Sitzung: 05.09.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 063/2013
Frau Dyduch stellte Frau Köhler als Mitarbeiterin
des Jugendamtes und Nachfolgerin von Jürgen Dunker im Bereich der
Jugendhilfeplanung vor.
Frau Köhler referierte zum Thema „Entwicklungs-
und Sachstandbericht zur Planung der Kindertagesbetreuung in Kamen. Sie
stellte die umfassenden Daten anschaulich in Form einer PowerPoint Präsentation
dar (Anlage 1). Sie informierte über die Entwicklungen der letzten Jahre
differenziert nach den Betreuungsformen für Kinder unter 3 Jahren (u3) und
Kinder über 3 Jahren (ü3).
Die
Versorgungsquote der ü3-Kinder liegt seit 2008 jährlich bei nahezu 100 Prozent.
Im Kinderjahr 2009/20010 war die Quote mit 101,1 % überdurchschnittlich hoch,
da eine höhere Anzahl von auswärtigen Kindern in Kamener
Kindertageseinrichtungen mitbetreut wurden. Sie stellte fest, dass es in Kamen
insbesondere im ü3-Bereich eine große Nachfrage nach institutioneller Betreuung
gibt. Die Tagespflege würde in Ausnahmefällen zur Abdeckung der sog. Randzeiten
greifen. Eine Vollzeittagespflege in dieser Altersgruppe sei eine absolute
Ausnahme. Der IST-Sachstand in der Kindertagesbetreuung zum Stichtag 01.08.2013
(Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz) stelle sich so
dar, dass die Betreuungsquote der u3-Kinder 33,5 % beträgt. Die
landesrechtlichen Vorgaben werden somit von der Stadt Kamen erfüllt. Die
aktuelle Betreuungsquote der ü3-Kinder beträgt 99,7 %. Frau Köhler informierte
ferner darüber, dass dem Jugendamt zur Zeit keine offenen Anfragen von Eltern
vorliegen. Gleichwohl könnte im Bedarfsfall auf den Einzelfall eingegangen
werden, sei es durch den zeitnahen Einsatz durch die Tagespflege oder anderen
Betreuungsangeboten. Ferner stellte Frau Köhler die Verteilung der
Betreuungsstunden in den Kindertageseinrichtungen seit 2008 dar und wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 jeder
Antrag auf eine 45-Stunden Betreuung durch das Jugendamt geprüft wird. Eine
Bewilligung erfolgt in der Regel bei Berufstätigkeit der Eltern oder beim
Vorliegen von sozialen Gründen, z.B. wenn aus pädagogischen Gesichtspunkten
ein längerer Verbleib in der Einrichtung sinnvoll ist. Abschließend stellte
Frau Köhler die prognostizierte Entwicklung im Bereich der u3-Betreuung für das
zukünftige Kindergartenjahr vor und informierte zuletzt über die sog.
Randzeitenbetreuung.
Frau Dyduch dankte Frau Köhler für die
Darstellung.
Frau Möller fragte nach der Anzahl der Kinder,
die aktuell eine Randzeitenbetreuung in Anspruch nehmen. Außerdem erkundigte
sie sich nach der geplanten Organisation evtl. erforderlicher Fahrten zwischen
den Tageseinrichtungen in dem Fall, wenn Kinder einer Einrichtung das Angebot
zur Randzeitenbetreuung in einer anderen Einrichtung nutzen möchten. Letztlich
erkundigte sie sich auch nach dem Verfahren, in welcher Form und an welcher
Stelle die betroffenen Eltern ihren Bedarf anmelden können.
Herr Dunker antwortete, dass er bezüglich eines
etwaig anstehenden Transport mit denjenigen in Kontakt stehe, die die
Randzeitenbetreuung eingeführt haben. Zudem habe sich der Förderverein der
Jugendhilfe bereiterklärt, die notwendigen Fahrten zwischen den
Kindertagesstätten durchzuführen, sofern es keine andere Lösungsmöglichkeit
gebe.
Zum Verfahren
verwies er darauf, dass in der Praxis die Eltern häufig zunächst die Erzieherinnen
auf den erhöhten Betreuungszeitenbedarf ansprechen. Diese würden dann Kontakt
mit den Kolleginnen der Tagespflege aufnehmen. Herr Dunker stellte heraus, dass
das Jugendamt äußerst flexibel und offen für jegliche Anfragen sei und diese
schnell bearbeiten würden. Daher wäre auch aktuell die Ausweitung des Angebotes
der Randzeitenbetreuung in der DRK-Einrichtung „Monopoli“ hinzu-gekommen.
Herr Dunker
informierte über die aktuellen Betreuungszahlen:
Kamen-Mitte 5 Kinder
Kamen-Methler
3 Kinder
Kamen-Heeren 2 Kinder
DRK Kita
Monopoli 2 Kinder, nur an 3 Wochentagen
Herr Kampmann erkundigte sich nach der Errichtung
von Betriebskindergärten. Sofern diese errichtet würden, würde dies Einfluss
auf die vorgestellte Bedarfsplanung haben.
Herr Dunker antwortet, dass zur Zeit die ersten
Überlegungen zur Errichtung eines Betriebskindergartens bei der Firma IKEA
stattfinden würden. Die Firma plane in diesem Jahr eine Umfrage bei ihren
Beschäftigten durchzuführen. Das Umfrageergebnis solle anschließend als
Grundlage für weitere Kooperationsgespräche mit dem Jugendamt dienen. Aktuell
gäbe es keine Betriebskindergärten in Kamen.
Frau Scharrenbach verwies auf eine bereits am 18.04.13
anlässlich eines Antrages der CDU-Fraktion engagiert geführte Diskussion zur
Randzeitenbetreuung. Seinerzeit wären die Beteiligten so verblieben, dass der
Jugendhilfeausschuss über die Bedarfslage bezüglich der Randzeitenbetreuung
in einer späteren Sitzung informiert werden würde. Da diese Anfrage nicht abgearbeitet
sei und auch nicht auf der Tagesordnung stehe, frage sie nach der geplanten
Vorgehensweise. Ferner erkundigt sie sich nach den Erfahrungen mit dem neuen
Betreuungsangebot, da dies als Pilotprojekt bezeichnet wurde.
Herr Brüggemann bestätigte, dass die Resonanz auf das
eingeführte Angebot beobachtet werde. Optional könne das Angebot, sofern es gut
angenommen würde, auch auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. In
diesem Zusammenhang stellte er die wichtige Bedeutung der Träger während des
gesamten Entwicklungs- und Gestaltungsprozesses dar. Bezüglich der Datenerhebung zu den
Bedarfszahlen teilte Herr Brüggemann mit, dass das Jugendamt nicht Herrin des
Verfahrens sei. Sofern die jeweiligen Träger ihre selbst erhobenen Daten dem
Jugendamt zugängig machen würden, können diese unter Umständen nach Absprache
weitergeleitet werden.
Eine
Notwendigkeit für eine Abfrage bzw. Erhebung der Daten läge nicht vor, da durch
den engen Kontakt mit den Trägern, z.B. in der Träger- und Leitungskonferenz
und auch aus den Erkenntnissen aus den eigenen Strukturen ein ständiger
Informationsaustausch bestünde.
Herr
Brüggemann hob deutlich hervor, dass die bisherige Bedarfsplanung punktgenau
erfolgte, d.h. es gäbe keine großen Differenzen zwischen dem ermittelten Bedarf
und dem tatsächlichen Platzangebot. Diese Vorgehensweise habe sich somit in der
Praxis sehr bewährt. Aus Sicht der Verwaltung bestehe keine Veranlassung vom
dem gelebten bewährten Verfahren abzuweichen.
Frau Dyduch fasste abschließend zusammen, dass
der Rechtsanspruch zum 01.08.2013 in Kamen gut umgesetzt worden sei. Die
Platzzahlen seien so am Bedarf orientiert, dass es möglich sei, flexibel auf
Anfragen reagiert zu können.