Beschluss:

 

Der JHA beauftragt die Verwaltung, die vorgelegte Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und den örtlichen freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Einrichtungen der Jugendhilfe in öffent­licher und freier Trägerschaft. zur Umsetzung des § 72a SGB VIII abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch stellte einleitend kurz dar, es sich bei der vorgenannten Vereinbarung um die in einer der vorherigen Sitzungen vorab von der Verwaltung mündlich angekündigten Vorlage han­dele. Der Gesetzgeber hat in § 72a SGBVIII in Verbindung mit dem Bundeskinderschutz­gesetzes vorgegeben, dass die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe miteinander verbind­liche Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen treffen sollen. So soll u.a. die Vorlage eines sog. erweiterten Führungszeugnisses von Personen, die in der Kinder- und Jugendförderung tätig sind, verpflichtend sein. Die zur Abstimmung stehende Vereinbarung sei u.a. in Kooperation mit den acht Jugendämtern des Kreises Unna ausgear­beitet, so dass eine kreiseinheitliche Verfahrensweise ermöglicht würde.

 

Herr Maidorn bedankte sich für das Zustandekommen einer kreisweiten Vereinbarung, zumal diese auch in Abstimmung mit den freien Trägern erfolgt sei. Er stellte heraus, dass die Verein­barung eine praktikable und praxisnahe Umsetzung ermöglichen würde, insbesondere weil diese kreiseinheitliche Regelungen enthalte. Herr Maidorn ist der Auffassung, dass hiermit der Sinn des § 72a SGB VIII gut umgesetzt würde. Zum Einen bestünde nun aufgrund der formaljuristischen Vorgabe eine Grundlage für die freien Träger bzw. Vereine ein entsprechendes aussagekräftiges Führungszeugnis anzufordern, und zum Anderen würde der präventive Ansatz der Vereine ge­stärkt. Durch die inhaltliche Umsetzung des § 72a SGB VIII würden auch ehrenamtliche Mitglie­der für das Thema sensibilisiert.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen zu dem TOP 2 gab, ließ Frau Dyduch die Beschluss­vorlage abstimmen.