8.1       Mitteilungen

 

8.11 Urteil des LG Dortmund

 

Herr Mösgen berichtete zum Urteil des LG Dortmund vom 02.08.2013 und erinnert in dem Zu­sammenhang an seinen Bericht im HFA vom 09.07.2013. Zum damaligen Zeitpunkt wurde das Urteil vertagt, Grund sei laut dem Vorsitzenden Richter die Beurteilung der Payer Swaps ge­we­sen. Herr Mösgen erinnerte an das Zustandekommen des Klageverfahrens.

Im HFA am 30.11.2011 erläuterte Herr Dr. Weck umfassend die rechtliche Situation, u.a. wies er auf die Wahrscheinlichkeit des Durchlaufs mehrerer Instanzen und das Kostenrisiko hin. Herr Mösgen erläuterte weiter, dass die Verwaltung mit der Klageerhebung gegen die WestLB im Zuge der Dring­lichkeitsentscheidung vom 23.01.2012 beauftragt worden sei. Der Rat habe das am 22.03.2012 genehmigt. Herr Mösgen erklärte, dass Gegenstand der Dringlichkeits­ent­scheidung die Klage gegen die beste­henden Derivatgeschäfte gewesen sei. Er merkte an, dass damit die Durchsetzung der An­sprüche im Instanzenzug zu verstehen sei. Er wies darauf hin, dass er allen Ratsvertreter/innen das Urteil des LG Dortmund mit Anmerkung des Rechtanwal­tes zugeleitet habe. Er verwies auf die Sitzung des RPA vom 23.09.2013, und teilte mit, dass auch der Wirt­schafts­prüfer das Urteil als exotisch bezeichnet habe und dass es bei allen bisher eingegan­genen Urtei­len nichts Ver­gleichbares gäbe. Herr Mösgen erläuterte, Ziel der Klage sei die Rückabwicklung aller Derivatgeschäfte, ein­schließlich der Umstrukturierungen. Dies beinhalte zum Einen die Feststellung, dass aus laufenden Derivaten der WestLB keine weiteren Leis­tun­gen geschuldet werden, zum Anderen die Rückforderung bisher ge­tauschter Zahlungen. Als Argument führte die Verwaltung, u.a. die mangelnde Aufklärung über die Risikostruktur an, ins­besondere über die negativen Marktwerte. Herr Mösgen betonte, dass nicht Speku­la­tion, sondern Zinssicherung der beabsichtigte Effekt gewesen sei. Durch die Derivate sollten keine Gewinne erzielt werden, beabsichtigt war eine Senkung der Zinslasten. Folge des Urteils sei, dass der WestLB keine weiteren Leistungen geschuldet werden. Herr Mösgen betonte, dass dies grundsätzlich ein zufrie­denstellendes Ergebnis sei. Al­ler­dings sei die Begründung des Urteils, die Argumentation der doppelten Sittenwidrigkeit, in dieser Form nicht nachvollziehbar. Das Gericht unterstelle eine objektiv und subjektiv vorliegende Sit­tenwid­rigkeit, eine sogenannte doppelte Sittenwidrigkeit. Dies sei weder von der Verwal­tung noch von der EAA so vorgetragen worden. Er erläuterte, dass die objektive Wertung noch vertretbar sein könne, im Hinblick auf die Handlungsweise der Bank durch feh­lende Konnexität und des Cha­rakters des Glückspiels. Aber auf keinen Fall die subjektive Wer­tung. Hier sei unterstellt worden, dass die Verwaltung sittenwidrig handeln wollte oder es billi­gend in Kauf genommen habe. Herr Mösgen betonte, dass niemand Verträge abge­schlos­­sen hätte, im Bewusstsein, dass es sich dabei um derart unfair gestaltete Glückspiele handele. Er ver­wies erneut auch auf das Vertrauen hin, das seinerzeit in die WestLB gesetzt wurde.

Weiter betonte Herr Mösgen, dass das Gericht ohne Parteivor­trag und ohne Beweiser­he­bung gehandelt habe. Dies sei ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Prozess­rechts. Er erin­nerte daran, dass der Einsatz von Derivaten durch Kommunen weiter zulässig sei. Allerdings sehe der Krediterlass vom 04.09.2009 als Ein­schränkung die Ratsbeteiligung vor. Niemand im Rathaus habe aber die Absicht, weitere Derivatgeschäfte abzuschließen. Herr Mösgen zählte die Möglichkeiten weiterer Rechtsverfolgung auf. Er rechne mit einer Beru­fung der EAA, die vermutlich aus taktischen Gründen erst am letzten Tag der Frist, 30.09.2013, erfolgen werde. Die Berufung erhöhe im Übrigen nicht das Prozesskostenrisiko in Höhe von 190.000 €. Des Weiteren gäbe es die Besonderheit der Anschlussberufung, hier sei das Kostenrisiko ge­nauso hoch wie bei der Berufung. Problematisch sei, dass hier eine Abhängigkeit zur Be­rufung der Gegenseite bestehe. Zusammenfassend machte er deutlich, dass der Vorwurf der Sittenwid­rigkeit und Untreue so nicht stehen bleiben dürfe. Auch der Wirtschaftsprüfer hatte in der Sit­zung des RPA nachdrücklich empfohlen, in Berufung zu gehen. Er werde die Rechtsanwälte beauftragen, Berufung einzulegen. Nicht weiterer Gegenstand des Rechtsstreites sollen die Payer-Swaps sein. Gestützt werde die Berufung durch die bisherigen 16 Ent­schei­dungen. 15 seien zu Gunsten der Kommune ergangen. Weiter teilte Herr Mösgen mit, dass die erste Obergerichtliche Ent­scheidung vom OLG Düsseldorf am 07.10.2013 zu er­warten sei. Er sei der Auffassung, dass es zu der Fortsetzung des Verfahrens keiner zusätzlichen Ratsentscheidung bedürfe. Selbstverständlich werde er aber weiterhin den politischen Gremien umfas­sende und aktuelle Informationen zukommen lassen.

 

Herr Kemna fragte den Bürgermeister, ob der nachgereichte Antrag der CDU-Fraktion „Urteil des Landesgerichtes Dortmund zur Klage der Stadt Kamen gegen die EAA als Rechtsnachfolge­rin der WestLB“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 26.09.2013 kommen würde. An­sonsten würde er gern heute zu dem Thema Stellung nehmen.

 

Der Bürgermeister teilte Herrn Kemna mit, dass er im Hinblick auf die Bedeutung des Vorgangs gerne Stellung zu dem Thema nehmen könne. Weiter bestätigte er den Eingang des Antrags. Allerdings sei er mit einer Dringlichkeit begründet, die hier nicht zu erkennen sei. Da das Urteil aber erst nach Ende der Antragsfrist zugleitet wurde, werde der Bürgermeister zu Beginn der Ratssitzung den Antrag ansprechen und die Antragstellerin/ dem Antragssteller Stellungnahme zu dem Antrag gewähren. Der Bürgermeister werde auch da mitteilen, dass die Dringlichkeit nicht zu erkennen sei, er aber Beratungsbedarf sehe. Dann lasse er den Rat abstimmen, ob der Antrag auf die Tagesordnung komme.

 

Frau Dyduch bejahte für ihre Fraktion, den Antrag nachträglich mit auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Herr Kemna verschob seine Stellungnahme in die kommende Ratssitzung am 26.09.2013.

 

 

 

8.12 Beitritt Westfälischen Hansebund

 

Der Bürgermeister teilte mit, dass die Stadt Kamen dem Westfälischen Hansebund beigetreten sei. Dies sei geschehen auf Wunsch der Stadtführergilde und des Museumsfördervereins. Der Bürgermeister erklärte, dass die Verwaltung dadurch keine neue Aufgaben übernehmen würde, wenn überhaupt die Mitglieder des Museumsfördervereins oder der Stadtführergilde. Beitrags­kosten oder Kosten zur Aufgabenerledigung würden keine entstehen. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stadt Kamen ohnehin seit 2002 im Internationalen Hansebund vertreten sei.

 

 

 

8.13 Untersuchung Gymnasium

 

Der Bürgermeister teilte mit, dass aufgrund der hohen Zahl lebensgefährlicher Erkran­kungen am Gymnasium, die Verwaltung das Gymnasium in der Ursachensuche unterstützt habe. Erste mündli­che Auskünfte von dem Untersuchungsbüro und des Baubiologen hätten ergeben, dass keine Wertüberschreitungen signifikanter Art erkennbar seien. Man könne davon ausgehen, dass das Gebäude nicht Verursacher für die Erkrankungen sei. Sobald das Er­gebnis schriftlich die Verwaltung erreicht habe, werde es den Fraktionen zugeleitet und presse­öffentlich gemacht.

 

 

 

8.2       Anfragen

 

8.21 Baustelle „Derner Straße“

 

Herr Kissing fragte nach, wann die Baustelle „Derner Straße“ nach heutigem Kenntnisstand fertiggestellt sei und worin die Ursachen der Verzögerung lägen.

 

Herr Liedtke antwortete, dass im Oktober bis auf die Verschleißschicht der 1. Abschnitt fertig sei. Der Kanalbau hätte bis zur Brücke begonnen, und sei bis Ende 2013 fertig. Bis Frühjahr 2014 solle dann auch der Straßenbau fertig sein.

Verzögerungen habe es gegeben, aufgrund der Bodenverhältnisse und weil die Versorger mehr Leitungen verlegen müssen als geplant gewesen sei.