Sitzung: 05.09.2013 Jugendhilfeausschuss
Herr Brüggemann erinnerte an eine vergangene Sitzung und
die Diskussion zum freiwilligen Zuschuss zu der Erweiterung des u3-Angebotes in
Kamen-Herren. Frau Scharrenbach stellte seinerzeit die Frage nach der Art und
Höhe etwaiger Zuschüsse an die Kindertageseinrichtungen. Herr Brüggemann stellte
an einigen Beispielen die Zuschusssituation der Kamener Einrichtungen dar
(umfängliche Aufstellung siehe Anlage 2) und verwies dabei auch auf die
Rücklagensituation. Dem Ausschuss würde fortlaufend berichtet oder eine
Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Herr Brüggemann erklärte ferner,
dass die Bewirtschaftung der Mittel in der Regel aus dem Produkt 36.01.01
„Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen- sonstige soziale Leistungen“
erfolge.
Herr Dunker griff eine Anfrage von Frau Schaumann in
der vorherigen Sitzung zu eventuell bestehenden Doppelstrukturen auf. Er
verwies auf das Projekt „Kein Kind zurücklassen“, wo die Vernetzung von
Sozialpartnern ebenfalls ein wichtiges Thema sei. Auch im Rahmen einer langfristigen
Jugendhilfeplanung würden ständig die Bedarfe und auch die kreisweiten und
kommunalen Angebote abgefragt. Aktuell würde das Jugendamt eine Veranstaltung
mit sämtlichen Kamenern Jugendhilfeträgern planen. Das Thema Doppelstrukturen
solle dort ebenfalls ein Tagesordnungspunkt sein.
Herr Dunker antwortete auf eine in der letzten Sitzung
gestellte Anfrage von Herrn Grosch zum Thema Integrationshelfer, dass hier
grundsätzlich zwischen den Gruppen der seelisch Behinderten nach § 35a SGB VIII
und den Behinderten gem. § 54 SGB XII differenziert werden müsse. Da die
Voraussetzung der letzteren Gruppe in Kamen nicht vorlägen, bezog sich Herr
Dunker ausschließlich auf die Betreuung von seelisch Behinderten gem. § 35 a
SGB VII. Die Anträge würden von den Eltern bzw. von den Schulen beim Jugendamt
gestellt werden. Die anschließende Diagnose erfolge von der zuständigen Erziehungsberatungsstelle,
die speziell geschultes Personal habe. Passgenau zur jeweiligen Diagnose würde
anschließend ein Integrationshelfer pro Kind beauftragt. Aufgabe eines
Integrationshelfers sei u.a. die Schulbegleitung sowie die Mitgestaltung bzw.
Beratung bei erarbeiteten Förderplänen. Zum Stichtag 31.12.2012 wurden seitens
des Jugendamtes 13 Integrationshelfer schulformübergeifend in Kamen eingesetzt.
Eine steigende Tendenz sei erkennbar.
Herr Grosch ergänzte, dass sich in der Praxis eine
Antragstellung der Eltern zusammen mit der Schule bewährt habe. Seitens der
Schulleitung würde bereits ein Reflexionsbogen erstellt, in dem die
problemhaften Bereiche und die bereits getroffenen Maßnahmen ersichtlich seien.
Dies könne eine zusätzliche Grundlage für die beteiligte
Erziehungsberatungsstelle sein. Zudem fragte er nach den rechtlichen
Qualifikationsvoraussetzungen der Integrationshelfer.
Herr Dunker antwortete, dass die Integrationshelfer
über die freien Träger beauftragt würden. Im Rahmen der Betreuung gem. § 35a
SGB VIII würde auch in den Hilfeplangesprächen die individuellen
Erforderlichkeiten und der Umfang einer Betreuung festgestellt und begleitet.
Die eingesetzten Integrationshelfer seien aufgrund ihrer beruflichen
Qualifikation, wie z.B. Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen oder
Erziehungswissenschaftler/innen fachlich geeignet.
Herr Peske informierte darüber, dass der Verwaltung ein Antrag der Diakonie
Ruhr-Hellweg zur Förderung der Maßnahme „Kinder im Blick“ vorlege. Dies sei ein
Angebot als Gruppenkurs für Eltern, Familien und Kinder, welche sich in
Trennungs- und Scheidungssituation befinden. Ein gleichlautendes Schreiben sei
an die Städte Bergkamen und Unna sowie den Kreis Unna gegangen. Die
Verwaltung befinde sich aktuell in Abstimmungsgesprächen mit diesen Kommunen.
In einer der nächsten Ausschusssitzung würde über den Sachstand informiert
werden.
Frau Scharrenbach gab zu bedenken, dass die von der Stadt
mitfinanzierte Erziehungsberatungsstelle ähnliche Angebote bereithalte. Es sei
zu beachten, dass keine Doppelstrukturen geschaffen würden. Ferner fragte sie
nach der Höhe des geplanten Förderbetrages.
Frau Dyduch teilte direkt mit, dass der Förderbetrag
anteilig 165,00 € betrage.
Herr Brüggemann betonte, dass hier weniger die Fragen der
Finanzierungshöhe als die systemische Frage im Vordergrund stünde.