Frau Dyduch stellte Frau Köhler als Mitarbeiterin des Jugendamtes und Nachfolgerin von Jürgen Dunker im Bereich der Jugendhilfeplanung vor.

 

Frau Köhler referierte zum Thema „Entwicklungs- und Sachstandbericht zur Planung der Kin­dertagesbetreuung in Kamen. Sie stellte die umfassenden Daten anschaulich in Form einer PowerPoint Präsentation dar (Anlage 1). Sie informierte über die Entwicklungen der letzten Jahre differenziert nach den Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahren (u3) und Kinder über 3 Jahren (ü3).

Die Versorgungsquote der ü3-Kinder liegt seit 2008 jährlich bei nahezu 100 Prozent. Im Kinder­jahr 2009/20010 war die Quote mit 101,1 % überdurchschnittlich hoch, da eine höhere Anzahl von auswärtigen Kindern in Kamener Kindertageseinrichtungen mitbetreut wurden. Sie stellte fest, dass es in Kamen insbesondere im ü3-Bereich eine große Nachfrage nach institutioneller Betreuung gibt. Die Tagespflege würde in Ausnahmefällen zur Abdeckung der sog. Randzeiten greifen. Eine Vollzeittagespflege in dieser Altersgruppe sei eine absolute Ausnahme. Der IST-Sachstand in der Kindertagesbetreuung zum Stichtag 01.08.2013 (Einführung des Rechtsan­spruches auf einen Betreuungsplatz) stelle sich so dar, dass die Betreuungsquote der u3-Kinder 33,5 % beträgt. Die landesrechtlichen Vorgaben werden somit von der Stadt Kamen erfüllt. Die aktuelle Betreuungsquote der ü3-Kinder beträgt 99,7 %. Frau Köhler informierte fer­ner darüber, dass dem Jugendamt zur Zeit keine offenen Anfragen von Eltern vorliegen. Gleich­wohl könnte im Bedarfsfall auf den Einzelfall eingegangen werden, sei es durch den zeitnahen Einsatz durch die Tagespflege oder anderen Betreuungsangeboten. Ferner stellte Frau Köhler die Verteilung der Betreuungsstunden in den Kindertageseinrichtungen seit 2008 dar und wies in diesem Zu­sammenhang darauf hin, dass seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 jeder Antrag auf eine 45-Stunden Betreuung durch das Jugendamt geprüft wird. Eine Bewilligung erfolgt in der Regel bei Berufstätigkeit der Eltern oder beim Vorliegen von sozialen Gründen, z.B. wenn aus pädago­gischen Gesichtspunkten ein längerer Verbleib in der Einrichtung sinnvoll ist. Abschließend stellte Frau Köhler die prognostizierte Entwicklung im Bereich der u3-Betreuung für das zukünftige Kindergartenjahr vor und informierte zuletzt über die sog. Randzeitenbetreu­ung.

 

Frau Dyduch dankte Frau Köhler für die Darstellung.

 

Frau Möller fragte nach der Anzahl der Kinder, die aktuell eine Randzeitenbetreuung in An­spruch nehmen. Außerdem erkundigte sie sich nach der geplanten Organisation evtl. erforderli­cher Fahrten zwischen den Tageseinrichtungen in dem Fall, wenn Kinder einer Einrichtung das Angebot zur Randzeitenbetreuung in einer anderen Einrichtung nutzen möchten. Letztlich er­kundigte sie sich auch nach dem Verfahren, in welcher Form und an welcher Stelle die betroffe­nen Eltern ihren Bedarf anmelden können.

 

Herr Dunker antwortete, dass er bezüglich eines etwaig anstehenden Transport mit denjenigen in Kontakt stehe, die die Randzeitenbetreuung eingeführt haben. Zudem habe sich der Förder­verein der Jugendhilfe bereiterklärt, die notwendigen Fahrten zwischen den Kindertagesstätten durchzuführen, sofern es keine andere Lösungsmöglichkeit gebe.

Zum Verfahren verwies er darauf, dass in der Praxis die Eltern häufig zunächst die Erzieherin­nen auf den erhöhten Betreuungszeitenbedarf ansprechen. Diese würden dann Kontakt mit den Kolleginnen der Tagespflege aufnehmen. Herr Dunker stellte heraus, dass das Jugendamt äu­ßerst flexibel und offen für jegliche Anfragen sei und diese schnell bearbeiten würden. Daher wäre auch aktuell die Ausweitung des Angebotes der Randzeitenbetreuung in der DRK-Einrich­tung „Monopoli“ hinzu-gekommen.

Herr Dunker informierte über die aktuellen Betreuungszahlen:

 

Kamen-Mitte                5 Kinder

Kamen-Methler            3 Kinder

Kamen-Heeren           2 Kinder

DRK Kita Monopoli      2 Kinder, nur an 3 Wochentagen

 

Herr Kampmann erkundigte sich nach der Errichtung von Betriebskindergärten. Sofern diese errichtet würden, würde dies Einfluss auf die vorgestellte Bedarfsplanung haben.

 

Herr Dunker antwortet, dass zur Zeit die ersten Überlegungen zur Errichtung eines Betriebskin­dergartens bei der Firma IKEA stattfinden würden. Die Firma plane in diesem Jahr eine Umfrage bei ihren Beschäftigten durchzuführen. Das Umfrageergebnis solle anschließend als Grundlage für weitere Kooperationsgespräche mit dem Jugendamt dienen. Aktuell gäbe es keine Betriebs­kindergärten in Kamen.

 

Frau Scharrenbach verwies auf eine bereits am 18.04.13 anlässlich eines Antrages der CDU-Fraktion engagiert geführte Diskussion zur Randzeitenbetreuung. Seinerzeit wären die Betei­ligten so verblieben, dass der Jugendhilfeausschuss über die Bedarfslage bezüglich der Rand­zeiten­betreuung in einer späteren Sitzung informiert werden würde. Da diese Anfrage nicht ab­gear­beitet sei und auch nicht auf der Tagesordnung stehe, frage sie nach der geplanten Vorge­hens­weise. Ferner erkundigt sie sich nach den Erfahrungen mit dem neuen Betreuungsangebot, da dies als Pilotprojekt bezeichnet wurde. 

 

Herr Brüggemann bestätigte, dass die Resonanz auf das eingeführte Angebot beobachtet werde. Optional könne das Angebot, sofern es gut angenommen würde, auch auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang stellte er die wichtige Bedeutung der Träger während des gesamten Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses dar.  Bezüglich der Datenerhebung zu den Bedarfszahlen teilte Herr Brüggemann mit, dass das Ju­gendamt nicht Herrin des Verfahrens sei. Sofern die jeweiligen Träger ihre selbst erhobenen Daten dem Jugendamt zugängig machen würden, können diese unter Umständen nach Abspra­che weitergeleitet werden.

Eine Notwendigkeit für eine Abfrage bzw. Erhebung der Daten läge nicht vor, da durch den en­gen Kontakt mit den Trägern, z.B. in der Träger- und Leitungskonferenz und auch aus den Er­kenntnissen aus den eigenen Strukturen ein ständiger Informationsaustausch bestünde.

Herr Brüggemann hob deutlich hervor, dass die bisherige Bedarfsplanung punktgenau erfolgte, d.h. es gäbe keine großen Differenzen zwischen dem ermittelten Bedarf und dem tatsächlichen Platzangebot. Diese Vorgehensweise habe sich somit in der Praxis sehr bewährt. Aus Sicht der Verwaltung bestehe keine Veranlassung vom dem gelebten bewährten Verfahren abzuweichen.

 

Frau Dyduch fasste abschließend zusammen, dass der Rechtsanspruch zum 01.08.2013 in Kamen gut umgesetzt worden sei. Die Platzzahlen seien so am Bedarf orientiert, dass es mög­lich sei, flexibel auf Anfragen reagiert zu können.