Beschluss:

 

Die Stadt Kamen nimmt zur Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung NRW n.F. für das Haushaltsjahr 2014 Stellung. Die Stellungnahme ist dem Rat vor Weitergabe an den Kreis Unna zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dem Kreis Unna ist mitzuteilen, dass dieser das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Kreis­umlage gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW n.F. so rechtzeitig einleitet, dass ein Beschluss­fassung zur Stellungnahme der Stadt Kamen durch den Rat gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW möglich ist.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen und 26 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Herr Hasler erläuterte, dass mit der Änderung der Kreisordnung die Städte aktiv an der Festset­zung der Kreisumlage teilnehmen können. Es müsse eine Benehmensherstellung stattfinden. Dies sei mehr als eine Kenntnis­nahme. In der Intention des Landes bei der Gesetzesänderung sei un­klar, ob es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele oder der Rat zuständig sei. Er argumen­tierte, dass wenn schon der Kreistag darüber berate und beschließe, sollten sich auch die Räte damit be­fassen. Der Antrag sei jetzt gestellt worden, um die Fristen einzuhalten. Er appel­liere an die Fraktionen, dem Antrag zuzustimmen.

 

Frau Dyduch teilte mit, dass es bewährte Strukturen gäbe, alle Beteiligten innerhalb des Kreises hätten bislang schon zusammengearbeitet. Zudem gäbe es eine Rückkopplung mit den Kreis­tags­fraktionen. Sie befand, dass man durch den Bürgermeister und die Verwaltung bislang gut vertre­ten werde und ein zusätzliches Verfahren nicht notwendig sei. Sie kritisiere den Punkt zur Haus­halt­ssicherung im Antrag, denn man sei sehr wohl bedacht, die Kreisumlage immer zu berück­sichtigen.

 

Frau Schaumann ging davon aus, dass die Kämmerer im Kreis in Gesprä­chen seien. Sie be­fand die Aussage, dass jedes Mal Benehmen hergestellt werde als falsch, da zuvor 3 Kommunen nicht einverstanden gewesen wä­ren. Es wäre unnötig zu diskutieren, ob einem Rat die Kreis­umlage passt oder nicht. Sie führte aus, dass alle Kreistagsmitglieder wenigstens vorhät­ten, zu sparen. Der Kreishaushalt gehöre in die Hoheit des Kreistages.

 

Herr Hasler erklärte, dass die Landesregierung den Städten ein Instrument gebe, das als Chance genutzt werden könnte. Er frage sich, wie die Verwaltung es sehe und es sei strittig, ob es ein laufendes Geschäft der Verwaltung oder Angelegenheit des Rates sei.

 

Der Bürgermeister führte aus, dass es hier nicht um die Frage gehe, ob es eine Benehmens­herstellung gebe oder nicht. Die Kämmererrunde sei be­reits in laufenden Gesprächen. Die Stadt Kamen sei mit ihrer Kritik zur Bildung der Kreisumlage häufig auch öffentlich hervorgetreten. Er setze auf den bewährten fachlichen Austausch kritischer Positionen im Rah­men der Käm­merer­runde und Bürgermeisterkonferenz.

 

Herr Kühnapfel betonte, dass Kommunikation ein wichtiger Punkt sei. Es sei wiederrum wichtig, dass Informationen von den Fraktionen an die Kreistagsfraktionen eingehen. Es befand den Vor­gang als zu formell, es sei eigentlich die Frage, wie man anders Einfluss nehmen könne auf die Kreis­umlage als über die Kreistagsfraktionen. Den Antrag sehe er zu weit ge­hend.

 

Herr Klanke teilte mit, dass die Verbindungen zu den Kreistagsfraktionen wichtig seien, da Ent­scheidungen im Kreistag getroffen werden.

 

Herr Eisenhardt meinte, dass parteipolitische Strukturen keinen Be­schluss ersetzten. Er in­formierte, dass die Stadt Fröndenberg vor kurzem erst über so einen Antrag einstimmig abge­stimmt habe. Er warb dafür, dass man sich die Chance nicht nehmen lassen solle.

 

Herr Mösgen erläuterte, dass der Kreis das Verfahren selbständig einge­leitet habe. Der Kreisdi­rektor habe am 19.06. in der Kämmererrunde den Zeitplan vorgestellt und wolle am 10.09. die Her­stellung des Benehmens einleiten. Am 13.09. werden die Kämmerer sich treffen und wenn mög­lich eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Dem entspräche auch die Anregung der Bür­germeisterkonferenz.

 

Bezogen auf den Antrag führte Herr Mösgen aus, dass man das Benehmen und das Ein­vernehmen nicht mit­einander vertauschen solle. Es sei kein förmliches Beanstandungsverfahren wie z.B. das Klageverfah­ren der Kommune nach Festsetzung der Kreisumlage. Er wies darauf hin, dass es Unterschiede zwi­schen einer formellen und politischen Möglichkeit gäbe. Die politische Mög­lich­keit sei es, im Kreistag einzuwirken. Er freue sich über jeden konstrukti­ven Vorschlag.