Herr Brüggemann erinnerte an eine vergangene Sitzung und die Diskussion zum freiwilligen Zuschuss zu der Erweiterung des u3-Angebotes in Kamen-Herren. Frau Scharrenbach stellte seinerzeit die Frage nach der Art und Höhe etwaiger Zuschüsse an die Kindertageseinrichtun­gen. Herr Brüggemann stellte an einigen Beispielen die Zuschusssituation der Kamener Einrichtun­gen dar (umfängliche Aufstellung siehe Anlage 2) und verwies dabei auch auf die Rücklagensi­tuation. Dem Ausschuss würde fortlaufend berichtet oder eine Beschlussvorlage zur Abstim­mung vor­gelegt. Herr Brüggemann erklärte ferner, dass die Bewirtschaftung der Mittel in der Regel aus dem Produkt 36.01.01 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen- sonstige sozi­ale Leistun­gen“ erfolge.

 

Herr Dunker griff eine Anfrage von Frau Schaumann in der vorherigen Sitzung zu eventuell be­stehenden Doppelstrukturen auf. Er verwies auf das Projekt „Kein Kind zurücklassen“, wo die Vernetzung von Sozialpartnern ebenfalls ein wichtiges Thema sei. Auch im Rahmen einer lang­fristigen Jugendhilfeplanung würden ständig die Bedarfe und auch die kreisweiten und kommu­nalen Angebote abgefragt. Aktuell würde das Jugendamt eine Veranstaltung mit sämtlichen Kamenern Jugendhilfeträgern planen. Das Thema Doppelstrukturen solle dort ebenfalls ein Ta­gesordnungspunkt sein.

 

Herr Dunker antwortete auf eine in der letzten Sitzung gestellte Anfrage von Herrn Grosch zum Thema Integrationshelfer, dass hier grundsätzlich zwischen den Gruppen der seelisch Be­hinder­ten nach § 35a SGB VIII und den Behinderten gem. § 54 SGB XII differenziert werden müsse. Da die Voraussetzung der letzteren Gruppe in Kamen nicht vorlägen, bezog sich Herr Dunker ausschließlich auf die Betreuung von seelisch Behin­der­ten gem. § 35 a SGB VII. Die Anträge würden von den Eltern bzw. von den Schulen beim Ju­gendamt gestellt werden. Die anschließ­ende Diagnose erfolge von der zuständigen Erzie­hungsberatungsstelle, die speziell geschultes Personal habe. Passgenau zur jeweiligen Diag­nose würde anschließend ein Integrationshelfer pro Kind beauftragt. Aufgabe eines Integrati­onshelfers sei u.a. die Schulbegleitung sowie die Mit­gestaltung bzw. Beratung bei erarbeiteten Förderplä­nen. Zum Stichtag 31.12.2012 wurden seitens des Jugendamtes 13 Integrationshelfer schulformübergeifend in Kamen eingesetzt. Eine steigende Tendenz sei erkennbar.

 

Herr Grosch ergänzte, dass sich in der Praxis eine Antragstellung der Eltern zusammen mit der Schule bewährt habe. Seitens der Schulleitung würde bereits ein Reflexionsbogen erstellt, in dem die problemhaften Bereiche und die bereits getroffenen Maßnahmen ersichtlich seien. Dies kön­ne eine zusätzliche Grundlage für die beteiligte Erziehungsberatungsstelle sein. Zudem fragte er nach den rechtlichen Qualifikationsvoraussetzungen der Integrationshelfer.

 

Herr Dunker antwortete, dass die Integrationshelfer über die freien Träger beauftragt würden. Im Rahmen der Betreuung gem. § 35a SGB VIII würde auch in den Hilfeplangesprächen die indivi­duellen Erforderlichkeiten und der Umfang einer Betreuung festgestellt und begleitet. Die einge­setzten Integrationshelfer seien aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, wie z.B. Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen oder Erziehungswissenschaftler/innen fachlich geeignet.

 

Herr Peske informierte darüber, dass der Verwaltung ein Antrag der Diakonie Ruhr-Hellweg zur Förderung der Maßnahme „Kinder im Blick“ vorlege. Dies sei ein Angebot als Gruppenkurs für Eltern, Familien und Kinder, welche sich in Trennungs- und Scheidungssituation befinden. Ein gleichlautendes Schreiben sei an die Städte Bergkamen und Unna sowie den Kreis Unna ge­gan­gen. Die Verwaltung befinde sich aktuell in Abstimmungsgesprächen mit diesen Kommunen. In einer der nächsten Ausschusssitzung würde über den Sachstand informiert werden.

 

Frau Scharrenbach gab zu bedenken, dass die von der Stadt mitfinanzierte Erziehungsbera­tungsstelle ähnliche Angebote bereithalte. Es sei zu beachten, dass keine Doppelstrukturen ge­schaffen würden. Ferner fragte sie nach der Höhe des geplanten Förderbetrages.

 

Frau Dyduch teilte direkt mit, dass der Förderbetrag anteilig 165,00 € betrage.

 

Herr Brüggemann betonte, dass hier weniger die Fragen der Finanzierungshöhe als die syste­mische Frage im Vordergrund stünde.