Sitzung: 11.07.2013 Rat der Stadt Kamen
Beschluss:
Die Stadt Kamen nimmt zur Festsetzung der Kreisumlage gemäß § 55 Kreisordnung NRW n.F. für das Haushaltsjahr 2014 Stellung. Die Stellungnahme ist dem Rat vor Weitergabe an den Kreis Unna zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Kreis Unna ist mitzuteilen, dass dieser das Verfahren zur Benehmensherstellung zur Kreisumlage gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW n.F. so rechtzeitig einleitet, dass ein Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Kamen durch den Rat gemäß § 41 Abs. 3 GO NRW möglich ist.
Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen und 26 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt
Herr Hasler erläuterte, dass mit der Änderung der Kreisordnung die Städte aktiv an der Festsetzung der Kreisumlage teilnehmen können. Es müsse eine Benehmensherstellung stattfinden. Dies sei mehr als eine Kenntnisnahme. In der Intention des Landes bei der Gesetzesänderung sei unklar, ob es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele oder der Rat zuständig sei. Er argumentierte, dass wenn schon der Kreistag darüber berate und beschließe, sollten sich auch die Räte damit befassen. Der Antrag sei jetzt gestellt worden, um die Fristen einzuhalten. Er appelliere an die Fraktionen, dem Antrag zuzustimmen.
Frau Dyduch teilte mit, dass es bewährte Strukturen gäbe, alle Beteiligten innerhalb des Kreises hätten bislang schon zusammengearbeitet. Zudem gäbe es eine Rückkopplung mit den Kreistagsfraktionen. Sie befand, dass man durch den Bürgermeister und die Verwaltung bislang gut vertreten werde und ein zusätzliches Verfahren nicht notwendig sei. Sie kritisiere den Punkt zur Haushaltssicherung im Antrag, denn man sei sehr wohl bedacht, die Kreisumlage immer zu berücksichtigen.
Frau Schaumann ging davon aus, dass die Kämmerer im Kreis in Gesprächen seien. Sie befand die Aussage, dass jedes Mal Benehmen hergestellt werde als falsch, da zuvor 3 Kommunen nicht einverstanden gewesen wären. Es wäre unnötig zu diskutieren, ob einem Rat die Kreisumlage passt oder nicht. Sie führte aus, dass alle Kreistagsmitglieder wenigstens vorhätten, zu sparen. Der Kreishaushalt gehöre in die Hoheit des Kreistages.
Herr Hasler erklärte, dass die Landesregierung den Städten ein Instrument gebe, das als Chance genutzt werden könnte. Er frage sich, wie die Verwaltung es sehe und es sei strittig, ob es ein laufendes Geschäft der Verwaltung oder Angelegenheit des Rates sei.
Der Bürgermeister führte aus, dass es hier nicht um die Frage gehe, ob es eine Benehmensherstellung gebe oder nicht. Die Kämmererrunde sei bereits in laufenden Gesprächen. Die Stadt Kamen sei mit ihrer Kritik zur Bildung der Kreisumlage häufig auch öffentlich hervorgetreten. Er setze auf den bewährten fachlichen Austausch kritischer Positionen im Rahmen der Kämmererrunde und Bürgermeisterkonferenz.
Herr Kühnapfel betonte, dass Kommunikation ein wichtiger Punkt sei. Es sei wiederrum wichtig, dass Informationen von den Fraktionen an die Kreistagsfraktionen eingehen. Es befand den Vorgang als zu formell, es sei eigentlich die Frage, wie man anders Einfluss nehmen könne auf die Kreisumlage als über die Kreistagsfraktionen. Den Antrag sehe er zu weit gehend.
Herr Klanke teilte mit, dass die Verbindungen zu den Kreistagsfraktionen wichtig seien, da Entscheidungen im Kreistag getroffen werden.
Herr Eisenhardt meinte, dass parteipolitische Strukturen keinen Beschluss ersetzten. Er informierte, dass die Stadt Fröndenberg vor kurzem erst über so einen Antrag einstimmig abgestimmt habe. Er warb dafür, dass man sich die Chance nicht nehmen lassen solle.
Herr Mösgen erläuterte, dass der Kreis das Verfahren selbständig eingeleitet habe. Der Kreisdirektor habe am 19.06. in der Kämmererrunde den Zeitplan vorgestellt und wolle am 10.09. die Herstellung des Benehmens einleiten. Am 13.09. werden die Kämmerer sich treffen und wenn möglich eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Dem entspräche auch die Anregung der Bürgermeisterkonferenz.
Bezogen auf den Antrag führte Herr Mösgen aus, dass man das Benehmen und das Einvernehmen nicht miteinander vertauschen solle. Es sei kein förmliches Beanstandungsverfahren wie z.B. das Klageverfahren der Kommune nach Festsetzung der Kreisumlage. Er wies darauf hin, dass es Unterschiede zwischen einer formellen und politischen Möglichkeit gäbe. Die politische Möglichkeit sei es, im Kreistag einzuwirken. Er freue sich über jeden konstruktiven Vorschlag.