Sitzung: 05.09.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 062/2013
Beschluss:
Der JHA beauftragt die Verwaltung, die
vorgelegte Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und den örtlichen freien Trägern
der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des
gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Einrichtungen der Jugendhilfe
in öffentlicher und freier Trägerschaft. zur Umsetzung des § 72a SGB VIII
abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Dyduch stellte einleitend kurz dar, es sich
bei der vorgenannten Vereinbarung um die in einer der vorherigen Sitzungen
vorab von der Verwaltung mündlich angekündigten Vorlage handele. Der
Gesetzgeber hat in § 72a SGBVIII in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetzes
vorgegeben, dass die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe
miteinander verbindliche Regelungen zum Tätigkeitsausschluss einschlägig
vorbestrafter Personen treffen sollen. So soll u.a. die Vorlage eines sog.
erweiterten Führungszeugnisses von Personen, die in der Kinder- und
Jugendförderung tätig sind, verpflichtend sein. Die zur Abstimmung stehende
Vereinbarung sei u.a. in Kooperation mit den acht Jugendämtern des Kreises Unna
ausgearbeitet, so dass eine kreiseinheitliche Verfahrensweise ermöglicht würde.
Herr Maidorn bedankte sich für das Zustandekommen
einer kreisweiten Vereinbarung, zumal diese auch in Abstimmung mit den freien
Trägern erfolgt sei. Er stellte heraus, dass die Vereinbarung eine praktikable
und praxisnahe Umsetzung ermöglichen würde, insbesondere weil diese
kreiseinheitliche Regelungen enthalte. Herr Maidorn ist der Auffassung, dass
hiermit der Sinn des § 72a SGB VIII gut umgesetzt würde. Zum Einen bestünde nun
aufgrund der formaljuristischen Vorgabe eine Grundlage für die freien Träger
bzw. Vereine ein entsprechendes aussagekräftiges Führungszeugnis anzufordern,
und zum Anderen würde der präventive Ansatz der Vereine gestärkt. Durch die
inhaltliche Umsetzung des § 72a SGB VIII würden auch ehrenamtliche Mitglieder
für das Thema sensibilisiert.
Da es keine
weiteren Wortmeldungen zu dem TOP 2 gab, ließ Frau Dyduch die Beschlussvorlage abstimmen.