Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

Eine mögliche Ampelanlage auf der B233 (Hochstraße) wird nicht gebaut, bevor der Planungs- und Umweltausschuss das ausstehende Gutachten zur Leistungsfähigkeit dieser Ampelanlage in Bezug auf die Gesamtverkehrssteuerung (oder vgl. bezeichnet) beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen hat.


Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung und 29 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt


Frau Scharrenbach begründete den Antrag damit, dass zunächst die Ent­scheidung des PUA abgewartet worden sei. Sie teilte mit, dass das fehlende Gutachten seit 5 Monaten nicht freigegeben bzw. vorgestellt worden sei. Es wäre wichtig, um über diesen Verkehrsadereingriff zu entscheiden. Sie wies auf mögliche Lärm- und Immissionsaspekte durch die Ampelanlage hin. Es sei fraglich, inwiefern Nachsteuerungsbedarf an anderen Ampelanlagen bestehe und Fol­gekosten daraus resultierten.

 

Herr Brüggemann erinnerte an die wiederholten Beratungen zu diesem Thema im Straßenverkehrsaus­schuss, im Planungs- und Umweltausschuss und im Rat. Mit der Verabschiedung des Lärmak­tionsplans seien für die Unnaer Str. einstimmig Ziele und Maßnahmen formuliert worden. Eine Kreisellösung sei favorisiert, die Ampelanlage mit 2. Prüfpriorität vereinbart worden. In der Folge seien fachtechnische Prüfungen mit dem Ergebnis, dass eine Kreisellösung ausscheidet, vorgenommen worden. In enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb sei die Funktionalität einer Signalanlage überprüft worden. Vertiefende Darlegungen dazu habe man im Dezember 2012 vorgelegt. Zuletzt im Juli 2013 habe es Gesprä­che der Verwaltungsleitung mit dem Lan­desbetrieb und dem Ingenieurbüro gegeben. Wenn alle tech­nischen Fragen geklärt und schlussabgestimmt seien, werde die Verwaltung wie zugesagt, das Ergebnis im Gre­mium vortragen. Zu erwarten sei, dass die Lichtsignalanlage leis­tungsfähig, kom­patibel mit anderen Ampelanlagen und auch kostenmäßig vertretbar sei. Der bereits vorgetragene und etatisierte Finanzaufwand sei entsprechend nach zu justieren. Diese Zusage der Verwaltung in der letzten Sitzung, schlussabgestimmte und belegbare Situationen vorzu­tragen, führe dazu, dass der An­trag obsolet sei. Herr Brüggemann gab im Übrigen zu bedenken, dass der Landesbetrieb über die Verkehrsführung und Baumaßnahmen auf der Hochstraße entscheide und Herr des Verfahrens sei. Er empfahl, den Antrag zurückzu­ziehen, hilfs­weise werde dem Rat empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

Der Bürgermeister fragte nach, wann die Beratung im PUA stattfände und wann der Baubeginn sei.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass die Baumaßnahme vermutlich im Frühjahr 2014 beginnt, die Schlussabstimmung im PUA sei für September/Oktober 2013 geplant.

 

Frau Schaumann zeigte sich irritiert über die Augmentation, denn es ginge im Antrag nicht um die Frage, ob gebaut werde, sondern um die zeitliche Abfolge. Sie hinterfragte außerdem kritisch, wie man die Aussage tätigen könne, dass die Leistungsfähigkeit beurteilt werden könne, wenn das Gut­achten noch nicht schlussabgestimmt sei. Weiterhin stellte sie die Ableh­nung des Antrags in Frage, dies würde konterkariert, da erst das Gutachten abgewartet werden müsse und dann gebaut werden könne.

 

Herr Brüggemann wies erneut drauf hin, dass der Landesbetrieb über den baulichen Ablauf ent­scheide und somit dem Antrag faktisch formal nicht gefolgt werden könne. Zur Leistungsfä­hig­keit verwies er auf das umfassende Skript des Ingenieurbüros Blanke.

 

Der Bürgermeister stellte fest, dass der Antrag formell nicht umsetzbar und überflüssig sei.

 

Frau Dyduch bemerkte, dass auf zwei Ebenen diskutiert werde. Zum einen die formalen Abläufe, die Herr Brüggemann aufgezeigt habe, zum anderen, ob die Ampelanlage überhaupt die Lösung für die Hochstraße sei. Das würde aber das Gutachten zeigen. Fakt sei, dass es Veränderung für Anwohner und Verkehr unstrittig gewollt sei. Wichtig sei die Stellungnahme des Lan­des­be­triebes, aber die Grundhaltung der Änderungsnotwendigkeit bliebe bestehen.

 

Herr Kühnapfel stellte klar, dass die Ampellösung nicht in Frage gestellt werde. Aber die Vorstel­lung des Gutachtens zur Leistungsfähigkeit müsse selbstverständlich sein. Der Sachverhalt sei eigent­lich klar, daher sehe er keine Notwendigkeit des Beschlusses.

 

Frau Scharrenbach erläuterte, dass der Antrag daraus resultiere, dass auf die Frage im PUA, wann das Gutachten vorgestellt werde keine Antwort erfolgt wäre. Weiterhin erläuterte sie den bisherigen Ablauf zum Gutachten aus ihrer Sicht und viele Fragen könnten erst durch das Gutachten geklärt wer­den. Sie habe Zweifel, dass es rechtzeitig vorgelegt und die Fragen diesbezüg­lich rechtzeitig beantwortet würden. Durch die finanzielle Beteili­gung sei eine kommunale Mit­sprache gegeben

 

Der Bürgermeister bestätigte, dass das Recht des Rates, sich zu beraten, unstrittig sei. Aber er habe keine Kompetenz zu beschließen, wann der Landesbetrieb baue. Er habe auch nicht die Absicht, dem PUA seine Beratungskompetenz zu nehmen.

 

Herr Brüggemann gab zu bedenken, dass wer die Ampelanlage jetzt grundsätzlich in Frage stelle, ein Scheitern der Maßnahme des LAP riskiere.

 

Herr Heidenreich fragte, warum es ein Misstrauen gegen die Straßen NRW gebe.

 

Herr Eisenhardt erklärte, Ziel sei es, umfassende Infos über die Umstände der Maßnahme zu erhalten. Es könne zurzeit keine Aussage über die Auswirkung getroffen werden. Er halte die Frage der Vorlage des Gutachtens vor Baubeginn für berechtigt.