorgetragen worden. Er erläuterte, dass die objektive Wertung noch vertretbar sein könne, im Hinblick auf die Handlungsweise der Bank durch fehlende Konnexität und des Charakters des Glückspiels. Aber auf keinen Fall die subjektive Wertung. Hier sei unterstellt worden, dass die Verwaltung sittenwidrig handeln wollte oder es billigend in Kauf genommen habe. Herr Mösgen betonte, dass niemand Verträge abgeschlossen hätte, im Bewusstsein, dass es sich dabei um derart unfair gestaltete Glückspiele handele. Er verwies erneut auch auf das Vertrauen hin, das seinerzeit in die WestLB gesetzt wurde.
Weiter betonte Herr Mösgen, dass das Gericht ohne Parteivortrag und ohne Beweiserhebung gehandelt habe. Dies sei ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Prozessrechts. Er erinnerte daran, dass der Einsatz von Derivaten durch Kommunen weiter zulässig sei. Allerdings sehe der Krediterlass vom 04.09.2009 als Einschränkung die Ratsbeteiligung vor. Niemand im Rathaus habe aber die Absicht, weitere Derivatgeschäfte abzuschließen. Herr Mösgen zählte die Möglichkeiten weiterer Rechtsverfolgung auf. Er rechne mit einer Berufung der EAA, die vermutlich aus taktischen Gründen erst am letzten Tag der Frist, 30.09.2013, erfolgen werde. Die Berufung erhöhe im Übrigen nicht das Prozesskostenrisiko in Höhe von 190.000 €. Des Weiteren gäbe es die Besonderheit der Anschlussberufung, hier sei das Kostenrisiko genauso hoch wie bei der Berufung. Problematisch sei, dass hier eine Abhängigkeit zur Berufung der Gegenseite bestehe. Zusammenfassend machte er deutlich, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit und Untreue so nicht stehen bleiben dürfe. Auch der Wirtschaftsprüfer hatte in der Sitzung des RPA nachdrücklich empfohlen, in Berufung zu gehen. Er werde die Rechtsanwälte beauftragen, Berufung einzulegen. Nicht weiterer Gegenstand des Rechtsstreites sollen die Payer-Swaps sein. Gestützt werde die Berufung durch die bisherigen 16 Entscheidungen. 15 seien zu Gunsten der Kommune ergangen. Weiter teilte Herr Mösgen mit, dass die erste Obergerichtliche Entscheidung vom OLG Düsseldorf am 07.10.2013 zu erwarten sei. Er sei der Auffassung, dass es zu der Fortsetzung des Verfahrens keiner zusätzlichen Ratsentscheidung bedürfe. Selbstverständlich werde er aber weiterhin den politischen Gremien umfassende und aktuelle Informationen zukommen lassen.
Herr Kemna fragte den Bürgermeister, ob der nachgereichte Antrag der CDU-Fraktion „Urteil des Landesgerichtes Dortmund zur Klage der Stadt Kamen gegen die EAA als Rechtsnachfolgerin der WestLB“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.09.2013 kommen würde. Ansonsten würde er gern heute zu dem Thema Stellung nehmen.
Der Bürgermeister teilte Herrn Kemna mit, dass er im Hinblick auf die Bedeutung des Vorgangs gerne Stellung zu dem Thema nehmen könne. Weiter bestätigte er den Eingang des Antrags. Allerdings sei er mit einer Dringlichkeit begründet, die hier nicht zu erkennen sei. Da das Urteil aber erst nach Ende der Antragsfrist zugleitet wurde, werde der Bürgermeister zu Beginn der Ratssitzung den Antrag ansprechen und die Antragstellerin/ dem Antragssteller Stellungnahme zu dem Antrag gewähren. Der Bürgermeister werde auch da mitteilen, dass die Dringlichkeit nicht zu erkennen sei, er aber Beratungsbedarf sehe. Dann lasse er den Rat abstimmen, ob der Antrag auf die Tagesordnung komme.
Frau Dyduch bejahte für ihre Fraktion, den Antrag nachträglich mit auf die Tagesordnung zu setzen.
Herr Kemna verschob seine Stellungnahme in die kommende Ratssitzung am 26.09.2013.
8.12 Beitritt Westfälischen Hansebund
Der Bürgermeister teilte mit, dass die Stadt Kamen dem Westfälischen Hansebund beigetreten sei. Dies sei geschehen auf Wunsch der Stadtführergilde und des Museumsfördervereins. Der Bürgermeister erklärte, dass die Verwaltung dadurch keine neue Aufgaben übernehmen würde, wenn überhaupt die Mitglieder des Museumsfördervereins oder der Stadtführergilde. Beitragskosten oder Kosten zur Aufgabenerledigung würden keine entstehen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stadt Kamen ohnehin seit 2002 im Internationalen Hansebund vertreten sei.
8.13 Untersuchung Gymnasium
Der Bürgermeister teilte mit, dass aufgrund der hohen Zahl lebensgefährlicher Erkrankungen am Gymnasium, die Verwaltung das Gymnasium in der Ursachensuche unterstützt habe. Erste mündliche Auskünfte von dem Untersuchungsbüro und des Baubiologen hätten ergeben, dass keine Wertüberschreitungen signifikanter Art erkennbar seien. Man könne davon ausgehen, dass das Gebäude nicht Verursacher für die Erkrankungen sei. Sobald das Ergebnis schriftlich die Verwaltung erreicht habe, werde es den Fraktionen zugeleitet und presseöffentlich gemacht.
8.2 Anfragen
8.21 Baustelle „Derner Straße“
Herr Kissing fragte nach, wann die Baustelle „Derner Straße“ nach heutigem Kenntnisstand fertiggestellt sei und worin die Ursachen der Verzögerung lägen.
Herr Liedtke antwortete, dass im Oktober bis auf die Verschleißschicht der 1. Abschnitt fertig sei. Der Kanalbau hätte bis zur Brücke begonnen, und sei bis Ende 2013 fertig. Bis Frühjahr 2014 solle dann auch der Straßenbau fertig sein.
Verzögerungen habe es gegeben, aufgrund der Bodenverhältnisse und weil die Versorger mehr Leitungen verlegen müssen als geplant gewesen sei.